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Plantage in Euskirchen-WüschheimAngeklagter will von Cannabis nichts gewusst haben

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Die Plantage, die am 15. Februar 2017 beschlagnahmt wurde, umfasste knapp 1000 Cannabis-Pflanzen.

Euskirchen – Die Wüschheimer Cannabis-Plantage beschäftigt immer noch die Justiz – auch wenn der Tag, an dem sie ausgehoben wurde, schon mehr als fünf Jahre zurückliegt. Vor dem Euskirchener Schöffengericht musste sich am Montag Ilyas M. (Name geändert) verantworten.

Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zur Last gelegt. Das Verfahren gegen den Kölner (31) wurde jedoch vorläufig eingestellt. Sobald er eine Geldauflage in Höhe von 200 Euro gezahlt hat, wird der Fall endgültig zu den Akten gelegt.

Im Februar 2017 hatte die Polizei in einem Haus in der Reichsstraße in Wüschheim knapp 1000 Hanfpflanzen sichergestellt, die nach Angaben der Anklagebehörde 13 Kilogramm Marihuana ergeben hätten. Während drei Männer, die als die Betreiber der Anlage galten, im Oktober 2021 am Landgericht Bonn aus Mangel an Beweisen freigesprochen wurden, kassierten zwei andere Haftstrafen von jeweils drei Jahren und drei Monaten. Der eine, so hieß es, war als „Gärtner“ angeheuert worden, der andere als „Elektriker“.

Bei Transporten geholfen

Ilyas M. geriet durch eine Telefonüberwachung ins Fadenkreuz der Ermittler, wie es jetzt der Vorsitzende Richter Wolfgang Schmitz-Jansen formulierte. In einem Gespräch unter Beteiligten hatte es geheißen, er habe den Drogenzüchtern „beim Transport von Sachen in die Reichsstraße“ geholfen.

Der Angeklagte ließ seinen Verteidiger erklären, er sei zwei- oder dreimal in der Plantage gewesen, wobei er beim ersten Mal überhaupt nicht gewusst habe, worum es dort gegangen sei. Sein Mandant, so der Anwalt, sei damals arbeitslos gewesen. Er habe als Handlanger einem Elektriker geholfen, der ihm zehn Euro pro Stunde gezahlt habe – „natürlich schwarz“.

Verdorrte Pflanzen entsorgt

In Wüschheim habe seine Aufgabe darin bestanden, einmal Blumentöpfe mit verdorrten Pflanzen in einen Transporter zu laden, das andere Mal Luftfilter. „An dem Betrieb der Plantage war er nicht beteiligt“, sagte der Verteidiger. Mit Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge habe alles das nichts zu tun.

M. sagte, es sei ein Fehler gewesen, für den später verurteilten Elektriker zu arbeiten. Dass er in den Ermittlungsakten als „Hausmeister“ der Plantage auftauche, sei ihm rätselhaft.

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Das Gericht ging nach der Beweisaufnahme davon aus, dass Ilyas M. das vollständige Ausmaß der Plantage nicht wahrgenommen habe. Die Vorwürfe aus der Anklageschrift, die sich auf nicht geringe Drogenmengen bezogen, ließen sich daher nicht aufrechterhalten, sodass das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft eingestellt wird, wenn M. 200 Euro an die Gesellschaft für soziale Eingliederung e.V. gezahlt hat.