Ein Paar aus Mechernich musste sich wegen Diebstahls vor dem Schöffengericht in Euskirchen verantworten. Die Urteile fielen unterschiedlich aus.
iPhone aus Kinderwagen gestohlenMechernicherin wurde zu Bewährungsstrafe verurteilt
Angela B. (Namen geändert) wähnte sich unbeobachtet, als sie am 15. August 2022 in einem Mechernicher Einkaufsmarkt ein iPhone13 in einem Kinderwagen liegen sah. Sie nahm das Smartphone an sich – wohl ohne zu ahnen, dass der Diebstahl von einer Videokamera aufgezeichnet wurde.
Für diese Tat verurteilte das Euskirchener Schöffengericht die geständige 37-Jährige jetzt zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Mechernicher Lebensgefährte saß ebenfalls auf der Anklagebank
Mit der Mechernicherin saß ihr Lebensgefährte Martin P. auf der Anklagebank. Er sollte in dem Einkaufsmarkt, so die Staatsanwaltschaft, Schmiere gestanden haben. Dies bestritt P. aber. Auf dem Videofilm war davon auch nichts zu sehen, sodass der Fall zu den Akten gelegt wurde.
Dennoch kassierte der 41-Jährige eine 15-monatige Gefängnisstrafe, und zwar für zwei Fälle von Diebstahl, die er unter laufender Bewährung begangen hatte. Zehn weitere Verfahren wurden auf Antrag der Staatsanwaltschaft eingestellt. Dabei handelte es sich, wie es der Vorsitzende Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen formulierte, im Wesentlichen um Kleinkriminalität, deren Ahndung in Relation zu den Haupttaten nicht stark ins Gewicht gefallen wäre.
Artikel gestohlen, die sich „gut verticken lassen“
Unter anderem ging es um weitere Diebstähle, Schwarzfahren mit der Bahn, Trunkenheit im Straßenverkehr sowie um Fahren ohne Fahrerlaubnis und ohne Versicherungsschutz – Vorwürfe, die Martin P. überwiegend einräumte. Verurteilt wurde er zum einen für den Diebstahl einer Winterjacke im Wert von 499 Euro, die er in der Umkleidekabine eines Euskirchener Bekleidungsgeschäfts unter seiner Jacke angezogen hatte, um die Tat zu vertuschen, was aber misslang.
Zum anderen stahl er in einem Euskirchener Supermarkt Ware im Wert von mehr als 1100 Euro: zwei Fernsehgeräte, Lebensmittel, eine Tasche und einen Messerblock. „Ausnahmslos Artikel, die man gut verticken kann“, sagte der Staatsanwalt.
Mit Diebstählen die Betäubungsmittelsucht finanziert
Genau dies sei der Hintergrund für die Taten seines Mandanten gewesen, sagte Verteidiger Albert Stumm, denn Martin P. habe mit den Diebstählen seine Betäubungsmittelsucht finanziert. „Mittlerweile weiß er, dass es so in seinem Leben nicht weitergehen kann“, ergänzte der Rechtsanwalt.
P. habe sich um einen Drogentherapieplatz bemüht, die Behandlung beginne in Kürze. Wenn sie erfolgreich verläuft, muss er nicht ins Gefängnis, denn in diesem Fall greift Paragraf 35 des Betäubungsmittelgesetzes, der mit dem Slogan „Therapie statt Strafe“ zusammengefasst wird. Schmitz-Jansen sagte in der Urteilsbegründung, dass P. ein klassischer Bewährungsversager sei.
Sein Bundeszentralregisterauszug umfasste vor der neuerlichen Verurteilung 16 Einträge. Der Anklagevertreter sprach von einem bunten Strauß an Vorstrafen „mit allem, was das Strafgesetzbuch hergibt“. Angela B., die nur sieben Monate vorher zum bis dahin letzten Mal verurteilt worden war, wurde zum neunten Mal schuldig gesprochen. Sie hat schon 2016 eine Drogentherapie absolviert.
Auch die gemeinsame Tochter (19) der Angeklagten, die beide arbeitslos sind und zusammen etwa 65.000 Euro Schulden haben, ist suchtkrank. Sie befindet sich momentan in einer Therapieeinrichtung. Ihre Mutter hatte das Smartphone aus dem Kinderwagen gestohlen, „um vom Erlös Lebensmittel zu kaufen“, sagte ihre Verteidigerin Susanne Haiminger. Zum Tatzeitpunkt habe ihre Mandantin keine Sozialleistungen bezogen. Das Smartphone veräußerte die Täterin – an wen, gab sie nicht preis.
Das Gericht ordnete an, von ihr 899 Euro als Wertersatz einzuziehen. Es geht aber davon aus, dass bei der 37-Jährigen wegen ihrer finanziellen Verhältnisse nichts zu holen sein wird. So werde die rechtmäßige Eigentümerin wohl auf dem Schaden sitzen bleiben, mutmaßte der Staatsanwalt.