AboAbonnieren

Gasleitung angebohrt62-jähriger Schleidener steht wegen schwerer Brandstiftung vor Gericht

Lesezeit 2 Minuten
Das Foto zeigt die ins Haus eindringenden Feuerwehrleute.

Atemschutztrupps, die in das Haus eindrangen, befanden sich wegen des ausströmenden Gases in akuter Lebensgefahr.

Ein Mann ist angeklagt, sein Haus in Schleiden-Herhahn angezündet haben. Einsatzkräfte waren wegen einer angebohrten Gasleitung in Lebensgefahr.

Wegen schwerer Brandstiftung muss sich seit Donnerstag ein 62-Jähriger vor der 9. Großen Strafkammer des Landgerichts Aachen verantworten. Der Mann ist angeklagt, im März dieses Jahres in dem von ihm allein bewohnten Einfamilienhaus in Herhahn Feuer gelegt zu haben.

Um eine schwere Brandstiftung handelt es sich nach Auskunft einer Gerichtssprecherin, weil er versucht haben soll, durch das Anbohren einer Gasleitung und das Entzünden mehrerer Feuer eine Explosion herbeizuführen. Dadurch war das Leben der Feuerwehrleute gefährdet worden, die den Brand im Inneren des Gebäudes bekämpfen wollten.

In Brief an Euskirchener Redaktion wurde der Brand angekündigt

Gleiches galt für Polizisten, die einen kleinen Schwelbrand auf der Terrasse gelöscht hatten. Zwei Feuerwehrleute waren während des Einsatzes verletzt worden. Der Sachschaden, der bei dem Brand entstand, liegt nach Auskunft der Gerichtssprecherin bei 300.000 Euro.

In einem Schreiben an die Euskirchener Redaktion dieser Zeitung, das als Absender den Namen und die Adresse des Hausbewohners trägt, war der Brand angekündigt worden. Da dieses Schreiben aber per Briefpost aufgegeben wurde, traf es erst nach dem Brand in der Redaktion ein. Ob es sich beim Briefschreiber tatsächlich um den Angeklagten handelt, muss der Prozessverlauf zeigen.

Im Haus war an vier Stellen Feuer gelegt und die Gasleitung angebohrt

Nach dem Brand war der Mann in eine psychiatrische Einrichtung eingewiesen worden, da die Polizei davon ausging, dass es sich bei der Brandstiftung um einen erweiterten Suizidversuch gehandelt haben könne. Die Feuerwehr, so hatte die Polizei nach dem Brand mitgeteilt, hatte den Mann schlafend im Haus vorgefunden.

Für die Feuerwehrleute war zunächst nicht erkennbar gewesen, dass sie sich in akuter Lebensgefahr befanden, als sie in das Haus eindrangen. Denn für sie erkennbar hatte nur eine Garage gebrannt. Was die Einsatzkräfte nicht wussten: In dem Haus war an vier Stellen Feuer gelegt worden.

Außerdem war die Gasleitung des Hauses angebohrt worden, und zwar an einer Stelle, die sich nicht mit dem Gashahn absperren ließ. Ein erster Trupp Feuerwehrleute war in das Haus vorgedrungen, ohne etwas vom ausströmenden Gas zu bemerken. Erst ein zweiter Trupp hatte das Zischen des Gases gehört. Daraufhin hatten sich die Einsatzkräfte sofort zurückgezogen.

Binnen Sekunden stand der Dachstuhl des Hauses in Herhahn in Flammen

Wie knapp das war, zeigte sich, als Mitarbeiter der Gasversorgung die Straße aufbaggerten, um an die Hauptleitung zu gelangen und dort die Zuleitung zum Haus zu schließen. Im Haus entzündete sich während dieser Arbeiten schlagartig das bis dahin ausgeströmte Gas. In wenigen Sekunden stand der Dachstuhl des Hauses komplett in Flammen.

Für das Verfahren am Landgericht sind drei Verhandlungstage angesetzt. Mit einem Urteil wird für den 2. November gerechnet.