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Geld von Pflegekasse ergaunertEuskirchener Gericht verurteilt Betrüger zu Bewährungsstrafe

Lesezeit 3 Minuten
Der Eingang des Gerichtsgebäudes in Euskirchen.

Am Amtsgericht Euskirchen musste sich ein 42-Jähriger wegen gewerbsmäßigen Betrugs verantworten.

42-Jähriger betrog die Pflegekasse seines behinderten Bruders, indem er gefälschte Bescheinigungen einreichte. Jetzt bekam er die Quittung.

Ein notorischer Betrüger ist vom Euskirchener Schöffengericht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren auf Bewährung verurteilt worden. Er hatte von der Pflegekasse seines behinderten Bruders rund 28.500 Euro ergaunert. In der Verhandlung legte er über seinen Verteidiger Albert Stumm ein Geständnis ab.

Der 42 Jahre alte Euskirchener Roland P. (Namen geändert) war 2019 als Nachfolger seiner verstorbenen Mutter gesetzlicher Betreuer seines Bruders Thomas geworden, der in einer Nachbarkommune in einer Wohnstätte für Menschen mit Behinderung lebt. Noch im selben Jahr begann er, sich Geld zu verschaffen, das ihm nicht zustand.

Euskirchener legte der Pflegekasse gefälschte Bescheinigungen vor

Gegenüber der Pflegekasse des Bruders machte er Pflegegeld geltend, indem er behauptete, er habe Thomas tageweise bei sich zu Hause betreut und gepflegt. Als Beleg reichte er eine Abwesenheitsbescheinigung ein, die von der Verwaltung der Wohnstätte ausgestellt worden sein sollte, tatsächlich jedoch gefälscht war. In Wirklichkeit hatte der Bruder die Einrichtung nicht verlassen.

Bei der Pflegekasse fiel der Betrug nicht auf, mit der Folge, dass Roland P. diese Masche immer wieder anwandte – 25-mal in der Zeit bis Februar 2023. Die Kasse zahlte Einzelbeträge in Höhe von 870 bis 2012 Euro aus, insgesamt rund 28.500 Euro. Das Geld ließ P. entweder auf sein Konto oder das Konto seiner minderjährigen Tochter überweisen, wie es in der Anklageschrift hieß. Dass der Euskirchener schon seit Anfang 2020 nicht mehr gesetzlicher Betreuer seines Bruders war, verschwieg er der Pflegekasse.

Der Anwalt des schwerbehinderten Bruders erstattete Anzeige

Die Betreuung hatte die gemeinsame Schwester übernommen. Als ihr finanzielle Unregelmäßigkeiten auffielen, erstattete der Rechtsanwalt des zu 100 Prozent schwerbehinderten Bruders Strafanzeige gegen Roland P., was wiederum Ermittlungen der Staatsanwaltschaft nach sich zog.

Der Angeklagte erklärte in seinem Schlusswort, seine Taten seien nicht zu entschuldigen. Sein Verteidiger Stumm berichtete von massiven Schwierigkeiten im Leben seines Mandanten, hervorgerufen zum einen durch Krankheit und Tod der Mutter, die ihren behinderten Sohn gepflegt hatte, zum anderen durch das Scheitern seiner Ehe und nicht zuletzt durch finanzielle Sorgen: „Eine Notlage löste die andere ab.“ Sich mit den gefälschten Bescheinigungen Geld zu besorgen, „erschien wie die einfachste Lösung“, so der Rechtsanwalt.

Der Euskirchener ist ein notorischer Betrüger

Roland P. war seit 2004 schon neunmal wegen Eigentumsdelikten verurteilt worden, fast immer zu Geldstrafen. Vor dem jüngsten Prozess ließ er sich, auf der Suche nach Hilfe, von einer Psychiaterin beraten. Nun warte er auf einen Therapieplatz. „Ich will, dass diese Betrügereien aufhören“, beteuerte er.

Das Schöffengericht unter dem Vorsitz von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen folgte mit seinem Urteil von zwei Jahren wegen gewerbsmäßigen Betrugs den gleichlautenden Anträgen von Staatsanwaltschaft und Verteidigung. Die 28.500 Euro, um die P. die Pflegekasse betrogen hat, werden eingezogen.

Das Gericht unterstellte den 42-Jährigen außerdem der Aufsicht der Bewährungshilfe. Darüber hinaus muss er sich um eine ambulante Therapie kümmern und weiterhin die Hilfe der Schuldnerberatung in Anspruch nehmen, die er bereits aus eigenem Antrieb kontaktiert hat.

P. hatte vorher erklärt, er wolle den finanziellen Schaden, den er verursacht habe, wiedergutmachen. Dies und das Geständnis wertete das Gericht bei der Festsetzung des Strafmaßes zu seinen Gunsten. Negativ schlugen die vielen einschlägigen Vorstrafen und der Seriencharakter seiner jüngsten Taten zu Buche. „Dem Angeklagten“, fügte der Vorsitzende hinzu, „wurde es aber auch verhältnismäßig leicht gemacht“, denn die Pflegekasse habe nie weitere Nachweisen über die häusliche Pflege angefordert.