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Aufgrund mangelnder BeweiseFreispruch im Drogenplantagen-Prozess

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Cannabis Plantage Symbolbild

Cannabisplantage (Symbolbild)

Bonn/Wüschheim – Die Drogenrazzia wurde als Coup gefeiert: Im Februar 2017 waren Kölner Fahnder sowie Beamte der Kreispolizei Euskirchen bei der Durchsuchung von neun Objekten auf zwei kapitale Cannabis-Plantagen gestoßen.

Angeklagten-Trio längst auf freiem Fuß

Eine befand sich in einer Lagerhalle in Köln-Zollstock, die zweite in Euskirchen-Wüschheim, wo die Ermittler 968 Pflanzen beschlagnahmten, die 13 Kilogramm konsumfertiges Marihuana ergeben hätten. Die Anlage war kurz nach Inbetriebnahme durch den süßlichen Geruch der Pflanzen aufgefallen.

Zahlreiche Verdächtige wurden festgenommen, sieben Männer später angeklagt, darunter ein 55-Jähriger und seine beiden Söhne (32 und 30) aus Köln, die im Verdacht standen, die Wüschheimer Plantage betrieben zu haben.

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Jetzt hat das Bonner Landgericht nach mehreren Prozessstarts – es gab verfahrenstechnische Hindernisse, Corona-Fälle und dringendere Haftsachen – das Trio, das wegen der langen Verfahrensdauer schon längst wieder auf freiem Fuß war, überraschend freigesprochen.

Auf die Anklagebank sollen die drei Männer, wie es jetzt hieß, wegen eines sprachlichen Missverständnisses gelangt sein. In den Fokus der Ermittler war zunächst nur der Vater gerückt, als er im Dezember 2016 mit einem Kastenwagen auf dem Weg von Aachen zum Blumenmarkt nach Köln in eine Verkehrskontrolle geraten war. In den vier Kisten, die er angeblich für 200 Euro Lohn im Auftrag von Bekannten transportierte, entdeckten Beamte 1200 Cannabis-Setzlinge.

„Fahrer, nicht Vater“

Der Vater beteuerte seine Ahnungslosigkeit, wurde aber von einem Drogenhändler widerlegt, der in seinem Kölner Prozess erzählt haben soll, der Transportfahrer sei der „Vater der Betreiber“ der Wüschheimer Plantage.

Als besagter Drogenhändler jetzt, zwischenzeitlich zu knapp sieben Jahren Haft verurteilt, in der Bonner Verhandlung als Zeuge gehört wurde, verblüffte er die Beteiligten: Niemals habe er vom „Vater der Plantagenbetreiber“ gesprochen, beteuerte er, sondern von ihrem „Fahrer“. Mit dieser Aussage zerbröselte das Anklagekonstrukt. Und so konnte auch den Söhnen nicht mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass sie in das Drogengeschäft in Wüschheim involviert gewesen sind.

Der Kammer blieb nur Freispruch

Entlastet wurden sie zudem von zwei – bereits jeweils zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilten – Männern, die als „Elektriker“ und „Gärtner“ für Technik und Pflege der Plantage angeheuert worden waren. Als Zeugen versicherten sie, weder den Vater noch die Söhne zu kennen.

Der Kammer blieb nur der Freispruch, den auch der Staatsanwalt gefordert hatte. „Wir glauben weiterhin, dass hier, jedenfalls in Bezug auf die angeklagten Söhne, die Richtigen sitzen“, sagte der Kammervorsitzende. „Aber wir können es ihnen nicht nachweisen.“