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RatsbeschlussEuskirchen verzichtet vorerst auf die Grundsteuer C

Lesezeit 3 Minuten
Ein Bagger steht in einem Baugebiet, im Vordergrund liegen Kanalbauteile.

Die Einführung der Grundsteuer C soll den Wohnungsbau ankurbeln. Die Stadt Euskirchen lehnt die Neuerung zurzeit jedoch ab.

Die Grundsteuer C soll die Baulandspekulation eindämmen. Nach Ansicht der Stadt Euskirchen wäre sie aber mit hohem Aufwand verbunden.

Die Stadt Euskirchen verzichtet darauf, die Grundsteuer C einzuführen – vorerst, wie es ausdrücklich in dem Beschluss heißt, den der Rat jetzt mit 43:9 Stimmen gefasst hat. Die große Mehrheit folgte damit einem Vorschlag der Verwaltung. Nur Bündnis 90/Die Grünen hatten sich für die neue Steuer ausgesprochen.

Vom 1. Januar 2025 an dürfen Städte und Gemeinden diese Steuer erheben, und zwar für unbebaute, aber baureife Grundstücke. Durch eine höhere finanzielle Belastung mit einem gesonderten Hebesatz soll sie helfen, Spekulationen mit Bauland zu verhindern, und die Schaffung von Wohnraum ankurbeln.

Die Stadt Euskirchen hat einen erhöhten Bedarf an Wohnbaufläche

Der Aufwand ist allerdings beträchtlich – und die erhoffte Wirkung nicht garantiert. So könnte man die Sitzungsvorlage zusammenfassen, die Euskirchens Stadtkämmerer Klaus Schmitz dem Rat vorgelegt hatte.

Will eine Kommune die Grundsteuer C einführen, muss sie einen erhöhten Bedarf an Wohnbaufläche nachweisen. Für Euskirchen ist dies der Fall. Einführung und Erhebung der Steuer müsste die Stadt in einer Allgemeinverfügung bekanntmachen, in der sie zum einen ihre städtebaulichen Erwägungen begründet und zum anderen das Gebiet benennt, auf das sich der gesonderte Hebesatz beziehen soll. Der Geltungsbereich muss mindestens zehn Prozent des Gemeindegebietes umfassen.

Eine erste grobe Überprüfung ergab 900 unbebaute, aber baureife Grundstücke

Der nächste Schritt bestünde darin, alle baureifen, aber unbebauten Grundstücke im Geltungsgebiet zu erfassen. Eine erste grobe Überprüfung habe eine Zahl von etwa 900 Grundstücken ergeben. „Ob sie tatsächlich alle dazugehören, kann man aber noch nicht sagen, weil das wegen des hohen Aufwands noch nicht durchgeprüft worden ist“, hatte der Kämmerer während der Vorberatungen im Haupt- und Finanzausschuss erklärt.

Je nachdem, so Schmitz, müssten auch Abgrenzungssatzungen überarbeitet und neue Bebauungspläne aufgestellt werden. Welche Grundstücke nach der C-Steuer besteuert werden, müsste die Stadt außerdem jedes Jahr aufs Neue entscheiden, abhängig von den dann herrschenden Verhältnissen, wie Schmitz es formuliert: „Es handelt sich also um eine Daueraufgabe, die einen erheblichen Aktualisierungsaufwand erzeugt.“

Die Stadt Euskirchen müsste zwei Leute für die Erfassung abstellen

Ohne zusätzliches Personal wäre die Verwaltung nach Überzeugung der Kämmerei nicht in der Lage, die zusätzliche Arbeit zu schaffen. „Zwei Leute würden nichts anderes machen, als jedes freie Grundstück in Augenschein zu nehmen“, hatte der Kämmerer im Finanzausschuss erklärt.

Damit sei es jedoch nicht getan: „Katastermäßig mag ein Grundstück frei sein, faktisch aber steht eine Garage darauf. Dann gilt dieses Grundstück als bebaut“, versuchte Schmitz die praktischen Schwierigkeiten zu illustrieren. In welchem Verhältnis die höheren Personalkosten zu dem beabsichtigten Nutzen und den zu erwartenden Einnahmen stünden, sei offen.

Fast alle Fraktionen lehnen die Einführung der Grundsteuer C ab

Nach Ansicht von Fachleuten müsste die Grundsteuer C finanziell deutlich spürbar sein, wenn man damit eine Wirkung erzielen wollte. Dabei sei jedoch zu beachten, dass eine Kommune den Steuersatz nicht in beliebiger Höhe festlegen dürfe. Denn wenn eine „Erdrosselungswirkung“ entstünde, wäre die entsprechende Satzung juristisch angreifbar.

„Wir haben uns in der kommunalen Familie einmal umgehört“, sagte der Kämmerer. „Viele nehmen Abstand davon, die Grundsteuer C einzuführen, weil der Aufwand riesig ist.“ Mit diesem Argument lehnte auch das Gros der Fraktionen die Einführung ab.

„Wenn sich die Voraussetzungen wider Erwarten ändern, können wir erneut beraten“, sagte CDU-Fraktionschef Klaus Voussem. Sein SPD-Pendant Michael Höllmann erklärte, dass seine Fraktion grundsätzlich für die Grundsteuer C sei, da man mit ihr die Baulandspekulation eindämmen könne. Zum jetzigen Zeitpunkt lehne die SPD die Einführung aber ab.

Lediglich die Grünen sehen die Sache anders. Der Aufwand durch die Erfassung und die Bewertung von 900 Grundstücken sei zwar groß, sagte Sprecherin Dr. Simone Galliat. Das Ergebnis jedoch sei „die Mühe wert“.