Sortiert und getrenntAbfall und Schutt im Kreis Euskirchen werden kostenlos entsorgt
Kreis Euskirchen – Vielen von der Flutkatastrophe betroffenen Menschen brennt ein Thema auf den Nägeln: Wer übernimmt die Kosten für die Entsorgung des Mülls und des Bauschutts, der bei den Sanierungsarbeiten in den Gebäuden anfällt? Bislang mussten Privatpersonen und Gewerbetreibende die Zeche selbst bezahlen. Doch ab sofort ist die Entsorgung der Abfälle, die durch das Hochwasser entstanden sind, kostenlos, wie der Kreis Euskirchen mitteilt.
Gebühren für bereits entsorgten Müll werden erstattet, wenn der Betroffene keine Versicherung hat. Dafür muss der Entsorgungsnachweis (Wiegebeleg/ Quittung) unter Angabe des Namens und der Kontodaten per E-Mail an den Kreis geschickt werden: erstattung-abfall@kreis-euskirchen.de.
Ordentliche Trennung von Baumaterialien ist Bedingung
Abfälle können an kommunale Sammelplätzen oder beim Abfallwirtschaftszentrum (AWZ) in Strempt abgegeben werden. Wichtig ist, dass sie vorher sortiert und getrennt werden. „Der Kreis und die Kommunen sind sich bewusst, dass dies gerade in der jetzigen Situation mit erheblichem Aufwand verbunden ist. Es wird jedoch um Verständnis gebeten, weil die weiteren Entsorgungswege diese Trennung unbedingt erfordern“, betont Kreispressesprecher Wolfgang Andres.
An den Sammelplätzen der Kommunen muss mineralischer Bauschutt in folgende Materialien getrennt werden: 1. Beton 2. Estrich, Dachpfannen und Ziegel, 3. Fliesen und Keramik, 4. Gasbeton und Gipsputz, 5. Bimsstein und Leichtbausteine. Teerhaltiges Material, Asbest, Dämmwolle und Baumischabfälle werden nicht angenommen. Für angetriebenes Ast- und Strauchwerk sowie für Böden und Schlamm können Kommunen eigene Sammelplätze einrichten. Im AWZ werden sie nicht angenommen.
Kreis berät Betriebe bei der Entsorgung
Sonstige Abfälle aus Hochwassergebieten können kostenlos im AWZ abgegeben werden – sofern sie vorher getrennt wurden. Anlieferer müssen sich zudem mit Namen und Adresse ausweisen. Unterschieden werden Hölzer aus Innenbereichen wie OSB-Platten, Parkett, Bretter und Laminat sowie gemischte Bauabfälle mit Gipskarton, Kunststoffrohren, Styropor- und Trittschalldämmungen. Asbesthaltige Baustoffe müssen in mit dem Asbest-Logo gekennzeichneten Big-Bags oder Plattensäcken angeliefert werden.
Für Dämmmaterial wie Glaswolle und Steinwolle muss ein eigens gekennzeichneter Transportsack verwendet werden. Heizöltanks aus Kunststoff müssen ausgewischt und einmal geteilt werden. Ölverschmutzte Putzlappen zählen zum Sonderabfall. Nachtspeicheröfen müssen vor der Anlieferung staubdicht verpackt werden.
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Auch Sonderabfälle wie Batterien, Feuerlöscher, Lacke, Klebstoffe, Desinfektionsmittel und Pflanzenschutzmittel müssen getrennt voneinander angeliefert werden. Bodenaushub aus der Mechernich-Kaller Bleibelastungszone wird auch im AWZ angenommen, wenn er keine Belastungen zum Beispiel mit Heizöl hat.
Der Entsorgungsweg von Abfällen, die in Gewerbe- oder Industriebetrieben durch das Unwetter entstanden sind, muss vorab mit der Abfallberatung des Kreises Euskirchen abgesprochen werden. Die Berater sind unter der E-Mail -Adresse abfallberatung@kreis-euskirchen.de oder unter Telefon 0 22 51/15-530 zu erreichen.