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Gericht klärt Mülltonnen-StreitKommunen erwirken Einstweilige Verfügung

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Das Unternehmen darf die Bio- und Restmülltonnen nicht vorzeitig einsammeln. Das hat das Landgericht Bonn nun entschieden.

Kreis Euskirchen – Das Unternehmen Schönmackers darf die Bio- und Restmülltonnen in den vom Dienstleisterwechsel betroffenen Kommunen nicht vor dem 31. Dezember 2021 einsammeln. Die Stadt Mechernich als ausschreibende Stelle hat dazu vor dem Landgericht Bonn eine Einstweilige Verfügung erwirkt. Zudem wird dem Unternehmen nach Angaben der Stadt Bad Münstereifel, die eine Pressemitteilung veröffentlicht hat, untersagt, die Bürger aufzufordern, die Abfallmietgefäße vor dem Jahreswechsel zur Abholung bereitzustellen.

Tonnen-Abzug sollte schon laufen

Vor einigen Tagen wollte Schönmackers eigentlich mit dem Abzug der Tonnen in den mit Abfallmietgefäßen ausgestatteten Kommunen beginnen. Hierzu wurden bereits in der vergangenen Woche seitens des Unternehmens schriftliche Klassifizierungen der betreffenden Müllgefäße, sogenannte Tonnenanhänger, angebracht und die Bürger aufgefordert, die so markierten Gefäße nach der letzten Entleerung zum Abtransport stehen zu lassen. Da dies einem Vertragsbruch gleichkomme, hatte die Stadt Mechernich am 10. November rechtliche Schritte eingeleitet.

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Ab dem 1. Januar 2022 ist die Firma RMG für die Bio- und Restmülltonnen in den Kommunen zuständig.