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Jahrelanger StreitAuch der Kreis Euskirchen ist nun gegen den Mobilfunkmast

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Um einen beantragten Mobilfunkmast in Holzmülheim gibt es Streit (Symbolfoto). 

Nettersheim-Holzmülheim – Eine überraschende Wendung hat der Streit um die Errichtung eines Mobilfunkmastes in Holzmülheim genommen. Denn nachdem die Gemeinde bereits vor langer Zeit ihr Einvernehmen zu der beantragten Baugenehmigung versagt hatte, schwenkt nun auch der Kreis Euskirchen auf diese Linie um.

„Der Kreis will das Einvernehmen versagen, weil eine Alternative vorliegt“, teilte Bürgermeister Norbert Crump im Entwicklungs-, Planungs-, Bau- und Umweltausschuss mit.

31,5 Meter hoher Stahlgittermast am Ortsrand von Holzmülheim

Seit 2019 beschäftigt die Angelegenheit mittlerweile Rat, Verwaltung, Kreis und auch die Anlieger. Wunsch der Firma DFMG Deutsche Funkturm GmbH ist, in Holzmülheim auf dem Gelände einer Firma an der Trierer Straße einen 31,50 Meter hoher Stahlgittermast zu errichten. Dagegen regte sich der Widerstand bei den Anwohnern, weil der Platz ihrer Meinung nach zu nah an der Wohnbebauung sei.

Deren Sorgen verschloss sich auch nicht der Gemeinderat, der dem Vorhaben das Einvernehmen versagte. Auch die Suche nach einer Kompromisslösung mit einem Alternativstandort brachte keinen Erfolg. Die Firma beharrte weiterhin auf ihrem Vorhaben, den Mast an der vorgesehenen Stelle zu errichten. Dies geschehe aus wirtschaftlichen Gründen, teilte die Gemeinde seinerzeit mit.

Grundstückseigentümer wollte von dem Pachtvertrag zurücktreten

Als deutlich wurde, dass die Nachbarschaft sich gegen das Bauvorhaben stellte, versuchte der Eigentümer des Grundstücks von dem Pachtvertrag zurückzutreten, woraufhin der Kreis den Bauantrag für erledigt erklärte. Den anschließenden Rechtsstreit verlor der Grundstückseigentümer allerdings im Jahr 2020, die Firma stellte daraufhin den Bauantrag erneut.

Nach einem weiteren Termin mit den Anwohnern vor wenigen Wochen änderte sich die Sachlage grundlegend. Denn mit dem Vorschlag, die Anlage auf dem Dach einer vom geplanten Standort rund 15 Meter entfernten Halle zu errichten und dafür auf den ursprünglichen Plan zu verzichten, war nun eine Alternative im Spiel, die den Kreis zum Umdenken brachte.

Die endgültige Entscheidung zum Bauantrag trifft der Kreis Euskirchen

Denn die Entscheidungen über einen Bauantrag werden im Kreishaus getroffen, die Kommunen können lediglich ihr Einvernehmen erklären oder es verweigern. Sollte die Verweigerung aber aus Sicht des Kreises nicht schlüssig sein, kann er die Kommune überstimmen.

Doch das scheint in dem konkreten Fall mittlerweile unwahrscheinlich. Denn die Halle, die als möglicher Standort der Mobilfunkanlage benannt wurde, liegt innerhalb der Ortslagenabrundung von Holzmülheim, während der von der Firma favorisierte Platz im Außenbereich liegt. Zu Letzterem, so teilte der Kreis am 27. Februar 2022 dem Betreiber in einer E-Mail mit, die die Gemeinde Nettersheim in der Ratsvorlage zitiert, stehe die „Zulässigkeit eines Standorts im Außenbereich unter dem Vorbehalt, dass der Bauherrschaft ein Ausweichen auf einen Standort im Innenbereich nicht zugemutet werden kann“.

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Besteht also – wie nun im Fall Holzmülheim – eine Alternative im Innenbereich, wäre das Bauen im Außenbereich nicht zulässig und die Genehmigung nicht zu erteilen.

Nach Mitteilung der Gemeindeverwaltung gibt es derzeit Gespräche zwischen Grundstückseigentümer und Mobilfunkfirma. Allerdings sei diese weiterhin der Auffassung, dass der Dachstandort, der von den Anliegern akzeptiert werde, nicht realisierbar sei.