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Rückblick

Amoklauf
Sieben Menschen sterben vor 30 Jahren im Euskirchener Amtsgericht

Lesezeit 3 Minuten
Das Bild zeigt Einsatzkräfte, de sich kurz nach dem Amoklauf um einen Verletzten im Gerichtssaal kümmern. In der Fassade klafft ein großes Loch.

Nach dem Amoklauf kümmerten sich Feuerwehr und Rettungsdienst um einen Schwerverletzten.

Am 9. März 1994 tötet Erwin Mikolajczyk im Amtsgericht von Euskirchen sechs Menschen und dann sich selbst mit einer Bombe.

Es ist auch 30 Jahre später noch einer schwärzesten der Tage der Euskirchener Nachkriegsgeschichte: Am 9. März 1994 starben in einer Nebenstelle des Amtsgerichts am Dr.-Hugo-Oster-Platz sieben Menschen. Der Amokläufer Erwin Mikolajczyk erschoss kurz vor 13 Uhr auf seinem Weg in den Gerichtssaal und darin sechs Menschen – dann detonierte in seinem Rucksack eine selbstgebastelte Bombe, die auch ihn tötete.

Der 39-jährige Täter, der in Wißkirchen lebte, war kurz zuvor wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 7200 Mark verurteilt worden. Nach dem Urteil verließ der Mann, der durch seine bizarre Aufmachung auffiel (Stirnband, Lackmantel, Knoblauch-Halskette), den Gerichtssaal, um wenig später zurückzukehren.

Amokläufer erschoss in Euskirchen unter anderem den Richter

Bewaffnet mit einem Colt, Kaliber 45, mit dem er seine Opfer, die ahnungslos waren, eiskalt erschoss. Mikolajczyk, der neben der Bombe zwei weitere Waffen bei sich trug, ermordete den 34 Jahre alten Richter Dr. Alexander Schäfer, zudem drei Frauen, darunter seine ehemalige Lebensgefährtin, sowie zwei Männer. Einer von ihnen war der Ex-Kollege Peter Kurth, der wegen einer zu tätigenden Zeugenaussage in einem anderen Verfahren im Flur des Amtsgerichts wartete.

Das Bild zeigt den Tatort an der Oststraße von Euskirchen. Zu sehen sind ein Rettungswagen, ein Polizeiauto und zahlreiche Rettungskräfte.

Der Amoklauf am Amtsgericht in Euskirchen jährt sich zum 30. Mal. Sieben Menschen starben, sieben weitere wurden teilweise schwer verletzt.

In den Tagen nach dem 9. März 1994, einem Mittwoch, kamen immer mehr Details aus dem Leben des Erwin Mikolajczyk ans Tageslicht. Schon ein Jahr vorher war bekannt, dass er „gefährlich und abartig veranlagt“ und zudem im Besitz von Waffen war.

Mit dieser Warnung hatte sich ein Bruder an die Euskirchener Polizei gewandt, kurz bevor Erwin Mikolajczyk seine Freundin verprügelte, was ihn vor Gericht brachte. „Wenn alle damals richtig zugehört hätten, hätte die Tat vermieden werden können“, sagt Ursula Giels (damals Kurth), die beim Amoklauf ihren Mann verlor.

Nach Amtsgericht-Amoklauf: Kritik an den Behörden

Schon vor 30 Jahren mussten sich die Behörden nach dem Amoklauf dafür kritisieren lassen, dass sie den hochaggressiven Waffennarr trotz der Hinweise des Bruders nicht genauer unter die Lupe genommen hatten. Möglicherweise erschwerend kam hinzu, dass Mikolajczyk zwischenzeitlich nach Freiburg gezogen war, wo er einen zweiten Wohnsitz unterhielt und in einer Klinik für die Wartung der Heizungsanlage zuständig war.

Versuche, eine Zuverlässigkeitsprüfung einzuleiten, scheiterten. Dieses Verfahren hätte das Ziel gehabt, die Waffenbesitzkarte des Mannes einzuziehen, der bis Anfang der 1990er Jahre aktives Mitglied der Allgemeinen Schützengesellschaft Euskirchen gewesen war.

Dass Mikolajczyk unter psychischen Problemen litt, hatte sich schon Jahre vorher herauskristallisiert. Bereits 1989 hatte er sich in nervenärztliche Behandlung begeben. Doch auch nach einer Kur beschrieb die Regionalverkehr Köln GmbH (RVK), für die er als Busfahrer arbeitete, ihn als problematischen, aggressiven Menschen. Als man ihn Anfang 1991 zu einem Gespräch lud, weil bekannt geworden war, dass er ständig Waffen mit sich führte, kam es zum Eklat.

Fortan ließ die RVK ihn nicht mehr ans Steuer. Das Unternehmen gab ein medizinisch-psychologisches Gutachten in Auftrag – und es schrieb einen Warnbrief an die Euskirchener Polizei. Er enthielt unter anderem diesen Satz: „Es ist nicht auszuschließen, dass Herr Mikolajczyk im Affekt von einer seiner Waffen Gebrauch macht.“

Während der Brief an die Polizei zu keinen Konsequenzen führte, erhielt Mikolajczyk am 8. März 1991 von seinem Arbeitgeber die Kündigung. Zuvor hatte er sich geweigert, diesem seine Krankenakten zugänglich zu machen.