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OrtsdurchfahrtGefährliche Situationen mit Lkws – Dreiborner wegen des Durchgangsverkehrs besorgt

Lesezeit 3 Minuten
Während die Besucher am Straßenrand stehen, rollt ein Lastwagen mit Anhänger auf dem Mittelstreifen durch den Ort

Zu einem Ortstermin mit Anwohnern waren die Landtagsabgeordneten Martin Metz (Grüne) und Ralph Nolten (CDU) gekommen, um sich über die Probleme bei der Ortsdurchfahrt Dreiborn zu informieren.

Die Anwohner im Schleidener Höhenort Dreiborn leiden unter dem Durchgangsverkehr. Landtagsabgeordnete machten sich ein Bild von der Situation.

Seit vielen Jahren versuchen Lokalpolitiker, die Verkehrssituation in Dreiborn zu verändern. Bisher ohne Ergebnis, denn die Straße, die durch den Ort führt, ist als Landesstraße klassifiziert. Da gelten besondere Bedingungen, wie zuletzt im Jahr 2020 bei einer Verkehrsschau mit der Polizei deutlich wurde.

Lydia Lehan, von der Flut aus ihrer Wohnung in Gemünd vertrieben und seit einigen Monaten in einem Haus am Ortseingang von Dreiborn wohnend, war es, die nun eine neue Initiative startete.

Ab halb fünf Uhr morgens rollen die Lastwagen durch Dreiborn

„Ab halb fünf Uhr morgens startet der Lkw-Verkehr“, sagte sie bei dem Vor-Ort-Termin mit den Landtagsabgeordneten Martin Metz (Grüne) und Dr. Ralph Nolten (CDU). Am Morgen des Karsamstags trafen sie sich mit Vertretern der Grünen und der CDU sowie mit Anwohnern.

Das Problem brennt allen unter den Nägeln. Besonders die Lastwagen, die durch den Ort fahren, seien ein Problem, schilderte der Dreiborner Gerd Wolter. „Die Straße ist im Ortsbereich nicht breit genug für eine Landesstraße, deshalb weichen die Lastwagen, wenn sie sich im Ort begegnen, auf die Bürgersteige aus“, schilderte er eines der Probleme.

Die Straße ist nicht breit genug, deshalb weichen die Lastwagen, wenn sie sich im Ort begegnen, auf die Bürgersteige aus
Gerd Wolter, Dreiborner

Doch auch die gefahrenen Geschwindigkeiten seien ein Problem. Von Gemünd kommend, ist das Tempo im Ort auf 30 Stundenkilometer begrenzt. Für Lkw ist die Strecke für den Bereich ab der Kirche noch einmal ausdrücklich auf 30 Stundenkilometer begrenzt.

„Das ist eigentlich ein ungünstiger Tag für so einen Termin, heute ist nichts los“, sagte Lydia Lehan, fast schon enttäuscht. Die Anwohner seien frustriert, warum nichts passiere, sagte sie, während ein Traktor geräuschvoll vorbeifuhr.

Am Ortseingangsschild verengt sich die Straße. Ein Schild gebietet maximal Tempo 30 km/h.

Ab hier wird's eng in der Ortsdurchfahrt Dreiborn.

„Wir wollen die Anforderung für eine Geschwindigkeitsbeschränkung innerorts senken“, betonte Metz. Es könne nicht sein, dass immer erst Unfälle passieren müssten. Die Behörden seien extra restriktiv, was Maßnahmen angehe. „Man kann mehr tun, als die zugeben“, sagte er. So gebe es die Möglichkeit, mit großen Markierungen auf der Straße auf das Tempolimit aufmerksam zu machen.

Zwar rollen laut einer Verkehrszählung von 2015 nur 1736 Kraftfahrzeuge täglich durch Dreiborn, darunter 124 Lkw. Doch für die Anwohner ist die reine Anzahl der Fahrzeuge weniger relevant.

So sei die Verschwenkung am Ortsausgang Richtung Wahlerscheid wie eine Einflugschneise. „Die kommen hier mit 70 Kilometern pro Stunde rein“, monierte Rainer Wolter, der an dieser Stelle wohnt. Da gebe es Abhilfe, sagten übereinstimmend Metz und Nolten.

Fahrbahnverschwenkungen würden heutzutage enger gebaut, sodass das Tempo reduziert werden müsse. „Bei jeder Straße muss einzeln geschaut werden, wie Verkehrsbelange und Anwohner unter einen Hut zu bekommen sind“, zog Metz ein Fazit des Besuchs. Er versprach, sich bei den Behörden dafür einzusetzen, dass Lösungen für die Probleme gefunden werden.


Unklar: Wo endet Tempo 30 in der Ortsdurchfahrt Dreiborn?

Nicht eindeutig waren bei dem Ortstermin die Aussagen zu der Geschwindigkeitsbeschränkung in Dreiborn. So wurde gesagt, dass die Beschränkung auf 30 Kilometer pro Stunde hinter der ersten Einmündung bereits ende.

Dies sieht die Straßenverkehrsordnung allerdings anders. In der Erläuterung Nummer 55 zur Anlage 2 zu § 41 Abs. 1 StVO ist festgelegt, dass das Ende eines Streckenverbotes wie eine Geschwindigkeitsbeschränkung durch das entsprechende Aufhebungszeichen angezeigt werden muss.

Als Ausnahme gelte nur, wenn eine bestimmte Länge festgelegt worden sei oder die Beschränkung mit einem Gefahrzeichen gemeinsam gekennzeichnet worden sei und sich zweifelsfrei ergebe, dass die Gefahr vorbei sei, urteilte zum Beispiel 2018 das Oberlandesgericht in Celle.