ProzessbeginnEx-Rocker aus Euskirchen trieb mit dem Schwert seine Drogen-Schulden ein
Bonn/Euskirchen – Von seinen wilden Zeiten scheint nichts mehr übrig: Der frühere Rocker aus dem Raum Euskirchen, der selbst jetzt noch – vor dem Bonner Prozess – als ungestüm und gefährlich angekündigt worden war, erschien hilflos an der Hand seiner Lebensgefährtin. Mühsam nur konnte sich der 63-Jährige bis zur Anklagebank bewegen. Dann schwieg er, ohne Interesse zu zeigen – und überließ es seinem Verteidiger, für ihn zu sprechen.
Vor dem Landgericht muss sich der 63-Jährige wegen Drogenhandels mit Waffen und gefährlicher Körperverletzung verantworten. Hintergrund ist ein Vorfall vom 6. Juni 2019. An diesem Tag soll der Angeklagte martialisch bei einem zahlungsunwilligen Kunden aufgetreten sein. Mutmaßlich, um Drogengeld einzutreiben, soll er in einer Euskirchener Bar mit einem Samurai-Schwert auf einen Junkie losgegangen sein.
Beamte fanden 3,5 Kilogramm Amphetamin und rund 300 Ecstasy-Pillen
Der 65-jährige Schuldner konnte zwar ausweichen, erlitt aber eine Schnittverletzung an der Hand. Wegen dieses Vorfalls wurde mehr als drei Monate später – am 18. September 2019 – die Dachwohnung des Angeklagten durchsucht.
Die Fahnder wurden fündig. Die Wohnungstür war mit einer Kamera gesichert. In der Wohnung lagen zahlreiche Hieb- und Stichwaffen bereit. Mehrere Degen, Schwerter, drei Dolche und zehn Messer stellten die Beamten sicher. In Tupperdosen und in Einmachgläsern im Kühlschrank fanden sie Drogen – laut Anklage insgesamt 3,5 Kilogramm Amphetamin und rund 300 Ecstasy-Pillen.
Zum Zeitpunkt der Razzia wohnte ein langjähriger Kumpel bei dem Angeklagten, der kurz zuvor seinen Motorrad-Laden in die Pleite gefahren haben soll. Entsprechend wurde der 65-jährige Mitbewohner ebenfalls wegen Drogenhandels mit Waffen angeklagt. Das Verfahren gegen ihn musste jedoch abgetrennt werden, da sein Verteidiger erkrankt ist.
Zehn Vorstrafen wegen Raub und Körperverletzung
Am ersten Prozesstag stand der Gesundheitszustand des Angeklagten im Mittelpunkt. Schließlich beantragte der Verteidiger, untersuchen zu lassen, ob sein schwermütiger Mandant überhaupt verhandlungsfähig sei. Die 2. Große Strafkammer zögert und überprüfte zunächst selbst, ob der Angeklagte – wie vorgetragen – wirklich nur „noch ein Schatten seiner selbst“ ist. Immerhin hat er zehn Vorstrafen, auch wegen Raub und Körperverletzung, auf seinem Konto. Noch vor einem halben Jahr soll er versucht haben, seinen einstigen Mitbewohner zu bedrohen, aus Angst, dieser könne zu viel erzählen.
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Im vergangenen Herbst jedoch soll der Ex-Rocker wegen einer Herzerkrankung lange im Krankenhaus behandelt worden sein. „Ich sehe auch, dass er keine Purzelbäume mehr schlägt“, sagte der Kammervorsitzende schließlich. Er ordnete an, dass der Angeklagte zunächst einem Amtsarzt vorgestellt wird.