Gastronomie im Kreis EuskirchenSondernutzungsgebühren fallen in diesem Jahr weg
- Die Gastronomie ist auch im Kreis Euskirchen infolge der Coronakrise arg gebeutelt.
- In dieser Situation entscheiden viele Stadt- und Gemeinderäte, den Gastwirten Gebühren zu erlassen, wo das möglich ist.
- Ein Überblick über die Lage im Kreis.
Kreis Euskirchen – Gastronomie-Betriebe müssen in Euskirchen 2020 für die Nutzung städtischer Flächen keine Gebühren zahlen. Dies hat der Haupt- und Finanzausschuss einstimmig auf Antrag der SPD beschlossen. Auch Einzelhändler werden entlastet. Ihnen werden bereits gezahlte Sondernutzungsgebühren erstattet, wenn sie dies bei der Verwaltung beantragen.
Gastronomen und Einzelhandelsbetriebe seien wegen der Kontaktbeschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie stark eingeschränkt, hatte SPD-Fraktionschef Michael Höllmann zur Begründung geschrieben. Die Verwaltung solle auch prüfen, ob es möglich sei, die von den Betrieben genutzten Flächen auszuweiten, hieß es in dem SPD-Antrag weiter. Auch diesem Vorschlag stimmte der Ausschuss zu.
Wenn die Stadt vorübergehend darauf verzichte, Gebühren zu erheben, und wenn Sondernutzungsflächen ausgedehnt würden, könnten die Unternehmen ihren Absatz verbessern, so Höllmann.
Euskirchener Gastronomie-Betriebe zahlen jährlich insgesamt etwa 32.000 Euro dafür, dass sie Tische und Stühle auf städtischen Flächen aufstellen dürfen. Für Waren- und Werbeständer erhebt die Stadt rund 15.000 Euro per anno. Diese Zahlen nannte Fachbereichsleiter Sacha Reichelt.
Der Deutsche Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga) hatte sich mit dem gleichen Anliegen wie die SPD an die Stadt Euskirchen gewandt. Das Gastgewerbe sei besonders hart von der Corona-Krise getroffen, schrieben Thomas Kolaric und Christoph Becker, Geschäftsführer des Dehoga-Bezirks Nordrhein.
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Die Gastronomie-Betriebe hätten zu den Ersten gehört, die schließen mussten, und gehörten nun zu den Letzten, für die es wieder eine „normale“ Öffnung geben werde. Hygieneanforderungen und Abstandsregeln führten zu „höheren Kosten bei reduzierten Umsätzen“, so die Dehoga.
Auch die Industrie- und Handelskammer Aachen bat die Stadt um Entlastung und Unterstützung für Gastronomie und Hotellerie: Der „Re-Start“ sei kein Selbstläufer, ein Drittel der Gastwirte kämpfe „trotz einer ersten Perspektive mit der Insolvenz“.
Auch Bad Münstereifel will handeln
Auch in anderen Kommunen im Kreis Euskirchen bemühen sich Verwaltung und Politik, die notleidende Gastronomie von Kosten zu entlasten.In Bad Münstereifel wird heute Abend ein FDP-Antrag im Haupt-und Finanzausschuss behandelt, in dem die Liberalen fordern, den Gastronomen für Mai bis Ende Oktober die Gebühren für Außengastronomie zu erlassen.
Bislang dürfen die Wirte ihre bisher genehmigten Flächen erweitern, ohne zusätzliche Gebühren zahlen zu müssen, weil sie für ihre Gäste ja Abstandsregeln einhalten müssen. Ob dies rechtlich umsetzbar ist, wird von der Verwaltung angezweifelt. Es fehle die notwendige finanzielle Deckung und man schaffe damit einen Präzedenzfall, argumentiert man im Rathaus, so Stadtsprecherin Marita Hochgürtel.
Blankenheim streicht Sondernutzungsgebühren
In Blankenheim will Bürgermeister Rolf Hartmann den Kostendruck von den Betrieben nehmen: „Mit der Öffnung der Gastronomie haben wir zusätzliche Flächen für die Außengastronomie angeboten. Für dieses Jahr und nächstes Jahr müssen keine Sondernutzungsgebühren gezahlt werden.
Ich gehe davon aus, dass die Gremien meinem Vorschlag zustimmen werden. Außerdem schlage ich vor, den Vereinen die Gebühren für die Ausschankgenehmigungen für dieses und nächstes Jahr zu erlassen.“
Dahlem verweist auf Beratungsangebot
In Dahlem sagt Bürgermeister Jan Lembach: „Wir haben die Gastronomen schon in der ersten Corona-Phase beraten und unterstützt, wenn es darum ging die Abhol-Angebote zu realisieren.
Bei uns können die Gastronomen die Außenflächen ohnehin schon kostenfrei nutzen, oder sie sind auf Privatgrundstück. Insofern wäre ein Gebührenerlass hier keine Hilfe.“
Hellenthal verschenkt Gasto-Gutscheine
Bürgermeister Rudolf Westerburg weist darauf hin, dass in Hellenthal schon vor der Corona-Krise keine Gebühren für Außengastronomie bezahlt werden mussten.
In der Krise habe man bei Hausbesuchen Gastronomen geholfen, ihre Angebote besser präsentieren zu können. „Zudem verschenken wir seit Wochen anstelle von Präsenten Gutscheine einheimischer Betriebe“, so Westerburg.
Kall erhebt sowieso keine Außengasto-Gebühren
In Kall werden nach Angaben von Karin Poth im Vorzimmer von Bürgermeister Hermann-Josef Esser keine Gebühren für die Außengastronomie erhoben, obwohl dies mit einem bis zwei Euro je Quadratmeter möglich wäre. Poth: „In der Praxis wurde von der Erhebung solcher Gebühren für Restaurantbetriebe noch kein Gebrauch gemacht.“
Mechernich erlässt Gebühren für Ausweitungen
Der Mechernicher Stadtkämmerer Ralf Claßen erklärt, die Stadt sehe die Ausweitung von Flächen großzügig.
Wie großzügig, das erläutert Peter Kern, Chef der Ordnungsbehörde: „Wir erlassen die Gebühren ganz. Wer schon gezahlt hatte, dem haben wir die Gebühren zurückerstattet.“
Nettersheim will sich eng abstimmen
In Nettersheim weist Bürgermeister Winfried Pracht auf die ständige Kommunikation zwischen Gastronomen und Rathaus hin: „Selbstverständlich ist es der Eifelgemeinde Nettersheim ein Anliegen, alle Unternehmen, die durch die Corona-Pandemie wirtschaftlich betroffen sind, in diesen schwierigen Zeiten nach Kräften zu unterstützen.
Wir sind in engen Abstimmungen mit den Unternehmen und versuchen, bei allen Anliegen schnellstmöglich zu reagieren. Alle touristischen Betriebe (Gastronomie und Hotellerie) wurden angeschrieben mit dem Hinweis, sich bei Fragen mit uns in Verbindung zu setzen.“
Schleiden berät Mitte Juni
In Schleiden weist Bürgermeister Ingo Pfennings auf eine CDU-Antrag hin, auf Sondernutzungsgebühren für öffentliche Flächen angesichts der Corona-Krise zu verzichten. Bisher habe die Stadt auch noch keine derartigen Gebühren in 2020 erhoben. Der CDU-Antrag soll am 18. Juni im Rat behandelt werden.
In Weilerswist stellt sich die Frage nicht
In Weilerswist gibt es keine gebührenpflichtige Außengastronomie. Das teilte Gemeindemitarbeiterin Claudia Roberz im Auftrag von Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst mit: „Die Außengastronomie befindet sich ausschließlich auf den Privatgrundstücken der Eigentümer oder Pächter.“
Auch Zülpich erlässt Gebühren
Das Zülpicher Stadtoberhaupt Ulf Hürtgen betont: „Wo es möglich ist, hilft die Stadt Zülpich der Gastronomie.“ Zu Beginn der Krise habe die Stadt unverzüglich das Portal „lokal wirkt“ auf die Homepage gesetzt. Die Gastronomie konnte dort zulässige „Abhol- und Lieferdienste“ bewerben. Auf Antrag der CDU wurde jetzt beschlossen, die Sondernutzungsgebühren für Außengastronomie zu erlassen.
Heimbach verzichtet
Im Nachbarkreis Düren hat der Haupt- und Finanzausschuss auf Vorschlag von Bürgermeister Peter Cremer entschieden, in diesem Jahr auf Sondernutzungsgebühren zu verzichten. Das entlaste die lokalen Gastronomiebetriebe um 40.000 Euro, so der Bürgermeister.