Der Kreis Euskirchen setzt neben stationären Blitzern auch auf eine mobile Variante. Die macht sich seit zwei Jahren buchstäblich bezahlt.
Gerät im DauereinsatzKreis Euskirchen kassiert mit Anhänger-Blitzer 40.000 Euro im Monat
40.000 Bußgeld nimmt der Kreis Euskirchen nach Angaben von Pressesprecher Sven Gnädig im Monat ein – und das nur mit der Geschwindigkeitsmessanlage, die an einen etwas eigenartigen Anhänger erinnert. Davon abgezogen werden müssen 10.500 Euro Miete, die der Kreis monatlich bezahlt, und die Personalkosten innerhalb der Verwaltung für die Bearbeitung der „Knöllchen“.
Wie hoch die Personalkosten allein für diesen mobilen Blitzer sind, lässt sich laut Gnädig nicht ermitteln: „Die Fälle werden mit den anderen Verfahren zusammen im Gesamtpool bearbeitet, sodass eine Differenzierung nicht möglich ist.“
Dennoch dürfte sich der Blitzer, der am Dienstag beispielsweise an der Münstereifeler Straße in Euskirchen aufgestellt war, für den Kreis rechnen – auch wenn die monatliche Miete von zunächst 8500 Euro mittlerweile um 2000 Euro gestiegen ist.
Kreis Euskirchen will erstmal keinen mobilen Blitzer kaufen
Wäre es da nicht sinnvoll für den Kreis, sich selbst eine solche „halbstationäre Geschwindigkeitsmessanlage“ anzuschaffen? Ein klares Jein kommt aus dem Kreishaus. „Mit der Mietvariante haben wir eine für uns derzeit gute Lösung gefunden, da damit alle weiteren Kosten, insbesondere bei Beschädigung oder Defekten, abgedeckt sind und im Fall von Defekten oder Vandalismus äußerst kurze Reaktionszeiten realisiert werden, sodass Ausfallzeiten auf ein Minimum reduziert sind“, berichtet Gnädig auf Anfrage. Das „derzeit“ in der Aussage zeigt aber auch, dass auf Dauer eine Anschaffung nicht gänzlich auszuschließen ist. Der Vertrag für den mobilen Blitzer wird laut Gnädig aktuell jährlich verlängert.
In den vergangenen knapp zwei Jahren wurden laut Kreis etwa 17.600 Geschwindigkeitsverstöße registriert – einzig mit dieser Anlage. Im vergangenen Jahr wurden laut Gnädig an den stationären Anlagen des Kreises insgesamt 50.182 Geschwindigkeitsverstöße registriert, die zu einer Anhörung geführt haben.
Blitzer des Kreises: Gerät kommt auch an Gefahrenpunkten zum Einsatz
„Bei dem mobilen Blitzer macht bei 22 Monaten rund 800 Verstöße pro Monat“, so Gnädig. Einen Teil der Verstöße registrierte der Kreis in Großbüllesheim. Dort stand der Blitzer einige Zeit im Bereich der Unterführung am Bahnhof, nachdem sich die Anwohner beschwert hatten, dass dort aus ihrer Sicht oft zu schnell gefahren werde. Und tatsächlich:
Innerhalb von einer Woche wurden laut Achim Blindert, Allgemeiner Vertreter des Landrats, dort etwa 150 Autofahrer geblitzt, die in der 30er-Zone zu schnell fuhren. Die Durchschnittsgeschwindigkeit bei den Verstößen habe bei 42,8 km/h gelegen, einmal wurden 59 km/h gemessen.
An der Münstereifeler Straße in Euskirchen steht das Gerät nun auch nicht zum ersten Mal. „Die Anlage wird dort aufgestellt, wo es die Verkehrssicherung gebietet. Die semistationäre Anlage wurde und wird sehr häufig an Stellen eingesetzt, an denen Bürgerinnen und Bürger über Raserei klagen“, so Gnädig. Dabei werde das subjektive Empfinden der Betroffenen durch die Messergebnisse über einen längeren Zeitraum objektiviert. Und einen weiteren Grund gebe es, so Gnädig weiter.
„Weiterhin wurde die Anlage für die Entschärfung von Unfallstrecken oder Unfallhäufungspunkten mit einer besonderen Problematik nachts oder am Wochenende eingesetzt.“ Bereits häufiger wurde die Anlage deshalb am Ortseingang von Lommersum aus Richtung Bodenheim kommend aufgestellt. Auch an der Gottfried-Disse-Straße in Euskirchen im Bereich der Kindertagesstätte und der Senioreneinrichtung stand der Blitzer bereits mehrfach – dort gilt Tempo 30.
Ein „falsches“ Kennzeichen als Schutz vor Diebstahl und Vandalismus
Als Gefahrenschwerpunkt hat der Kreis Euskirchen die Euenheimer Straße (L178) ausgemacht. Dort stand die Messanlage im Bereich der Euskirchener Heide. Allerdings, so Gnädig, wurde sie dort auch Opfer von versuchtem Vandalismus.
Überall kann das Gerät aber nicht aufstellt werden. So ist Kreuzweingarten nach Informationen dieser Zeitung für diese Blitzeranlage raus – dort kann nur mit der „Laserpistole“ oder anderen Geräten die Geschwindigkeit der Verkehrsteilnehmer überwacht werden. „Die Anlage kann nur dort aufgestellt werden, wo dies technisch möglich ist. Daher ist der Einsatz dort nicht möglich, wo entsprechende Flächen nicht zur Verfügung stehen“, so Gnädig.
Auffällig bei der mobilen Blitzanlage ist, dass das Nummernschild nur ein Aufkleber ist. Auch eine Prüfplakette sucht man vergebens. Der Grund: Der grau-weiße Kasten, der die technische Anlage umhüllt, soll laut Kreis vor Vandalismus schützen. „Natürlich ist der Anhänger zugelassen und hat gültigen TÜV. Insofern darf er im öffentlichen Verkehrsraum stehen“, erklärt Gnädig.
Der Grund für das „falsche“ Kennzeichen sei der Schutz vor Diebstahl und Vandalismus. Der Anhänger sei so konstruiert, dass er möglichst wenig Angriffsflächen für mutwillige Zerstörungen biete: Räder und Deichsel seien mit entsprechenden Verkleidungen abgedeckt. Das „richtige“ Kennzeichen inklusive Beleuchtungsanlage werde erst beim Standortwechsel am Anhänger angebracht.