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StrafprozessEuskirchener hatte Hunderte Kinderpornodateien gespeichert

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt den Eingang des Gerichtsgebäudes.

Wegen des Besitzes kinderpornografischer Aufnahmen war ein Euskirchener am Amtsgericht angeklagt. 

Ein 41 Jahre alter Mann wurde in Euskirchen zu einem Jahr auf Bewährung verurteilt. Er muss außerdem eine Geldbuße zahlen.

Wegen Besitzes von kinder- und jugendpornografischen Dateien ist ein 41 Jahre alter Mann am Amtsgericht Euskirchen zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr verurteilt worden. Den Vollzug der Strafe setzte Amtsrichterin Julia Hodouschek zur Bewährung aus.

Der Angeklagte, ein 41 Jahre alter Ingenieur aus Euskirchen, war zu der Verhandlung vor dem Amtsgericht nicht erschienen. Er ließ sich stattdessen durch einen Rechtsanwalt vertreten. Sein Fernbleiben hatte er nach den Worten der Vorsitzenden damit begründet, dass der Prozess ihn zu sehr belasten würde. „Von so etwas kriege ich Herzattacken“, habe er sinngemäß erklärt, sagte Hodouschek. Sie verurteilte ihn mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Verteidigung im Wege eines Strafbefehls.

Mit den illegalen Pornodateien war der Euskirchener in den USA aufgefallen

Ein Internet-Provider in den USA hatte den Euskirchener 2022 dem Bundeskriminalamt als verdächtig gemeldet. Prompt stellte die Polizei im Rahmen einer Hausdurchsuchung bei dem Mann mehrere Datenträger sicher, die insgesamt 187 Bilder und 100 Videos mit kinderpornografischen Inhalten sowie mehrere jugendpornografische Darstellungen enthielten.

Die Aufnahmen seien „zum Teil wirklich heftig“ gewesen, sagte Richterin Hodouschek: „Mich hauen solche Bilder immer vom Hocker.“ Das Urteil gegen den bis dato unbescholtenen Mann, der nach Angaben des Verteidigers zwei Kinder im Vorschulalter hat, kombinierte sie mit einer Bewährungsauflage: Er muss in Raten von 100 Euro pro Monat 3000 Euro an den Verein Zartbitter überweisen, eine Kontakt- und Informationsstelle gegen sexuellen Missbrauch an Mädchen und Jungen.

Der Gesamtbetrag entspricht in etwa einem Nettogehalt des Angeklagten. Ohne die Zahlungsverpflichtung hätte das Urteil keine unmittelbar spürbaren Konsequenzen für den Mann, sofern er in der Bewährungszeit straffrei bleibe, begründete Richterin Hodouschek die Auflage.