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UrteilMesserstecher aus Kall soll für mehr als drei Jahre ins Gefängnis

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Nahaufnahme der Göttin Justizia (Symbolfoto).

Mit einem Strafmaß von drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung lag die Kammer im Fall eines angeklagten Mannes aus der Gemeinde Kall sogar über der Forderung der Staatsanwaltschaft.

Ein 28-jähriger Mann aus der Gemeinde Kall ist vom Aachener Landgericht zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt worden.

Sein Mandant sei vom Urteil regelrecht geschockt gewesen, sagte Rechtsanwalt Guido Wacker nach dem Prozess gegen einen 28-jährigen Mann aus der Gemeinde Kall. Michael B. (Name geändert) musste sich vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Aachener Landgerichts wegen einer Straftat aus dem Mai des Jahres 2021 verantworten.

Wegen gefährlicher Körperverletzung wurde B. zu einer Haftstrafe von drei Jahren und drei Monaten ohne Bewährung verurteilt. Die Kammer sah es als erwiesen an, dass B. nach dem Besuch einer Geburtstagsparty in Gemünd einen gleichaltrigen Partygast aus der Gemeinde Hellenthal mit insgesamt sieben Messerstichen schwer verletzt hat. An den Folgen, so gab der Geschädigte an, leide er noch heute. So könne er wegen Beschwerden in der Schulter seinen Beruf als Nutzfahrzeugmechatroniker nicht mehr ausüben.

Tat mit 2,2 Promille Alkohol nach Geburtstagsparty in Gemünd

Den Vorwurf des versuchten Totschlags hielt die Staatsanwaltschaft indessen nicht aufrecht. Wegen der zum Zeitpunkt der Tat bestehenden erheblichen Alkoholisierung habe B. nicht genau einschätzen können, was er getan habe. Ein Blutalkoholwert von 2,2 Promille wurde bei B. festgestellt, als er kurze Zeit nach der Tat festgenommen wurde. Die Staatsanwältin forderte eine Strafe von zwei Jahren und zehn Monaten wegen gefährlicher Körperverletzung.

Vom Alkohol lasse er inzwischen ganz die Finger, hatte B. vor Gericht erklärt: Nach der Tat sei er stationär in einer Zülpicher Klinik aufgenommen worden. Seitdem habe er keinen Tropfen Alkohol mehr getrunken. Während der Therapie habe er gelernt, dass er unter einer impulsiven Persönlichkeitsstörung leide und seine Emotionen nicht immer im Griff habe. Doch inzwischen habe sich seine Situation verbessert: Seit Jahresbeginn habe er einen neuen Job und sei viel mit seinem Hund unterwegs.

Nicht geklärt werden konnte vor Gericht, welche Art von Messer B. bei seinem Angriff benutzte: In der Anklageschrift war von einem verbotenen Butterflymesser die Rede, was durch Zeugenaussagen aber nicht erhärtet werden konnte. B. selbst sagte, er habe ein normales Taschenmesser gehabt, wisse aber nicht, wo das abgeblieben sei.

Obwohl B. angab, sich nicht mehr an den Tatablauf erinnern zu können, sprach Rechtsanwalt Wacker in seinem Plädoyer von Notwehr und plädierte auf Freispruch. „Wir werden Rechtsmittel gegen das Urteil einlegen“, sagte Wacker nach dem Prozess.