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Prozess in GemündZweieinhalb Jahre Jugendstrafe wegen Vergewaltigung

Lesezeit 4 Minuten
Gemünd Amtsgericht

Zwei Tage wurde vor dem Amtsgericht in Gemünd verhandelt.

Schleiden-Gemünd – Es war der Moment, in dem der Angeklagte Emotionen zeigte: als die Staatsanwältin in ihrem Plädoyer zwei Jahre und zehn Monate Jugendhaft forderte – eine Forderung, der das Gericht weitgehend nachkam. Regungslos, voller Interesse, aber ohne sichtbare Empathie oder sonstige Reaktionen, so beschrieb es die Vertreterin der Jugendgerichtshilfe, habe der junge Mann bis dahin die Verhandlung verfolgt, die vor dem Jugendschöffengericht wegen Vergewaltigung und Körperverletzung stattfand.

Eine Vielzahl an Zeugen hatte das Gericht an zwei Tagen vernommen. Doch die meisten konnten nicht viel beitragen, da sie bei den Taten nicht dabei gewesen waren. Doch dem Gericht ging es darum, die Umstände zu beleuchten, um die Glaubwürdigkeit der Aussagen einordnen zu können.

Das Opfer zweimal attackiert und verletzt

Die Staatsanwaltschaft warf einem Mann aus der Gemeinde Nettersheim, der zum Zeitpunkt der Taten noch keine 21 Jahre alt war, vor, sein Opfer in Bad Münstereifel zweimal nachts angegangen zu sein. Im Mai 2020 und zwei Wochen später seien sie sich im Kurpark begegnet. Beim zweiten Mal habe das Opfer versucht, von ihm wegzukommen, sei dabei gestolpert und auf eine Parkbank gefallen. Das habe der Nettersheimer für eine Vergewaltigung ausgenutzt, wobei das Opfer auch Verletzungen davongetragen habe.

Das Geschehen stellte der Angeklagte ganz anders dar. Beide Male sei es zu einem oralen Sexualkontakt gekommen, der sei allerdings einvernehmlich gewesen sei.

Psychologin bezeichnet Aussage des Opfers als glaubwürdig

Bei dem Opfer handelt es sich um einen Mann mit einer geistigen Behinderung. Detailgetreu wiederholte er die mittlerweile zwei Jahre zurückliegenden Vorwürfe. Dabei habe der Angeklagte „eine Fahne und dicke Augen“ gehabt, so der Geschädigte, um den Grad der Alkoholisierung des Angeklagten zu beschreiben.

Um die Glaubwürdigkeit der Aussage des Geschädigten abzuklären, hatte die Staatsanwaltschaft eine Psychologin beauftragt, die sich im August 2021 mit ihm getroffen hatte. „Seine Falschaussagekompetenz ist als gering anzusehen“, sagte sie vor Gericht. Um komplexere Dinge falsch auszusagen, bedürfe es kognitiver Kompetenzen, über die er nicht verfüge. Perspektivwechsel und Antizipationsvermögen, die notwendig seien, um ein Lügenkonstrukt aufzubauen, seien für ihn unmöglich.

Monate nach den Vorfällen Freunden offenbart

„Er haftet sehr und strukturiert nicht. Er kann sich nicht von Erlebtem lösen“, führte sie aus. Dagegen sei sein Gedächtnis für erlebte Episoden seine besondere Stärke, da er in der Lage sei, auch nach zwei Jahren seine Aussage fast genauso zu wiederholen wie bei der Anzeige bei der Polizei. Das fiel den anderen Zeugen oft schwer. Doch die meisten erinnerten sich daran, dass der Geschädigte sehr große Angst vor dem Angeklagten gehabt habe, Zitteranfälle und epileptische Anfälle bekommen habe, wenn er ihn auf den Straßen Bad Münstereifels gesehen habe. Nächtliche Panikattacken und Schlaflosigkeit habe er gehabt, sagte ein Zeuge.

Einige Monate nach dem Vorfall habe er sich seinen Freunden immer mehr offenbart und von seinen Erlebnissen berichtet. „Ich habe immer wieder gesehen, dass er zitterte. Und wenn ich ihn gefragt habe, was los sei, sagte er, der Angeklagte sei vorbeigelaufen“, sagte ein Bekannter des Geschädigten aus.

Angeklagter wurde bereits vier Mal in Gemünd verurteilt

Als unglaubwürdig bezeichnete dagegen die Ex-Freundin des Angeklagten die Aussage. Sie sei drei Jahre mit ihm zusammengewesen, kenne ihn in- und auswendig. Mit Männern habe er nie etwas gehabt. Gefragt, ob er ihr gegenüber denn eingeräumt habe, mit dem Geschädigten sexuelle Kontakte gehabt zu haben, verneinte sie. „Ich bin schockiert“, sagte sie dann, mit dessen Einlassung konfrontiert.

Wenn der Angeklagte zu viel Alkohol getrunken habe, sei er sauer und „pöbelmäßig“ gewesen, habe rumgeschrien. Das bestätigte ein anderer Zeuge. Acht Einträge im Bundeszentralregister, darunter vier Verurteilungen am Amtsgericht in Gemünd, die letzte von 2021, vervollständigten das Bild.

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Nur zehn Minuten Beratungszeit benötigte das Jugendschöffengericht, um zu seinem Urteil zu kommen. Es verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren und sechs Monaten Jugendstrafe. Als strafverschärfend bezeichnete Richterin Claudia Giesen die Auswahl seines Opfers, von dessen Behinderung der Angeklagte gewusst habe. Wie auch die Jugendgerichtshilfe attestierte sie ihm „schädliche Neigungen“ und betonte die Schwere der Schuld. Der Angeklagte sei im Leben und im Prozess krachend gescheitert, so Giesen: „Sie beleidigen andere und verletzen sie körperlich und seelisch.“