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Zu Haftstrafe verurteiltExhibitionist belästigte Frau an Haltestelle in Euskirchen

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Das Amtsgerichtsgebäude mit der vorgelagerten Grünanlage.

Am Amtsgericht Euskirchen wurde ein 28-Jähriger zu einer Haftstrafe verurteilt.

Abends hatte ein vielfach vorbestrafter Mann Kleidungsstücke gestohlen, am Morgen danach belästigte er in Euskirchen eine Frau sexuell.

Gerade erst war Sekou D. (Name geändert) aus dem Polizeigewahrsam entlassen worden, da beging er schon seine nächste Straftat. An einer Bushaltestelle an der Kölner Straße in Euskirchen zog er seine Hose herunter und zeigte einer Frau sein Geschlechtsteil. Jetzt wurde er am Amtsgericht wegen Diebstahls und exhibitionistischer Handlungen zu einer Freiheitsstrafe von vier Monaten verurteilt.

Der heute 28 Jahre alte D. war 2017 aus seinem Heimatland Guinea als Flüchtling nach Deutschland gekommen. Seither geriet er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt. Siebenmal kassierte er an verschiedenen Gerichten im Rheinland Geld- oder Gefängnisstrafen. Die Delikte: Sachbeschädigung, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte, gefährliche Körperverletzung, Beleidigung, sexuelle Belästigung, Diebstahl und Drogenhandel.

Der Angeklagte hatte in Euskirchen Wäsche von der Leine gestohlen

Bevor am 3. Juni dieses Jahres gegen ihn ein Haftbefehl wegen Verdachts des Ladendiebstahls gegen ihn vollstreckt wurde, hatte er in Euskirchen gelebt. Dort stahl er am 30. Mai 2023 abends in der Goethestraße Kleidungsstücke, unter anderem eine Jeanshose und einen Pullover, die zum Trocknen an einer Wäscheleine im Garten hingen.

Er zog die Hose und den Pulli an, was es der Frau, die sie aufgehängt hatte, leicht machte, ihn als Dieb zu identifizieren, als sie ihn kurz darauf in der Nähe sah. Sie rief die Polizei, die den Mann daraufhin zur Verhinderung weiterer Straftaten in den Gewahrsam nahm.

Am Euskirchener Rathaus belästigte der Exhibitionist eine Frau

Am Morgen darauf durfte Sekou D. – mit einer Strafanzeige wegen Diebstahls – die Polizeiwache um 5.50 Uhr verlassen. Minuten später sprach er an der Haltestelle gegenüber dem Rathaus eine Frau an und machte ihr Komplimente – um sie im nächsten Moment sexuell zu belästigen. Sie ekelte und ängstigte sich vor dem Exhibitionisten, wie es jetzt in der Anklageschrift hieß. Als sich der Bus näherte, verließ D. den Tatort in Richtung Innenstadt.

Der Angeklagte legte über seinen Verteidiger Sebastian Holbeck ein Geständnis ab, sodass Richterin Stefanie Diel die geladenen Zeugen entlassen konnte, ohne sie gehört zu haben. Mit ihrem Urteil entsprach die Vorsitzende dem Antrag der Verteidigung. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte sechs Monate Haft gefordert.

Den Vollzug der Strafe zur Bewährung auszusetzen, kam für Diel angesichts des langen Vorstrafenregisters nicht in Betracht. Auch könne man ihm keine günstige Sozialprognose stellen, fügte sie hinzu.

Anwalt Holbeck sagte, dass in Kürze der Flüchtlingsstatus seines Mandanten geklärt werden solle: „Er befürchtet, dass er abgeschoben wird. Er will in Deutschland bleiben, weil er Angst hat, in seinem Heimatland wegen seiner Homosexualität verfolgt zu werden.“