Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

BetrugsprozessSchleidener bestellte psychotrope Pflanzen, zahlte aber nicht

Lesezeit 2 Minuten
Das Bild zeigt das Gerichtsgebäude hinter Bäumen und Sträuchern.

Am Amtsgericht Euskirchen saß ein 40-Jähriger auf der Anklagebank.

Das Gerichtsverfahren gegen den 40-jährigen Angeklagten wird eingestellt, sobald er die Rechnung begleicht und eine Geldbuße zahlt. 

Als Andreas M. (Name geändert) am 16. September 2023 bei einem Internethandel Nachtschattengewächse und entsprechendes Saatgut orderte, gab er als Lieferadresse einen Campingplatz in Schleiden an, wo er seinen zweiten Wohnsitz hatte. Die Rechnung hingegen ließ er in die Justizvollzugsanstalt Euskirchen schicken. Dort verbüßte er im offenen Vollzug nach einer Verurteilung wegen Schwarzfahrens eine Ersatzfreiheitsstrafe, die man absitzen muss, wenn man eine Geldstrafe nicht gezahlt hat.

Bei den bestellten Artikeln handelte es sich unter anderem um Saatgut vom Stechapfel, den der Händler in seinem Katalog als „Nachtschatten für den Hexen-Sabbat“ beschreibt, um eine Tollkirsche („Hexenpflanze für Flugsalben“) oder auch um Chacruna, umschrieben als „Sakrament von den Geistern des Amazonas“.

Warum der Schleidener die Pflanzen großzog, blieb offen

Warum der Schleidener sich diese Pflanzen beschaffte, blieb offen, als er jetzt im Euskirchener Amtsgericht auf der Anklagebank saß. „Ich wollte sie einfach nur so großziehen“, sagte er auf eine entsprechende Frage des Richters Felix Marienfeld, der erklärte, dass es sich bei besagten Nachtschattengewächsen um psychotrope Pflanzen handele.

„Sich so etwas in den Garten zu setzen, ist nicht so schön, wenn man schon wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln verurteilt worden ist“, spielte Marienfeld auf eine Vorstrafe des Angeklagten aus dem Jahr 2017 an. Die Staatsanwaltschaft legte dem 40-Jährigen jetzt allerdings keineswegs ein Delikt im Zusammenhang mit illegalen, gefährlichen oder die Psyche beeinflussenden Substanzen zur Last, sondern Betrug, denn er hatte die bestellte Ware im Wert von 98,60 Euro trotz ordnungsgemäßer Lieferung nicht bezahlt.

Der Schleidener legte vor Gericht ein Geständnis ab

Warum es so gekommen war, wisse er selbst nicht, sagte M. Damals sei es in seinem Leben „drunter und drüber gegangen“, sodass er die Rechnung irgendwann vergessen habe. Es stimme also, dass er sie nicht beglichen habe, räumte er den Tatvorwurf ein.

Seine Verteidigerin Susanne Haiminger erklärte, dass er sein Versäumnis wettmachen werde. 70 Euro könne ihr Mandant sofort zahlen, den Rest in Kürze.

Angesichts dieses Angebots stellte Richter Marienfeld das Verfahren mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft vorläufig ein – mit der Auflage, dass Andreas M. nicht nur den ausstehenden Betrag von 98,60 Euro zahlt, sondern als Geldbuße außerdem 200 Euro an den Verein Frauen helfen Frauen. Ist das Geld geflossen, kommt der Fall endgültig zu den Akten.