Für das Repowering von zwei Windrädern in Schöneseiffen muss der Flächennutzungsplan geändert werden.
RepoweringSchleidener üben heftige Kritik am Wegfall der Höhenbegrenzung für Windräder
Nicht das geplante Repowering von zwei Windrädern in Windpark Schöneseiffen sorgte am Dienstagabend bei einer Informationsveranstaltung im Bürgerhaus für Unmut. Vielmehr war es eine gesetzliche Regelung des Bundes, die massiv kritisiert wurde. Das seit Februar gültige Windenergieflächenbedarfsgesetz sieht nämlich vor, dass Kommunen bei der Erfüllung ihrer Quote für Windenergie nur noch die Flächen angerechnet bekommen, in denen es keine Höhenbegrenzung für die Windräder gibt.
„Dann stehen da oben irgendwann mal 400 Meter hohe Anlagen“, warnte ein Zuhörer im Bürgerhaus. Auch mit der Verteilung der Gelder, die die Stadt durch die Verpachtung der Flächen für die Windräder einnimmt, waren einige Besucher nicht zufrieden.
Weil der Andrang bei der Versammlung groß war, mussten mehrfach zusätzliche Stühle aufgestellt werden. Insgesamt sind in Schöneseiffen aktuell 19 Windräder in Betrieb. Die beiden Anlagen, die modernisiert werden sollen, stammen laut Roman Goodarzi von Statkraft aus dem Jahr 2000 und damit „aus den ersten Tagen der Energiewende“. 2021 waren sie von dem Unternehmen übernommen worden.
Die neuen Schöneseiffener Windräder werden 250 Meter hoch sein
Die neuen Windräder sollen eine Gesamthöhe von rund 250 Metern haben und wären damit gut doppelt so hoch wie die alten. Nach Angaben von Statkraft werden sie eine Leistung von jeweils sechs bis sieben Megawatt haben und pro Jahr rund 30 Gigawattstunden Strom erzeugen können. „Das ist rund sechsmal so viel Strom wie bisher“, erklärte Projektmanagerin Nicole Dreschmann von Statkraft. Schöneseiffen sei von der Windgeschwindigkeit her einer der besten Standorte in ganz NRW.
Gegenwärtig laufen laut Dreschmann naturschutzfachliche Untersuchungen. Auch für die Lärmbelastung und den Schattenwurf werden noch Studien erstellt. Auch eine Visualisierung werde noch angefertigt. Wenn Grenzwerte nicht eingehalten werden, müssten die Anlagen abgestellt werden. Für das Genehmigungsverfahren sei ein Jahr eingeplant. „Wenn alles gut läuft, kann Anfang 2026 mit dem Bau begonnen und die Anlagen ein Jahr später in Betrieb genommen werden“, so Dreschmann.
Die Anrainer-Kommunen werden an den Einnahmen beteiligt
Die Kommunen in einem Umkreis von 2,5 Kilometern um die Anlage und die Bürger sollen an den Einnahmen beteiligt werden. So ist vorgesehen, dass Statkraft je produzierter Kilowattstunde 0,2 Cent an die Städte Schleiden und Monschau sowie an die Gemeinden Hellenthal und Simmerath bezahlt. Bei erwarteten 30.000 Kilowattstunden kämen so pro Jahr rund 60.000 Euro zusammen, von denen Schleiden gut 28.000 Euro erhält.
Hinzu kommen noch Pachteinnahmen in Höhe von 20.000 Euro pro Jahr, die je zur Hälfte an die sechs Dorfgemeinschaften der umliegenden Orte und an die Bürgerstiftung ausgeschüttet werden. Bürger können sich finanziell am Bau des Windparks beteiligen und dafür über eine feste Laufzeit Zinserträge erhalten. Die konkreten Konditionen konnte Dreschmann am Dienstag noch nicht nennen.
Der Schleidener Beigeordnete Marcel Wolter erklärte, dass bei der Verteilung der Gelder an die Dorfgemeinschaften zu 75 Prozent der Abstand zur Anlage, zu 25 Prozent die Größe der Orte entscheidend sei. „Den Wunsch, die beiden Anlagen zu modernisieren, gibt es schon lange, aber der ehemalige Eigentümer hatte kein Interesse“, sagte Wolter.
Neues Gesetz macht die Aufhebung der Begrenzung nötig
„Wir sollen im Stadtrat keine Höhenbegrenzung mehr festlegen. Das halte ich für grenzwertig“, sagte der CDU-Fraktionsvorsitzende Jochen Kupp. In dem schon 2018 gefassten Ratsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sollte die maximale Höhe der Anlagen auf 250 Meter begrenzt werden. Das soll nun gestrichen werden. Das Thema behandelt der Stadtrat in seiner Sitzung an diesem Donnerstag um 18 Uhr.
„Die Aufhebung der Höhengrenze ist wegen der neuen Gesetzesregelung notwendig. Nur dann bekommen wir die Flächen anerkannt“, betonte Wolter. Sonst könne es sein, dass das Land die Stadt zwinge, weitere Flächen auszuweisen, was aber vom Rat nicht gewollt sei. Es gebe auch schon erste Gerichtsurteile gegen eine Begrenzung. Die Bezirksregierung Köln habe signalisiert, dass es Probleme mit der Planänderung geben könne, wenn die Stadt an der Höhenbegrenzung festhalte. Dreschmann geht davon aus, dass alle Kommunen ihre Flächennutzungspläne an die neue Regelung anpassen müssen. In Schleiden wären davon die Windparks Patersweiher und Herhahn betroffen. Mit der Neuregelung will der Bund verhindern, dass Repowering-Maßnahmen wegen Höhenbegrenzungen unmöglich werden.
Auch die Schleidener Bürgerstiftung erhält Geld aus der Windkraft
„Mir ist egal, ob die Flächen angerechnet werden. Wer weiß, was in zehn Jahren ist?“, hielt Kupp dagegen. Auch der Hinweis von Dreschmann, Anlagen von mehr als 250 Metern Höhe seien in Schöneseiffen wegen der Abstandsregelungen nicht möglich, konnte ihn und die anderen Kritiker nicht überzeugen. Wolter unterstrich, dass die Stadt über die Pachtverträge größere Anlagen verhindern könne.
Kritisiert wurde auch, dass über die Bürgerstiftung Orte von den Pachteinnahmen profitieren, die gar nicht beeinträchtigt seien. „Das Geld, dass die Bürgerstiftung bekommt, sollte auch noch auf die betroffenen Orte verteilt werden“, schlug ein Besucher vor. „Die Stiftung unterstützt wichtige Projekte in der ganzen Stadt. Dann fehlt dafür das Geld“, antwortete Wolter.
Kupp bemängelte, dass die Orte profitieren, die direkt Betroffenen aber nicht. Man müsse über Wege nachdenken, wie die Akzeptanz für Windräder wieder gesteigert werden könne: „Eine Ladesäule und zwei E-Autos würden sich hier vor dem Bürgerhaus gut machen.“ Darüber werde ebenso nachgedacht wie über einen niedrigeren Strompreis für die betroffenen Anwohner. Letzteres sei aber aktuell noch nicht möglich.