Der Schleidener Stadtrat lehnt die vom Gesetzgeber geforderte Aufhebung der Höhenbegrenzung ab.
HöhenbegrenzungSchöneseiffener Windräder dürfen maximal 255 Meter hoch sein
Am Ende entschied sich der Schleidener Stadtrat dafür, dass die Interessen der Anwohner wichtiger sind als die Vorgabe des Gesetzgebers. So wurde der Änderung des Flächennutzungsplans für den Windpark Schöneseiffen zugestimmt und damit der Weg frei gemacht für ein mögliches Repowering von zwei Windrädern. Die vom Gesetzgeber geforderte Aufhebung der Höhengrenze für das Areal wurde aber abgelehnt und eine maximale Höhe von 255 Metern festgelegt.
Das seit Februar gültige Windenergieflächenbedarfsgesetz des Bundes sieht vor, dass Flächen, die in Plänen nach dem 1. Februar 2023 ausgewiesen werden, keine Höhenbegrenzung für die Anlagen enthalten dürfen. Sonst bekommen die Kommunen die Flächen nicht angerechnet. Diese Regelung war schon am Dienstag bei einer Bürgerversammlung zu dem Repoweringprojekt in Schöneseiffen heftig kritisiert worden. Mit der Neuregelung will der Bund verhindern, dass Repowering-Maßnahmen wegen Höhenbegrenzungen unmöglich werden.
CDU-Fraktionschef Jochen Kupp will „sehen, was passiert“
Der CDU-Fraktionsvorsitzende Jochen Kupp erklärte, er werde einer Streichung der Begrenzung nicht zustimmen: „Wir sollten eine Grenze bei 255 Metern machen und sehen, was passiert.“ Mit dem Beschluss sei man auf der sicheren Seite. Die beiden geplanten Windräder, die das Unternehmen Statkraft im Rahmen des Repowerings errichten will, sind rund 250 Meter hoch. Matthias Müller (FDP) plädierte ebenfalls für eine Begrenzung.
Ellen Lehner (SPD) konnte die Bedenken von Kupp und den Anwohnern nachvollziehen, warnte aber: „Wenn wir die Flächen für die Windenergie nicht angerechnet bekommen, müssen wir eventuell neue Areale ausweisen. Dann könnte uns das Land vorschreiben, wo die Dinger stehen.“
Beschluss des Schleidener Stadtrats könnte noch Probleme bereiten
Der Beigeordnete Marcel Wolter wies darauf hin, dass die Bezirksregierung Köln signalisiert habe, dass es Probleme mit der Planänderung geben könne, wenn die Stadt an der Begrenzung festhalte. Die Verwaltung könne mit Statkraft einen Vertrag schließen und so eine Grenze festschreiben. So eine Regelung sei für die beiden Anlagen, die auf Privatgrundstücken stehen, aber nicht möglich. Dem Vorschlag aus dem Rat, nur für die städtischen Flächen den Flächennutzungsplan zu ändern, erteilte Wolter eine Absage: „Das ist planungsrechtlich nicht möglich.“
Bürgermeister Ingo Pfennings bemängelte, dass die Gesetzgebung diejenigen bestrafe, die etwas für das Klima tun wollten: „Wir sollten bei den 255 Metern bleiben.“ Jan Griskewitz (FDP) konnte auch mit der Regelung leben und betonte: „Gesetze können sich ändern, wenn sich politische Mehrheiten ändern.“ „Wir müssen aber sicherstellen, dass nicht andere Flächen ausgewiesen werden müssen“, mahnte Gerd Breuer (UWV). In dem Fall könne man den Beschluss ja noch zurücknehmen. Die Entscheidung im Rat fiel am Ende einstimmig.