Ein 28-Jähriger aus Kall steht wegen versuchten Totschlags vor Gericht. Er soll mit einem Messer auf einen Gleichaltrigen eingestochen haben.
Prozess am LandgerichtFolgenreiche Messerstiche nach Geburtstagsparty in Gemünd
Vor der Ersten Schwurgerichtskammer des Aachener Landgerichts hat der Prozess gegen einen 28-jährigen Mann aus der Gemeinde Kall begonnen. Michael B. (alle Namen geändert) muss sich wegen versuchten Totschlags vor Gericht verantworten. Ihm wird vorgeworfen, am Abend des 29. Mai 2021 nach einer Geburtstagsfeier in Gemünd einem gleichaltrigen Mann mit einem Messer potenziell lebensbedrohliche Verletzungen zugefügt zu haben.
Das Verfahren gegen den Beschuldigten hatte bereits im Winter vor dem Schöffengericht in Gemünd begonnen, war dann aber wegen der Schwere der Verletzungen und der Vermutung, dass die Tat als versuchter Totschlag einzuordnen sei, ans Landgericht verwiesen worden.
Insgesamt sieben Stichwunden, davon allein drei im rechten Bauchbereich und eine weitere an der Schulter, soll B. dem Geschädigten Thomas K. zugefügt haben. Es sei allein dem Zufall geschuldet gewesen, dass das Opfer nicht noch schwerer oder sogar tödlich verletzt worden sei, hatte ein Gutachter bereits in der Verhandlung vor dem Schöffengericht ausgeführt. „Die Verletzungen im Bauchraum waren potenziell lebensbedrohlich“, bestätigte jetzt Prof. Dr. Markus Rothschild vom Institut für Rechtsmedizin der Universität Köln.
Hellenthaler leidet immer noch unter den Folgen der Messerstiche
Oberflächlich seien alle Wunden inzwischen verheilt, berichtete der 28-jährige Thomas K. aus der Gemeinde Hellenthal beim Gerichtstermin in Aachen. Seiner Arbeit als Nutzfahrzeugmechatroniker kann er aber seit nunmehr über zwei Jahren nicht mehr nachgehen: „Es bestehen noch Beschwerden durch den Stich in die Schulter – aus der Reha wurde ich als arbeitsunfähig entlassen“, sagte der Hellenthaler. Die medizinische Prognose zur Wiederherstellung der vollen Beweglichkeit der Schulter sei ungewiss, und damit auch seine berufliche Zukunft: „Das alles belastet mich natürlich auch psychisch sehr.“
Mehrere Zeugen wurden vor Gericht gehört. Sie alle sollten bei der Verhandlung zur Klärung der Geschehnisse beitragen. Denn B. gab an, sich nicht an die Tat erinnern zu können. Am Tattag habe er bereits vor dem Besuch der Geburtstagsfeier seines Freundes und damaligen Arbeitskollegen etwa eine halbe Flasche Rum getrunken. Bei der Party seien dann noch Bier und Jägermeister dazugekommen, hatte B. bereits vor dem Schöffengericht erklärt.
Ein Blutalkohol-Wert von 2,11 Promille wurde nach der Festnahme durch die Polizei bei ihm festgestellt. K. habe er erst auf der Feier kennengelernt, sagte der Angeklagte. Vor der Tür soll es dann beim Rauchen am Marienplatz zu der folgenreichen Auseinandersetzung gekommen sein.
Faustschläge entpuppten sich als Messerstiche
„Ich wollte B. darum bitten, bei der Party etwas ruhiger zu machen“, sagte K. aus. Zeugen bestätigten, dass B., der auf der Feier beim Armdrücken gegen K. verloren hatte, sehr laut, aufgekratzt und „hibbelig“ aufgetreten sei. Als sich die beiden Kontrahenten alleine vor der Tür befanden, soll B. nach der „Ansprache“ wortlos auf ihn zugegangen sein und ihn am Hals gepackt haben, erklärte K.
Er habe B. mit beiden Händen weggeschubst und ihn so zu Fall gebracht. Dann habe sich B. aufgerappelt und sich ihm erneut genähert. „Ich dachte zuerst, er hat mich geschlagen, aber dann fühlte ich mich merkwürdig und bemerkte, dass ich stark blutete“, so K. Der Beschuldigte sei dann in Richtung Kurpark geflohen. Er wurde kurze Zeit später bei einer Bekannten von der Polizei angetroffen und vorläufig festgenommen.
Der Prozess wird am 6. September fortgesetzt.