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Zu Haftstrafe verurteiltZülpicher bedrohte Taxifahrer mit Machete

Lesezeit 4 Minuten
Das Symbolbild zeigt einen Richtertisch im Amtsgericht in Gemünd. Im Vordergrund stehen Bücher mit Gesetzestexten.

Am Amtsgericht in Gemünd wurde ein Angeklagter aus Zülpich zu zwei Jahren Haft verurteilt.

Wegen räuberischer Erpressung ist ein Mann aus Zülpich zu zwei Jahren Haft verurteilt worden. Er hatte die Tatvorwürfe bestritten.

Die Geschichte, die ein Taxifahrer vor dem Schöffengericht in Gemünd von einem Abend im Mai 2022 erzählte, hörte sich an, als sei sie aus einem schlechten Krimi. Von Euskirchen aus habe sich der junge Mann, der sich vor Gericht wegen besonders schwerer, räuberischer Erpressung in einem minderschweren Fall verantworten musste, nach Kall fahren lassen, sagte der Zeuge aus.

„Wir haben uns noch nett unterhalten“, erinnerte er sich. Er habe ihn auch noch gefragt, ob er denn das Geld für die Fahrt habe, was dieser bestätigt habe. Über Fußball habe man sich unterhalten, da der Fahrgast schließlich eine rote Jacke mit dem Emblem des 1. FC Köln getragen habe. Eine weitere Beschreibung gestaltete sich dagegen schwierig, da sein Fahrgast eine Corona-Maske getragen habe.

Am Ziel in Kall angekommen, weigerte sich der Fahrgast zu bezahlen

Doch in Kall habe der Mann plötzlich ein ganz anderes Verhalten an den Tag gelegt. Als er an seinem Zielort angekommen und ausgestiegen sei, sei von einer Bezahlung keine Rede mehr gewesen. „Ich habe hier eine Machete, hau ab, sonst muss ich dir wehtun“, habe er gesagt. Um seine Drohung zu unterstreichen, habe er einen etwa 30 Zentimeter langen Gegenstand aus der Tasche gezogen, die er dabei gehabt habe.

„Für 61 Euro lasse ich mich nicht abstechen“, sagte der Taxifahrer. Also sei er davongefahren und habe die Polizei verständigt. Seit 25 Jahren arbeite er als Taxifahrer und habe auch schon Probleme mit Fahrgästen gehabt. Doch bedroht worden sei er noch nie. „Ich war enttäuscht, weil wir uns so gut unterhalten hatten“, sagte er. Der Fahrgast habe sogar seinen Vornamen erwähnt.

Einem anderen Taxifahrer war in Zülpich etwas Ähnliches passiert

Ungefähr ein halbes Jahr später habe ihm ein Kollege berichtet, dass ihm in Zülpich mit einer Person gleichen Vornamens auch so etwas passiert sei. Die Polizei habe sein Kollege damals nicht informiert.

Ob Zufall oder nicht – auf jeden Fall trug der Zülpicher, der auf der Anklagebank des Schöffengerichts saß, eben diesen Vornamen, den der Taxifahrer bereits bei seiner Anzeige bei der Polizei angegeben hatte. Zu dem ihm zur Last gelegten Tatvorwurf wolle sich sein Mandant nicht äußern, führte sein Anwalt Hagen Seipel aus. „Zu etwas, was sich nicht zugetragen hat, kann man nichts sagen“, sagte der Strafverteidiger knapp.

Das Vorstrafenregister des Angeklagten war prall gefüllt

Umso ausführlicher wurde die Vergangenheit des Angeklagten durchleuchtet. So verfügt er aufgrund einer Legasthenie lediglich über ein Abgangszeugnis der sechsten Klasse der Förderschule. Er sei bei Pflegeeltern aufgewachsen und habe mehrere Jahre auf der Straße gelebt. Jetzt sei er aber wieder bei seinen Pflegeeltern.

Umfangreich war auch die Anzahl der Eintragungen im Bundeszentralregister, die Richterin Claudia Giesen verlas. 16 Eintragungen seien da seit 2004 zusammengekommen, darunter mehrere wegen Diebstahls. Auch wegen Fahrens ohne Führerschein war er mehrfach belangt worden. Das letzte Mal war er zu fünf Monaten Gefängnis nach einem Unfall im Jahr 2022 verurteilt worden. „Er wirkt resigniert und findet den Schlüssel zum Ausstieg nicht“, so die Bewährungshelferin, die bei dem Gerichtstermin nicht persönlich anwesend war, in einer Stellungnahme. Immer wieder sei er gescheitert.

Die Zeugin aus Euskirchen erschien nicht zur Vernehmung

Bei den Ermittlungen habe es auch mehrere Hausdurchsuchungen gegeben, sagte der zuständige Ermittler aus. So seien bei dem Angeklagten mehrere Macheten und Schlagstöcke gefunden worden. Ebenfalls durchsucht wurde die Wohnung der damaligen Freundin des Angeklagten. Auf sie war die Polizei über die Handynummer gestoßen, mit der das Taxi von einer weiblichen Person für die Fahrt nach Kall bestellt worden war.

Notwendig geworden sei die Maßnahme, da die Euskirchenerin nicht zur Vernehmung gekommen sei. Bei der Durchsuchung sei das Handy beschlagnahmt worden. Allerdings habe die Auslesung keine Anhaltspunkte erbracht. Zur Tatzeit sei das Handy mit einer anderen Rufnummer in Benutzung gewesen. Die Ex-Freundin habe angegeben, dass sie zwei Karten in dem Telefon gehabt habe.

Zum Prozess wurde die Euskirchenerin polizeilich vorgeführt

Persönlich befragt werden konnte sie vom Gericht im ersten Anlauf allerdings nicht, da sie der Ladung nicht gefolgt war. Erst zu einem Fortsetzungstermin konnte sie polizeilich vorgeführt und dann vernommen werden. Sie gab allerdings an, dem Angeklagten definitiv kein Taxi gerufen zu haben. Sie habe nicht immer ein Handy dabei und habe mit ihm eine offene Beziehung geführt, so dass das auch eine andere weibliche Person gewesen sein könne.

Überhaupt sei sie zu diesem Zeitpunkt in Kall gewesen und habe mit Freunden gefeiert. Auch der Angeklagte sei dabei gewesen. Auf Nachfragen der Richterin, ob dieser später dazugekommen sei, vielleicht mit einem Taxi, sagte die Euskirchenerin, sie könne sich nicht mehr an den Ablauf erinnern. Auch habe der Angeklagte keine rote Jacke mit FC-Emblem. Sie selbst habe so eine Jacke. „Die haben meine Ex-Freunde immer getragen“, fügte sie hinzu.

Da nun eine Verbindung des Zülpichers mit Kall hergestellt worden war und auch die Beschreibung des Taxifahrers bestätigt werden konnte, folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft und verurteilte den Angeklagten zu zwei Jahren Haft ohne Bewährung. Die Verteidigung hatte in ihrem Plädoyer einen Freispruch beantragt, da sie es nicht als erwiesen ansah, dass es sich bei dem Angeklagten um den Täter gehandelt hat.