Kreisverwaltung weist auf die Rechtslage hin. Dem, der sich nicht daran hält, droht eine Geldstrafe von bis zu 50.000 Euro.
TrockenheitKreis Euskirchen warnt vor Wasserentnahme aus Bächen – es drohen hohe Strafen
Die Bäche im Kreis führen immer weniger Wasser, stellenweise sind Gewässerabschnitte schon trocken. Schauer und Gewitter verbessern die Lage höchstens kurzfristig.
Erschwerend kommen laut Kreisverwaltung die verstärkten, größtenteils unzulässigen Wasserentnahmen aus Flüssen, Bächen, Gräben, Seen und Teichen hinzu, insbesondere zum Bewässern des Gartens, der Beete oder zur anderweitigen Nutzung.
Austrocknen bedroht die Tiere und Pflanzen in den Gewässern
„Dabei lassen viele außer Acht, dass nicht nur Blumen und Gemüsepflanzen vom Austrocknen bedroht sind, sondern auch die in den Gewässern lebenden Tiere und Pflanzen“, sagt Marcel Schneider, Leiter der Unteren Wasserbehörde (UWB) beim Kreis Euskirchen. „Besonders bei der zusätzlichen Wasserentnahme aus kleinen Bachläufen ist die zur Verfügung stehende Wassermenge schnell erschöpft.“
Der Kreis weist auf die Rechtslage hin: Die Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis, die vorher zu beantragen ist.
Die Wasserentnahme mit Pumpe aus Oberflächengewässern sei verboten und könne mit einem Bußgeld von bis zu 50.000 Euro geahndet werden.„Die UWB führt hierzu entsprechende Kontrollen durch“, heißt es in der Mitteilung. Auch die grundsätzlich erlaubnisfreie Wasserentnahme (Gemein- oder Anliegergebrauch) sei in der aktuellen Trockenphase nicht zulässig.