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„Reichsbürger“ vor GerichtMechernicher hatte Amtsgerichtsdirektorin beleidigt

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Das Landgericht in Bonn (Symbolbild)

Euskirchen/Bonn – Der Fall, der jetzt am Landgericht Bonn verhandelt wurde, liegt schon ein Jahr zurück, ist aber nicht ohne Brisanz: Ein Mechernicher, der sich als „Bürger des Deutschen Reiches“ und als ihr „Präsident“ nicht ernst genommen fühlt, hatte der Direktorin des Amtsgericht Euskirchen einen bösen Brief geschrieben, mit der klaren Absicht – so die Ermittler und das Gericht –, sie in ihrer Ehre zu kränken. In dem Schreiben vom April 2021 zeigte sich der Mann verärgert, mit welcher „Respektlosigkeit“ er von der deutschen Justiz behandelt werde.

„Ob es sein könne“, so heißt es unter anderem in dem Schreiben an die Direktorin, dass sie „zu ihrer Arroganz und Respektlosigkeit“, auch noch „ein dummes A... und zudem noch dämlich“ sei? Der Brief blieb naturgemäß unbeantwortet.

Amtsgerichts-Direktorin Petra Strothmann-Schiprowski, die den Absender gar nicht kannte, leitete ihn aber umgehend an die Staatsanwaltschaft in Bonn weiter. Wenige Monate später erhielt der Absender einen Strafbefehl wegen Beleidigung über 375 Euro.

Angeklagter akzeptiert deutsche Gesetze nicht

Dagegen legte der 65-Jährige aber Einspruch ein. Weil der Briefschreiber sich weiterhin uneinsichtig zeigte, erhöhte das Amtsgericht Euskirchen im Oktober 2021 die Geldstrafe auf 1000 Euro. Doch auch dies wollte der Mechernicher nicht hinnehmen.

Der Hintergrund seines tiefgreifenden Ärgers war jetzt im Berufungsverfahren vor dem Landgericht Bonn zu erfahren: Als Reichsbürger, der sich zwar von „faschistischen Gedanken“ distanziere, bestehe er dennoch darauf, dass die bundesdeutschen Gesetze für ihn nicht gelten.

Er sei von Vorschriften und Regeln ausgenommen. Seit Jahren versuche er den Bundespräsidenten persönlich einzuladen. Dabei verschickt er die durchaus merkwürdigen Einladungen an öffentliche Stellen und Gerichte, unter anderem auch an das Amtsgericht Euskirchen. In seiner Wut über das allgemeine amtliche Schweigen habe er sich dann zu der beleidigenden Post hinreißen lassen.

In Bonn nun hatte der 65-Jährige nach eigenen Aussagen sich dazu ermahnt, nicht politisch, sondern nur sachlich aufzutreten: Er wolle mit der Strafjustiz – auch wenn er sie nicht anerkenne – keine weiteren Kollisionen provozieren, erklärte der Mann gleich zu Beginn des Berufungsprozesses.

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Nicht zuletzt, weil ihm wegen wiederholten Fahrens ohne Fahrerlaubnis noch Haft droht. Das Amtsgericht Euskirchen hatte ihn deswegen zu fünf Monaten verurteilt.

Auch in dieser Sache ist der Mann in Berufung gegangen und hofft jetzt dringend auf eine Bewährung. Also hat er – wohl auch um die Justiz friedlich zu stimmen – in Sachen Beleidigung die Berufung zurückgenommen und die Geldstrafe akzeptiert.