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Polizisten müssen gepixelt werdenBonner Gericht verurteilt Youtuber zu Geldstrafe

Lesezeit 2 Minuten
DPA Landgericht Bonn Symbol

Das Bonner Landgericht (Symbolbild)

Siegburg/Bonn – Bilder von Polizisten im Einsatz dürfen nicht unverpixelt ins Netz gestellt werden. Das hat das Bonner Landgericht am Dienstag festgestellt und einen 32-jährigen Youtuber wegen Verstoßes gegen das Kunst- und Urheberrecht zu einer Geldstrafe von 2800 Euro verurteilt.

Eine Berufungskammer änderte damit ein Urteil des Amtsgerichts ab, das den Mann wegen dieses Vorwurfs freigesprochen hatte. Richter Eugen Schwill, der Vorsitzende der Berufungskammer, nannte die Bildbeiträge des Angeklagten „völlig banal“, sie seien redaktionell nicht bearbeitet, hätten keine zeitgeschichtliche Bedeutung und unterlägen auch nicht der grundgesetzlich verbriefen Pressefreiheit.

Bonner betreibt Youtube-Kanal über Einsatz von Polizei und Rettungsdienst

Der Student aus Bonn betreibt einen Youtube-Kanal, auf dem er Videos über Einsätze von Polizei und Rettungsdiensten in Bonn und der Region verbreitet. Nachdem ihn mehrere Beamte, die in den Filmen bei ihrer Arbeit gezeigt und nicht unkenntlich gemacht worden waren, angezeigt hatten, nahm die Staatsanwaltschaft Ermittlungen auf und durchsuchte dreimal die Wohnung des Mannes, der nach eigenen Angaben pro Klick 0,10 Cent für seine Filme erhält.

Bei den Razzien beschlagnahmten die Polizisten nicht nur Kameras und Handys, sondern auch 206 Bild- und Videodateien, die schweren Kindesmissbrauch zeigen. Bereits 2015 hatte der Angeklagte wegen des Besitzes von kinderpornografischen Schriften eine Bewährungsstrafe von sieben Monaten bekommen.

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Das Amtsgericht verurteilte ihn am 10. Februar wegen der Kinderpornos und des Abhörens des Polizeifunks, nicht aber wegen der Blaulicht-Videos. Die Freiheitsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten wurde zur Bewährung ausgesetzt. Sowohl Verteidigung wie Staatsanwaltschaft gingen dagegen in Berufung.

Aus Gründen der Prozessökonomie nahmen beide Parteien am Dienstag ihre Einsprüche zurück, so dass die Strafe rechtskräftig ist. Letztlich waren nur noch die Verstöße gegen das Urheberrecht zu bewerten. Gegen den Studenten stehen im Übrigen weitere Verfahren wegen des Besitzes von kinderpornografischem Material an.