Urteil nach Attacke mit SchaufelAngreifer aus Nettersheim muss nicht in Psychiatrie
Aachen/Nettersheim – Stellt der 68-jährige Mann aus einer Ortschaft der Gemeinde Nettersheim, der am 6. August 2017 einen Nachbarn mit einer Spitzschaufel attackiert haben soll, eine Gefahr für die Allgemeinheit dar? Nein, sagte jetzt die 6. Große Strafkammer des Landgerichts Aachen.
Nach zwei Verhandlungstagen waren der Vertreter der Staatsanwalt und das Aachener Gericht davon überzeugt, dass dies nicht der Fall sei. Wie Gerichtssprecher Thomas Birtel am Donnerstag erläuterte, hatte das Landgericht darüber zu entscheiden, ob der Mann dauerhaft in eine psychiatrische Anstalt einzuweisen sei, oder ob dies nicht notwendig sei. Dazu hörte die Kammer neben den Beteiligten an dem handfesten Streit auch Polizeibeamte, Ärzte und eine Gutachterin.
Eingeschränkte Schuldfähigkeit
Die Gutachterin bescheinigte dem Angeklagten eine eingeschränkte Schuldfähigkeit. Sie stellte auch fest, dass sich der Mann eingebildet habe, von seinem Nachbarn angegriffen worden zu sein. Deshalb habe er sich mit der Spitzschaufel zur Wehr gesetzt.
Tatsächlich war er wohl auf sein Gegenüber losgegangen. Das Opfer der Spitzschaufel-Attacke erlitt damals Verletzungen an Oberarmen und Kopf.Die Gutachterin gab aber keine Gefährdungsprognose für den Angeklagten ab, die das Gericht veranlasst hätte, den Nettersheimer auf Dauer in einer geschlossenen psychiatrischen Anstalt unterzubringen. Vielmehr gebe es auch die Möglichkeit, den heute 68-Jährigen medizinisch zu behandeln, hieß es.
Nach Abschluss der Beweisaufnahme und der Anhörung der Gutachterin habe auch der Anklagevertreter erkannt, dass nach derzeitigem Stand wohl auch künftig keine Gefahr für die Allgemeinheit von dem 68-Jährigen ausgehe. Deshalb sei ein Freispruch angezeigt. Der Mann müsse also nicht dauerhaft in der Psychiatrie untergebracht werden, so Sprecher Birtel.