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Straßen NRWNach tragischem Unfall werden Gedenksteine im Kreis Euskirchen überprüft

Lesezeit 4 Minuten
Zwei Kühe haben es sich um das Wegekreuz bequem gemacht.

Für das Wegekreuz an der L113 zwischen Houverath und Scheuren suchte der Landesbetrieb Straßen NRW Kümmerer – diese beiden Kühe kamen dafür allerdings nicht in Betracht.

Rund 20 Gedenkobjekte im Kreis Euskirchen wurden markiert, um Kümmerer zu finden. Es geht um die Verkehrssicherheit.

Fast täglich fährt Rainer Hilberath auf seinem Fahrrad an dem Wegekreuz, das an L 113, zwischen Scheuren und Houverath steht, vorbei. Doch vor einigen Wochen hing da plötzlich ein DIN-A-4-Zettel an einem Baum, der die Aufmerksamkeit des Vorsitzenden der Dörfergemeinschaft am Thürne auf sich zog.

Der Briefkopf wies auf den Landesbetrieb Straßen NRW als Absender hin. Darunter stand fettgedruckt die Überschrift „Wichtige Mitteilung zum Wegekreuz“, gefolgt von der Anrede „Sehr geehrte Kümmerer“.

Ein Kümmerer ist Hilberath als Vereinschef quasi von Amtswegen. Zu Hause angekommen, rief er unter der angegebenen Telefonnummer an. Er wollte wissen, was es mit dem Schreiben auf sich hat.

Landesbetrieb sucht Kümmerer für Gedenksteine

„Der Herr war sehr freundlich“, erinnert sich Hilberath. Der Mitarbeiter des Landesbetriebes habe ihm freundlich erklärt, worum es gehe. Nämlich um die „Maßnahmen zur Sicherung von Gedenksteinen entlang den Bundes- und Landesstraßen“, wie es in einer Mitteilung des Landesbetriebes heißt.

Ein Holzkreuz steht an einer Kreuzung in Euskirchen. Es erinnert an das Opfer eines tödlichen Unfalls.

Sollen weiterhin erlaubt bleiben: die Gedenkkreuze aus Holz an Unfallstellen.

Was es damit auf sich hat? „Wir haben im Juli damit begonnen, Infoschreiben an allen größeren, massiven Gedenk-Objekte anzubringen, die sich entweder auf unseren Straßengrundstücken befinden, oder aber entlang von Bundes- oder Landesstraßen auf fremden Grundstücken in Straßennähe positioniert sind, sowohl außerorts als auch innerorts“, erläutert der Pressesprecher von Straßen NRW, Torsten Gaber.

Im Kreis Euskirchen hat die Behörde 20 Gedenk-Objekte ausfindig gemacht

Im Kreis Euskirchen gebe es rund 20 Objekte, die mit der Bitte markiert worden seien, mit dem Landesbetrieb Kontakt aufzunehmen. „Es haben sich auch schon einige Verantwortliche bei uns gemeldet zwecks weiterer Absprachen zum Erhalt der Gedenkstätten“, so Gaber.

Straßen NRW stellt klar: Es gehe nicht darum, die Gedenkeinrichtungen entfernen zu wollen. Ziel sei es jedoch, die Verkehrssicherheit entlang den Straßen zu gewährleisten und gleichzeitig die Erinnerung an historische Ereignisse und religiöse Bezüge oder verstorbene Personen angemessen zu bewahren.

„Daher ist die Entfernung einer baulich massiven Gedenkeinrichtung grundsätzlich das letzte Mittel und die nicht favorisierte Option des Landesbetriebs, wenn keine Verantwortlichen auffindbar sind, keine einvernehmliche Versetzung möglich ist oder der Abschluss eines Nutzungsvertrages abgelehnt wird“, heißt es in einer Mitteilung.

Straßen NRW: Tragischer Unfall führte zu Sicherungsmaßnahmen

Daher versuche der Landesbetrieb zunächst, mit den Eigentümern oder den Bürgern, die sich um die Objekte kümmern, in Kontakt zu kommen. So soll in Absprache mit ihnen geprüft werden, in welchem Zustand sich das Objekt befindet, ob eine Restaurierung oder Sicherung notwendig ist, eine Versetzung an einen sichereren Ort, weiter von der Straße entfernt, sinnvoll wäre oder ob aufgrund des schlechten Zustands eventuell ein Abbau in Betracht gezogen werden muss.

Hintergrund der Maßnahme ist Straßen NRW zufolge ein tragischer Unfall, der sich 2021 in Büren (Kreis Paderborn) ereignet hatte. Ein siebenjähriger Junge sei damals während des Spielens durch ein umgestürztes, massives Gedenkkreuz tödlich verletzt worden.

Dieses Kreuz sei etwa 80 Jahre zuvor von den Angehörigen eines verunglückten Landwirtes errichtet worden. „Bis zu dem Unfall wurden Anlagen wie Gedenkkreuze stillschweigend geduldet, solange sie keine Gefahr für den Verkehr darstellten“, heißt es in einer Mitteilung von Straßen NRW. Nach dem tödlichen Unfall habe der Landesbetrieb jedoch alle massiven Kreuze, Meilensteine und Bildstöcke entlang den Straßen erfasst, sofern sie eine Gefahr für den Verkehr darstellen könnten.

Holzkreuze an Unfallstellen sind von der Maßnahme nicht betroffen

Zudem sei ein Handlungsleitfaden entwickelt worden, um den Umgang mit massiven Gedenkeinrichtungen wie Flurkreuzen oder Bildstöcken aus Stein, Beton, Metall oder vergleichbaren Materialien zu regeln, die ein erhöhtes Gefährdungspotenzial aufweisen können.

Die Entfernung einer baulich massiven Gedenkeinrichtung ist grundsätzlich das letzte Mittel.
Torsten Gaber, Pressesprecher von Straßen NRW

Kleine Trauerkreuze aus Holz, die Angehörige von Unfallopfern aufstellen, seien davon in der Regel nicht betroffen, stellt Straßen NRW klar: „Diese Unfallkreuze“, so Torsten Gaber, „werden in der Regel nur vorübergehend aufgestellt, weil sie oft aus Holz oder anderem vergänglichen Material sind und nicht so lange halten wie massive Steinkreuze.“

Lediglich in Einzelfällen könne es vorkommen, dass von einem solchen Kreuz eine Gefahr für den Straßenverkehr ausgehe. „Unabhängig vom Handlungsleitfaden muss im Einzelfall aber sichergestellt werden, dass diese Holzkreuze keine Verkehrsgefährdung darstellen“, erklärte Gaber.

Rainer Hilberath geht unterdessen davon aus, dass das Wegekreuz an der L 113 stehen bleiben kann, wo es heute steht. „Vor 15 oder 20 Jahren ist es schon mal verschoben worden, um die Verkehrssicherheit zu erhöhen“, erinnert er sich. Diese Maßnahme habe die Bezirksregierung Köln veranlasst. Darüber hinaus würden er und andere Mitstreiter sich um das Wegekreuz kümmern, damit es noch lange so stehen bleiben könne.