Der Kreis Euskirchen wird auch in den kommenden fünf Jahren beim Rettungsdienst von DRK und Malteser Hilfsdienst unterstützt.
RettungsdienstSo unterstützen DRK und Malteser täglich den Kreis Euskirchen
Der Kreis Euskirchen wird auch in den kommenden fünf Jahren beim Rettungsdienst vom Deutschen Roten Kreuz (DRK) und dem Malteser Hilfsdienst unterstützt. Das gab der Kreis nun bekannt. Die Unterstützung gilt unabhängig von der Fortschreibung des neuen Rettungsdienstbedarfsplans, der aktuell ausgearbeitet wird. Mit der Fertigstellung ist nach Angaben von Wolfgang Andres, Pressesprecher des Kreises, Anfang des Jahres zu rechnen: „Die Dienstleistungen müssen nicht neu ausgeschrieben werden.“
Ab 1. Januar 2025 übernehmen die beiden Organisationen laut Kreis „für weitere fünf Jahre wichtige Aufgaben“. So besetzt das DRK die Rettungs- und Krankentransportwagen im Wachgebiet Hellenthal-Rescheid und Zülpich. Die Malteser übernehmen dieselben Aufgaben im Wachgebiet Bad Münstereifel.
Hilfsorganisationen kommen bei Sonder- und Spitzenbedarf zum Einsatz
Zudem übernehmen sowohl DRK als auch die Malteser Leistungen im Sonder- und Spitzenbedarf. Grundsätzlich gliedere sich der Rettungsdienst in NRW in die Säulen der Notfallversorgung, des Krankentransports und der Vorsorgeplanung zur Bewältigung eines Massenanfalls von Verletzten (MANV), erklärt Martin Fehrmann, Leiter der Gefahrenabwehr im Kreis Euskirchen.
Sollte der Regelrettungsdienst ausgelastet sein und weiterer Bedarf auftreten, greife der Fall des Spitzenbedarfs. Die Rettungswagen werden Fehrmann zufolge dann durch die Malteser und das DRK mit rettungsdienstlichem Personal aus anderen Aufgabenfeldern besetzt.
Spezielle Komponenten von DRK und Maltesern für den Rettungsfall
Ähnlich verhalte es sich beim Sonderbedarf. Zur Versorgung einer größeren Anzahl Verletzter, die die personellen und materiellen Versorgungskapazitäten des Regel- und Spitzenbedarfs übersteigen, ergänze der Kreis Euskirchen als Träger des Rettungsdienstes mit Komponenten des Sonderbedarfs, so Fehrmann: „Dazu zählen Sonderfahrzeuge wie der Gerätewagen Rettungsdienst des Kreises mit notfallmedizinischem Equipment zur Einrichtung von größeren Patientenablagen.“ DRK und Malteser stellen, ebenfalls nach Vorgabe des Kreises, Sonderkomponenten wie Trägerfahrzeug für Abrollbehälter oder Einsatzleitwagen Rettungsdienst.
Auch dieser Vertrag wurde von Rolf Klöcker (Geschäftsführer DRK Euskirchen), Michael Krämer (Bezirksgeschäftsführer Malteser Rheinland-Süd) sowie von Landrat Markus Ramers und Geschäftsbereichsleiterin Julia Baron unterzeichnet.
Und wie sieht es mit dem Rettungsdienst im Südkreis aus, nachdem die Notaufnahme im Schleidener Krankenhaus vor gut zwei Monaten geschlossen worden ist? Die Mehrbelastung des Rettungsdienstes lasse sich so einfach nicht darstellen, sagt der Chef der Gefahrenabwehr. „Bereits seit dem vergangenen Jahr wurde das Krankenhaus Schleiden oftmals nicht mehr regelhaft durch den Rettungsdienst angefahren“, so Fehrmann. Grund sei „die eingeschränkte intensivmedizinische Weiterversorgung, beispielsweise von Infarktpatienten, gewesen“.
Fehrmann: „Wir nehmen im Rettungsdienst deutliche Erhöhungen der Einsatzbindungszeiten von Rettungs- und Notarztfahrzeugen wahr – einhergehend mit Warteschlangen an den Zentralen Notaufnahmen. Dies wirkt sich natürlich auf die Verfügbarkeit von rettungsdienstlichen Ressourcen aus.“
Gemeinsame Übung der Feuerwehren und Hilfsorganisationen aus den Kreisen Düren und Euskirchen
Die Feuerwehren und Hilfsorganisationen der Kreise Düren und Euskirchen üben am Samstag, 26. Oktober, gemeinsam. Sie bilden eine der Bezirksbereitschaften, die zur sogenannten überörtlichen Hilfeleistung angefordert werden kann und dann weiter entfernte Einsatzstellen ansteuert. Zuletzt war sie in der Nacht vor Heiligabend 2023 in Oberhausen im Einsatz.
Auf den Straßen werde daher zwischen 10 und 11.15 Uhr eine Kolonne mehrerer Blaulicht-Fahrzeuge unterwegs sein, heißt es in einer Pressemitteilung des Kreises. Laut Kreisbrandmeister Peter Jonas sind einzelne Einheiten der Feuerwehren involviert, ebenso Führungskräfte und das Deutsche Rote Kreuz. Bei dem Szenario trainieren die Einheiten, zu einem weiter entfernten Ort zu fahren. Daher seien die Einsatzkräfte zur Übung mit den Fahrzeugen in einem Großverband unterwegs.
Die Kolonne sei gekennzeichnet durch blaue Flaggen an der linken Fahrzeugseite, das letzte Fahrzeug mit einer grünen. Die Blaulichter sind eingeschaltet. Solange kein Martinshorn eingeschaltet sei, müsse der Kolonne kein Platz gemacht werden. Rechtlich gelte die Kolonne als ein Fahrzeug. Daher sollte man sich nicht zwischen den Fahrzeugen einreihen. Wenn die Kolonne an einer Ampel steht, wird sie bei grün los- und durchfahren. Es kann also sein, dass wieder rot ist, wenn das letzte Fahrzeug über die Ampel fährt.