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OrdnungsamtAuch Nettersheim beteiligt sich an interkommunaler Rufbereitschaft

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In der Gemeinde Kall sind Harald Heinen (l.) und Pascal Dreßen für Sicherheit und Ordnung zuständig.

Kreis Euskirchen – „In diesem Tätigkeitsbereich bietet sich eine interkommunale Zusammenarbeit ganz besonders an, denn sie ist von Vorteil für alle Beteiligten“, freut sich Kalls Bürgermeister Hermann-Josef Esser über die erweiterte Kooperation bezüglich der Rufbereitschaft der kommunalen Ordnungsämter außerhalb der normalen Geschäftszeit im Südkreis Euskirchen.

Nach den Kommunen Blankenheim, Kall, Hellenthal und Schleiden, die die Rufbereitschaft der Ordnungsämter innerhalb der interkommunalen Zusammenarbeit schon seit dem Jahr 2013 erfolgreich praktizieren, hat sich zum 1. Januar auch die Gemeinde Nettersheim dieser Kooperation angeschlossen. Noch vor Jahresende hatten alle bisher beteiligten Kommunen dem Beitritt Nettersheims zugestimmt.

Ordnungsamt ist für die Abwehr von Gefahren zuständig

Laut Gesetz sind die örtlichen Ordnungsämter für die Abwehr von Gefahren zuständig, und das rund um die Uhr. In die Rufbereitschaft fallen Aufgaben, die sich außerhalb der regulären Dienstzeiten ergeben und die zur Aufrechterhaltung der örtlichen Sicherheit und Ordnung unaufschiebbar sind.

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Ein Kranich, der sich in einem Gehölz verfangen hatte, bekam Hilfe von Pascal Dreßen.

Gefragt sind die Ordnungsbehörden auch bei Ereignissen, von denen eine Gefahr ausgeht. Die Unterbringung von Obdachlosen und die Versorgung von Fundtieren sind ebenfalls feste Bestandteile ihrer Tätigkeit im Rahmen der Rufbereitschaft. Auch wenn Bomben oder sonstige Kriegssprengstoffe gefunden werden, ist das Ordnungsamt involviert.

Wegen der identischen Aufgabenstellung und der damit für jede einzelne Kommune personalintensiven Tätigkeit hatten sich die Gemeinden Blankenheim, Kall und Hellenthal sowie die Stadt Schleiden 2013 dazu entschlossen, die Pflicht der Rufbereitschaft gemeinsam im Rahmen der interkommunalen Zusammenarbeit zu erfüllen. Fortan wechselte die Rufbereitschaft im Wochenrhythmus, so dass die Anzahl der Bereitschaftswochen jeder einzelnen Kommune erheblich reduziert wurde.

Im vergangenen Herbst äußerte die Gemeinde Nettersheim den Wunsch, sich dieser interkommunalen Rufbereitschaft anzuschließen. Dem kamen Blankenheim, Hellenthal, Schleiden und Kall gerne nach, nicht zuletzt, weil sich die Anzahl der Bereitschaftswochen in den nunmehr fünf Kommunen mit insgesamt 48.100 Einwohnern nun weiter verringert. Durch den Verbund lassen sich Personalkosten einsparen, was wiederum zur Konsolidierung der Haushalte beiträgt.

Durch Kooperation wird weniger Personal gebunden

Die Anzahl der Bereitschaftswochen richtet sich nach der Einwohnerzahl der Kommunen. Für die Gemeinde Kall mit 11.100 Einwohnern bedeutet das, dass für die Ordnungsamtsmitarbeiter Harald Heinen und Pascal Dreßen zwölf Bereitschaftswochen anfallen. Schleiden leistet 14, Blankenheim und Hellenthal je neun und Nettersheim acht Wochen.

Kalls Bürgermeister Esser begrüßt die Erweiterung der Kooperation. Zwar hätten die jeweiligen Ordnungsbehörden weiterhin die gleiche Aufgabenstellung, durch die Kooperation werde aber weniger Personal gebunden, als wenn jede Behörde den Weg für sich gehe. Esser: „Nicht zuletzt kommt es auch den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zugute, wenn die Bereitschaftsdienste auf möglichst viele kommunale Schultern verteilt werden.“

Auch Harald Heinen, kommissarischer Teamleiter im Ordnungswesen der Gemeinde Kall, begrüßt den Beitritt von Nettersheim, der eine weitere Entlastung für das Ordnungswesen mit sich bringe. Im Rahmen der Ausbildung pflege die Feuerwehr Kall schon seit vielen Jahren die interkommunale Zusammenarbeit mit der Stadt Schleiden und der Gemeinde Hellenthal, und das mit großem Erfolg, so Heinen.

Die Dienstzeiten

Der Rufbereitschaftsdienst beginnt an den Tagen von Montag bis Donnerstag um 16 Uhr, freitags um 12.30 Uhr. Er endet jeweils morgens um 7.30 Uhr.

An Wochenenden und an Feiertagen steht die Rufbereitschaft rund um die Uhr zur Verfügung. In diesen Zeiten laufen die Anrufe bei den Leitstellen der Polizei (Notruf 110) und der Rettungsleitstelle (Notruf 112) auf, von wo aus sie an die diensthabenden Ordnungsbeamten der jeweils zuständigen Kommune weitergeleitet werden. (sü)

Die Zusammenarbeit der fünf Ordnungsbehörden sei auch mit mehr Sicherheit für den Bürger verbunden, weil eine Erreichbarkeit rund um die Uhr gesichert sei. Nach Dienstschluss im Rathaus liefen die Anrufe hilfesuchender Bürger bei den Leitstellen von Polizei und Feuerwehr auf, wo auch der Jahresdienstplan der Kooperation vorliege. Das sei von Vorteil, sagt Heinen: „Die erfahrenen Beamten in den Leitstellen können die Notrufe richtig einschätzen und entsprechend reagieren.“

Heinen und sein Kollege Pascal Dreßen appellieren an die Bevölkerung, die Rufbereitschaft nur dann zu bemühen, wenn tatsächlich ein Notfall vorliege. Das gelte beispielsweise nicht im Falle einer nicht geleerten Mülltonne. Heinen betont: „Wir müssen erreichbar sein, wenn es um Leben und Tod geht.“ Ein aufgefundener Hund oder eine zugelaufene Katze könnten meist bis zum nächsten Morgen warten; und auch ein falsch geparktes Auto sei kein Notfall.

Schwierige Einsätze des Ordnungsamtes, so Harald Heinen, seien zum Beispiel Zwangseinweisungen von psychisch kranken Menschen in Notsituationen: „Bei diesen Einweisungen greifen wir in die Grundrechte der Betroffenen ein.“ In derartigen Fällen entscheide ein Richter innerhalb von 24 Stunden, ob die Maßnahme angemessen sei oder die Einweisungsverfügung aufgehoben werde.

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Für Beschäftigung im Ordnungsamt sorge oft auch das Auffinden von Kampfmitteln wie Bomben, deren Entschärfung und Beseitigung in die Wege geleitet werden müssten.

„Seit zwei Jahren zählt auch Corona zum Tagesgeschäft“, berichtet Harald Heinen. Und auch die Folgen der Flut bescheren dem Amt noch immer unzählige Aufträge. So seien viele Verkehrsschilder zerstört und weggeschwemmt worden.

Auch für Nachbarschaftsbeschwerden und Lärmbelästigungen sind Heinen und Dreßen tagsüber zuständig. Außerhalb der Dienstzeiten übernehme die Polizei derartige Einsätze – wegen der mangelnden Eigensicherung der kommunalen Ordnungskräfte. Denn schon zweimal, berichtet Heinen, seien Mitarbeiter des Kaller Ordnungsamtes im Dienst tätlich angegriffen worden.