Naturschützer empörtMutmaßlicher Baumfrevler holzt 300 Jahre alte Kaller Eiche ab
Kall-Scheven – Die Empörung über die Ereignisse ist den Nabu-Mitgliedern Ulrich Pohl und Alfred Glener auch nach 14 Tagen noch anzusehen. Am Abend des 2. Januar, so klagen sie, sei eine Eiche, die mehrere Jahrhunderte alt war, auf einem Acker zwischen Scheven und Dottel stand, von einem Landwirt ohne Genehmigung gefällt worden.
Der mehr als einen Meter dicke Wurzelstock sei ausgegraben und das Feld anschließend so gepflügt worden, dass der ehemalige Standort des Baumes nicht mehr zu erkennen sei. Doch unbemerkt geblieben ist der Vorgang nicht, denn der markante Baum sollte demnächst als Naturdenkmal unter Schutz gestellt werden.
„Da wollte jemand Fakten schaffen“, sagte Axel Jakob von der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen. Auch ihn lässt die Angelegenheit nicht kalt. In „Wildwestmanier“ sei der Baum gefällt worden, sagt er.
Die Angelegenheit werde aber nicht ohne Folgen bleiben, denn so ganz ohne Schutz sei der Baum nicht gewesen, erläuterte er. Die Eiche habe in einem Landschaftsschutzgebiet gestanden, in dem die Fällung von Bäumen nicht so ohne weiteres möglich sei.
Polizei stellte Personalien fest
Am Samstagabend nach Neujahr sei er von einem Schevener über die laufende Fällaktion informiert worden, berichtete Glener, Mitglied des Kreisvorstands des Nabu, bei einem Ortstermin. Er habe die Polizei informiert, die vor Ort die Personalien festgestellt habe. „Ich konnte die ganze Nacht nicht schlafen bei dem Gedanken, wie viele Tiere mit und in dem Baum gelebt haben“, sagte er.
275 Jahre müsse die Eiche auf dem Buckel gehabt haben, schätzte Jakob, zertifizierter Baumkontrolleur, angesichts des Durchmessers des Wurzelstockes von 110 bis 120 Zentimetern.
Während das Holz des Stammes abgefahren worden war, wurde die Wurzel in einen angrenzenden Siefen geschleppt. „Das ist ein Verstoß gegen geltendes Recht“, stellte Jakob klar. Auch der Eigentümer der Fläche habe grünes Licht dafür gegeben, gegen den Baumfrevler vorzugehen.
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Für Jakob ist klar, dass er eine Ordnungswidrigkeitenanzeige in Gang setzen wird. Angesichts des Alters des Baumes ist das keine Kleinigkeit. „Alleine der verursachte Schaden liegt bei der Baumwertermittlung bei über 12.000 Euro“, teilte er mit.
Dazu komme ein Bußgeld und die Verpflichtung zu einer Ersatzpflanzung. Und auch die hat es in sich. Denn da es nicht möglich sei, einen fast 300 Jahre alten Baum nachzupflanzen, müsse der Schaden durch die Pflanzung mehrerer Bäume ausgeglichen werden, erläutert Jakob. „Laut einer Wertermittlung aus Brandenburg ist für den Ersatz dieses einen Baumes die Pflanzung von 22 Eichen notwendig“, erläuterte Jakob.