AboAbonnieren

Abriss oder Sanierung?Hellenthal und Denkmalschutzbehörde streiten über Fachwerkhaus

Lesezeit 2 Minuten
Das angeblich älteste Fachwerkhaus Hellenthal mit eingedelltem, teils eingestürztem Dach und verwahrloster Fassade.

Zwischen der Gemeinde Hellenthal und der Denkmalschutzbehörde ist noch strittig, ob dieses Haus abgerissen werden darf.

Muss das Denkmal erhalten werden? Darum geht es in der Debatte um ein jahrhundertealtes Fachwerkhaus in Hellenthal.

Der Anblick des Fachwerkhauses an der Kölner Straße nahe der Schoeller-Hauptverwaltung im Hellenthaler Kirschseiffen ist bedauernswert. Teile der Wände sind herausgebrochen, der Dachstuhl ist in sich zusammengefallen, auf dem Hof liegen Backsteine. Immerhin macht ein gelbes Schild darauf aufmerksam, dass das Parken auf eigene Gefahr sei, auch wenn wohl niemand mehr auf die Idee käme, sein Fahrzeug in die angrenzende Garage zu fahren.

Wäre das Haus ein Tier, würde wohl jeder dafür plädieren, es einzuschläfern. Doch die Entsprechung bei einer Immobilie, der Abriss, bereitet Probleme. Denn bei dem Gebäude, das aus dem 16. bis 18. Jahrhundert stammen und das älteste Fachwerkhaus des Ortes sein soll, handelt es sich um eine Besonderheit. Noch ist das letzte Wort über das Schicksal des Gebäudes nicht gesprochen.

Der Eigentümer wollte bereits 2004 den Abriss

„Es ist das wohl älteste anschaulich erhaltene Beispiel profanen Fachwerkbaus in der Gemeinde Hellenthal.“ Das ist zu dem Haus in der Denkmalliste der Gemeinde zu lesen. Angesichts der Einzelheiten, die dazu beschrieben werden, ist die Denkmalwürdigkeit überzeugend: „Wohnraum mit originaler Kölner Decke, originale Wendeltreppe, höchst seltene Schwertungen an der Traufseite und einzigartige spätgotische Fachwerkkonstruktion“ ist dort unter vielen anderen Details erwähnt. Doch dort ist auch von einem „relativ gut erhaltenen Erscheinungsbild“ zu lesen – was wohl niemand derzeit unterschreiben würde.

Bereits im Jahr 2004 habe der Eigentümer den Abriss des Gebäudes beantragt, teilt die Gemeinde mit. Dem sei jedoch damals vonseiten des Amtes für Denkmalpflege und der Gemeinde nicht zugestimmt worden. Nun beabsichtigt der Kreis Euskirchen als Bauaufsichtsbehörde, dem Eigentümer den Abriss und die Entsorgung des Gebäudes anzuordnen.

Amt möchte Haus erhalten und Eigentümer zur Wiederherstellung anordnen

Doch das Amt für Denkmalpflege ist da ganz anderer Ansicht. Bei einer Ortsbegehung äußerten zwei Mitarbeiter des Amtes, das Gebäude sei aufgrund seiner Einzigartigkeit erhaltungswürdig. Die Gemeinde solle den Eigentümer auffordern, das Denkmal wiederherzustellen.

Dazu müssten unter anderem mit einem Hubsteiger die Dachziegel eingesammelt und gelagert werden, der Dachstuhl ertüchtigt, die Außenwände abgestützt und die Dachfläche mit einer Plane gegen Wind, Sturm und Regen abgesichert werden. Einen derartigen Aufwand sehen die Gemeindevertreter allerdings als unverhältnismäßig an. Der Gemeinderat beauftragte die Verwaltung, das Gebäude aus der Denkmalliste zu streichen und damit den Abriss zu ermöglichen. Doch immer noch steht die offizielle Stellungnahme des Amtes für Denkmalpflege aus.

Rund anderthalb Wochen läuft noch die Frist, bis zu der die Behörde Einspruch einlegen und eine Entscheidung der obersten Denkmalbehörde, dem NRW-Bauministerium, herbeiführen kann.