Am Car-Friday geriet ein Kölner Motorradfahrer in Neuhof in eine Polizeikontrolle. Der Mann gab Gas und raste mit bis zu 200 Kilometern pro Stunde durchs Ahrtal. Das Amtsgericht in Gemünd verurteilte ihn nun.
Prozess in SchleidenKölner Motorradfahrer lieferte sich im Ahrtal Jagd mit Polizei
Das war ein deutliches Urteil. Mit 10.000 Euro Geldstrafe ahndete das Amtsgericht in Gemünd die rasende Fahrt eines Kölner Motorradfahrers. Der Mann hatte sich einer Kontrolle entziehen wollen und hatte auf seiner Flucht Geschwindigkeiten von 180 bis 200 Kilometern pro Stunde erreicht.
Es war Karfreitag oder – wie Motorsportfans es nennen: Car-Friday. Die Geschwindigkeitsüberschreitung, die dem ganzen Vorfall zugrunde lag, war lächerlich. 16 km/h zu schnell war der Motorradfahrer, als er am 16. April die Kontrollstelle auf der B258 in Neuhof bei Ahrhütte passierte. Doch als die Polizei ihn wenige hundert Meter später auf den Parkplatz leiten wollte, gab er Gas und verschwand.
Straßensperre durchbrochen
Ein Polizist mit Motorrad nahm die Verfolgung auf und entdeckte den Fahrer schließlich hinter einer Lagerhalle in Leudersdorf. Wieder drückte der Kölner aufs Gaspedal. Mit bis zu 200 Kilometern pro Stunde flüchtete er zurück in Richtung Neuhof. Dort durchbrach er die Straßensperre, die aufgebaut worden war, um ihn aufzuhalten. Und entkam den Polizisten.
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Etwa zwei Jahre habe er die Ducati mit 186 PS besessen, die auf seine Frau zugelassen war, sagte er vor Gericht aus. Einen Führerschein hat er aber nur für Leichtkrafträder. Mit der Maschine war der Kölner 2020 bereits bei der Fahrt zum Straßenverkehrsamt in eine Kontrolle geraten, hatte ebenfalls mit hoher Geschwindigkeit Fersengeld gegeben und war von Polizeibeamten verfolgt worden. Auch damals war er ermittelt worden. Allerdings hatte die zuständige Staatsanwaltschaft das Verfahren eingestellt, für sie unverständlicherweise, wie Richterin Claudia Giesen monierte.
„Ich musste alle meine Fahrkünste einsetzen, um an ihm dranzubleiben und habe meine Maschine völlig ausgereizt“, sagte der Polizist aus, der im Ahrtal auf einem Motorrad hinter dem Flüchtenden hergefahren war. Der Mann habe rücksichtslos beschleunigt und andere Verkehrsteilnehmer an unübersichtlichen Stellen überholt. Er habe die Verfolgung abgebrochen, nachdem der Motorradfahrer die Kontrollstelle in Neuhof durchbrochen habe, weil es zu gefährlich gewesen sei.
Ungefähr drei bis fünf Minuten habe die Verfolgungsfahrt gedauert. „Ich hatte Panik“, sagte der Angeklagte etwas kleinlaut bei seinem Geständnis. Ihm sei gesagt worden, das Motorrad sei gedrosselt, versuchte er sich zu rechtfertigen. „Ich sag’ mal fröhlich, das merkt man aber“, konterte die Richterin. Daraufhin gab der Angeklagte zu, dass er gewusst habe, dass er die Maschine nicht habe fahren dürfen. „Ich frage mich nur, warum Sie dann Ihre Frau mit reinziehen. Die hat nämlich jetzt ein Halterverfahren am Hals“, erwiderte Gießen.
Akribische Ermittlungsarbeit
Dass der Fahrer überhaupt ermittelt werden konnte, war nur der akribischen Ermittlungsarbeit der Polizei zu verdanken. Der Angeklagte hatte das Nummernschild so nach oben gebogen, dass nur das „K“ für Köln erkennbar war. „Das habe ich aus Stylinggründen gemacht“, versuchte der Motorradfahrer noch ein letztes Mal, das Geschehen zu beschönigen. Dann räumte er aber ein, dass er es gemacht hatte, damit das Kennzeichen nicht abgelesen werden konnte.
Doch auf den Fotos der Kontrollstelle war die Maschine als Ducati Panigale zu erkennen. 67 Maschinen dieses Typs waren in Köln angemeldet. Ein Ducati-Händler, dem die Fotos zugesandt wurden, identifizierte sogar ein bestimmtes Sondermodell, von dem 28 Motorräder angemeldet waren. Als bei der Abfrage das eingestellte Verfahren aus dem Jahr 2020 auffiel, machten Beamte der Kölner Polizei eine Hausdurchsuchung. Dabei fanden sie nicht nur die Maschine, Helm und Lederkombi, die auf den Fotos zu sehen waren, sondern auch eine neue Verkleidung, mit der der Angeklagte versucht hatte, das Aussehen der Maschine zu verändern. Den Polizisten präsentierte er seinen Führerschein, den er höchst stümperhaft so verändert hatte, dass er die Klasse 1 für Motorräder hatte.
„Es ist ein Wunder, dass nichts passiert ist“, sagte der Staatsanwalt in seinem Plädoyer. Der Angeklagte habe seit langem gewusst, dass er mit der Maschine nicht fahren durfte. Das mache das abgeknickte Kennzeichen deutlich. Er forderte eine Strafe von acht Monaten auf Bewährung und eine Geldauflage von 2000 Euro.
Dass er Mist gebaut habe, wisse der Angeklagte, führte der Verteidiger aus. Er beantragte, es bei einer Geldstrafe zu belassen. Doch das Gericht entschied sich neben einer Geldstrafe von 10.000 Euro auch zum Einzug von Motorrad und Zubehör sowie einem Führerscheinentzug von 18 Monaten.
Nicht für Straßenverkehr geeignet
„Das war eine Nachfahrt, die ihresgleichen sucht“, sagte Richterin Giesen in ihrer mündlichen Urteilsbegründung. Obwohl er nach der ersten Verfolgungsfahrt 2020 hätte wissen müssen, dass er das Motorrad nicht hätte nutzen dürfen. Der Angeklagte sei nicht geeignet, am Straßenverkehr teilzunehmen. Strafverschärfend sei außerdem, dass er zweimal die Anhaltezeichen missachtet und die Kontrollen durchbrochen habe.
„Ich kann nicht verstehen, wie viele Menschen Sie reingerissen haben: Ihre Ehefrau, alle Polizeibeamte“, fuhr sie fort. „Wir reden von einer Nachfahrt von vielleicht fünf Minuten. Und nun haben Sie 10.000 Euro Strafe, keine Maschine, kein Zubehör und auf 18 Monate keinen Führerschein mehr“, schloss die Richterin.