Brandserie in der Eifel15-Jähriger wegen versuchten Mordes angeklagt
Schleiden/Hellenthal – Von November 2018 bis Anfang Mai 2019 versetzte ein Brandstifter die Menschen im Schleidener Tal in Angst. Intensiv hatte die Polizei mit einer Ermittlungsgruppe nach ihm gefahndet. Nachdem es zum zweiten Mal in Oberhausen brannte, wurde ein 15 Jahre alter Jugendlicher aus der Gemeinde Hellenthal in der Nacht zum 3. Mai festgenommen. In der Vernehmung hat er eingeräumt, sieben Brände gelegt zu haben.
Nun hat die Staatsanwaltschaft Anklage gegen den 15-Jährigen erhoben. Nachdem die Vorwürfe zunächst auf schwere Brandstiftung in zwei und einfache Brandstiftung in fünf Fällen lauteten, ist der Jugendliche nun auch wegen versuchten Mordes und gefährlicher Körperverletzung angeklagt. Dies bestätigte Oberstaatsanwältin Katja Schlenkermann-Pitts.
Versuchter Mord
Dies bezieht sich auf das Feuer in der Nacht zum 1. April in Oberhausen, bei dem sich die Bewohner nur durch einen Sprung aus der ersten Etage des Hauses vor den Flammen retten konnten. Thomas Birtel, Pressesprecher des Landgerichts, erklärte auf Anfrage, dass bei versuchtem Mord zumindest billigend in Kauf genommen werde, dass Menschen tödlich verletzt werden. Dabei stelle sich die Frage nach der Gemeingefährlichkeit der Mittel – in diesem Fall in Zusammenhang mit einer Brandstiftung. Die gefährliche Körperverletzung beziehe sich auf die Verletzungen, die die Opfer erlitten haben.
Brandstiftung
Nach dem Geständnis des Jugendlichen Anfang Mai hatte die Staatsanwaltschaft den Brand an der evangelischen Kirche und am Wohnhaus in Oberhausen als Fälle schwerer Brandstiftung eingeordnet. Entscheidend ist für die Abgrenzung zu einer einfachen Brandstiftung laut Schlenkermann-Pitts der Charakter der Gebäude – also Wohnhaus und sakrales Gebäude. Nicht entscheidend sei dabei etwa die Schadenshöhe.
Das Verfahren
Die Anklage liegt dem Landgericht Aachen vor und ist dem Angeklagten zugestellt worden, wie Birtel bestätigte. Nun hat der Angeklagte die Gelegenheit zu einer Stellungnahme. Die Frist dazu läuft laut Birtel bis zur kommenden Woche.
Nach diesem sogenannten Zwischenverfahren entscheidet die Kammer des Landgerichts über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens. Sollte es zu einem Prozess kommen, wird er – da es sich bei dem Angeklagten um einen Minderjährigen handelt – laut Birtel nicht-öffentlich sein. Und wenn es zum Verfahren kommt, könnte es möglicherweise im Zeitraum der Herbstferien stattfinden.
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Noch nicht abgeschlossen ist laut Birtel die psychologische Begutachtung des 15-Jährigen, der nach wie vor in der Justizvollzugsanstalt Heinsberg, einer von fünf Jugendstrafanstalten des Landes NRW, untergebracht ist. In der Regel sind laut Birtel die Erkenntnisse dieser Begutachtung Gegenstand des Hauptsacheverfahrens. Sollte es bei der Begutachtung jedoch zur sicheren Feststellung einer Schuldunfähigkeit kommen, könnte die Kammer eine andere Form des Verfahrens – möglicherweise ein Sicherungsverfahren – in Erwägung ziehen. Doch all dies sei zum jetzigen Zeitpunkt reine Spekulation, betonte Birtel.