Ein 82-Jähriger parkte vor einem Seniorenheim. Dass sein Auto auf dem Gehweg stand, habe er nicht geahnt. Die Folge: ein 55-Euro-Knöllchen.
Falsch geparktAutofahrer fühlt sich von Stadt Euskirchen abgezockt
Zähneknirschend und widerwillig, so formuliert er es, hat ein Mann aus Stotzheim der Stadt Euskirchen dieser Tage 55 Euro überwiesen. Er hatte sich ein Verwarnungsgeld in dieser Höhe eingehandelt, als er sein Auto in der Kernstadt vor dem Seniorenpflegeheim Integra an der Alten Gerberstraße abstellte. Dass der Wagen dort nicht stehen durfte, habe er nicht ahnen können, sagt er.
Er wollte Einrichtungsgegenstände in das Zimmer einer Verwandten transportieren, die kurz vorher in das Heim gezogen war, „auch schwerere Möbelstücke“, wie er dieser Zeitung erzählte. Deshalb parkte er am Eingang – auf einer Fläche, die er für den Vorplatz des Seniorenheims hielt.
Der Stotzheimer ist stinksauer auf die Stadt Euskirchen
Bei der Rückkehr zu seinem Fahrzeug, „knapp 20 Minuten später“, bemerkte er das „Knöllchen“ an der Windschutzscheibe. Einem anderen Autofahrer sei es genauso ergangen, beide waren „stinksauer“ und fühlten sich „abgezockt“, sagt der 82-Jährige. Er habe keinen Hinweis darauf entdeckt, dass Parken an dieser Stelle verboten sei.
Von einem Mitarbeiter der Stadt Euskirchen erfuhr er auf Anfrage, dass er regelwidrig auf dem Gehweg geparkt hatte. Das sei aber nicht zu erkennen gewesen, ärgert sich der Stotzheimer. Auf dem Areal vor dem Eingang stehe weder ein Verbots- noch ein Gebotsschild. Vor dem Gebäude sei lediglich eine Fläche markiert, die dem Heim als Parkplatz vorbehalten sei.
Die Stadt Euskirchen kontrolliert häufiger vor dem Seniorenheim
Was der 82-Jährige erlebte, ist kein Einzelfall. Die städtische Verkehrsaufsicht müsse rund um das Pflegeheim „leider häufiger kontrollieren“, erklärte auf Anfrage der Leiter des Fachbereichs Recht und Ordnung, Jan-Christoph Neitscher.
Dies gelte zum einen für die Alte Gerberstraße, wo häufig der Gehweg zugeparkt werde, mit der Folge, „dass Fußgängerinnen und Fußgänger, insbesondere Bewohnerinnen und Bewohner des Heims, die zum Teil stark mobil eingeschränkt sind, mit ihren Rollatoren über die Fahrbahn laufen beziehungsweise fahren müssen“. Zum anderen stünden immer wieder Autos auf dem Gehweg vor dem Eingang. Dies führe dazu, dass der Rettungsdienst, der dort häufig im Einsatz sei, keine vernünftige Anfahrmöglichkeit habe.
Stadtverwaltung Euskirchen erklärt die Regeln
Der Gehweg, betont Neitscher, sei als solcher deutlich erkennbar. Ein Flachbordstein trennt ihn von der farblich anders gestalteten Fläche, die zum Heim gehört. Ein Halteverbotsschild aufzustellen, so der Fachbereichsleiter, scheide aus rechtlichen Gründen aus. Eine derartige Beschilderung gelte ausschließlich für die Fahrbahn, und der Gehweg dürfe schon kraft Gesetzes nicht zum Parken genutzt werden. Es gebe zwar eine Ausnahmeregelung – dann lasse eine Positivbeschilderung das Parken auf dem Bürgersteig zu. Sie komme im vorliegenden Fall jedoch nicht in Betracht, weil der Gehweg dadurch an dieser Stelle nicht mehr für seinen Zweck nutzbar wäre.
Wissen muss man, dass der Stotzheimer gar nicht erst in die Bredouille geraten wäre, wenn das Heim einen Besucherparkplatz hätte. „Wegen der beengten Verhältnisse an unserem Standort gibt es vor dem Haus leider nur einen Stellplatz. Er ist für unsere Transportfahrzeuge und die Ärzte reserviert, die regelmäßig ins Haus kommen“, sagt die Leiterin der Einrichtung, Doreen Dulinski. Warum bei der Planung des Heims, das 2015 eröffnet wurde, Parkplätze für Besucherinnen und Besucher nicht berücksichtigt wurden, könne sie nicht sagen, ergänzte Dulinski, die ihren Posten in Euskirchen erst vor rund einem Jahr übernommen hat.
Der Autofahrer aus Stotzheim findet den Zustand unhaltbar: „Es muss doch irgendeine Möglichkeit geben, den Leuten zu helfen, die für den Transport schwerer Gegenstände mal kurz möglichst nah am Eingang parken wollen.“