Ihr Haus war trocken geblieben, trotzdem beantragte eine Frau aus Euskirchen Fluthilfe. Die Behörden zahlten ihr 28.580 Euro aus.
Drei Anträge gestelltEuskirchenerin erschlich sich Fluthilfe – ein Jahr auf Bewährung
Das Haus in der Frauenberger Straße in Euskirchen, in dem Linda P. (Name geändert) lebte, war von der Hochwasserkatastrophe im Juli 2021 nicht betroffen. Und trotzdem beantragte sie Fluthilfe. Mit erfundenen Angaben gelang es ihr, 28.580 Euro zu ergaunern. Das brachte ihr jetzt eine Anklage am Euskirchener Amtsgericht ein.
Richterin Dr. Verheyden verurteilte P., die gleich zu Beginn der Verhandlung ein Geständnis abgelegt hatte, wegen gewerbsmäßigen Betrugs zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr. Der Vollzug der Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Die 38-Jährige muss außerdem 100 Sozialstunden ableisten und sich der Aufsicht einer Bewährungshelferin unterstellen. Mit dem Urteil folgte das Gericht dem Antrag der Staatsanwaltschaft.
Die Stadt Euskirchen überwies der Betrügerin 3500 Euro Soforthilfe
P. hatte zunächst am 23. Juli 2021 für sich und ihre vier Kinder, mit denen sie zur Miete im ersten Obergeschoss wohnte, bei der Stadt Euskirchen einen Antrag auf Soforthilfe eingereicht. Darin behauptete sie wahrheitswidrig, ihr sei ein Schaden von 5300 Euro entstanden, für den sie keine Versicherungsleistung erhalte. Am 9. August überwies die Stadt 3500 Euro.
Am 11. Oktober machte sie beim Spendenfonds Städtische Nothilfe einen Schaden von 10.000 Euro geltend und erhielt in drei Raten zusammen 1580 Euro. Ganz dreist ging sie am 20. Oktober vor, als sie auch noch beim Land NRW Hilfe beantragte. Dabei behauptete sie, ihre Wohnung sei von der Terrasse aus geflutet worden, auch sei Wasser in ihren Keller geflossen. Sie gab an, dass Möbel, Teppiche, Elektrogeräte, Matratzen, eine Playstation und vier Fahrräder zerstört worden seien.
Die Bilder in dem Antrag zeigten einen Leitungsschaden, keine Flutfolgen
Den Antrag versah sie mit Fotos, die die Folgen eines Wasserschadens in ihrer Wohnung zeigten. Er war aber nicht durch die Naturkatastrophe im Juli hervorgerufen worden, sondern durch einen Leitungsdefekt im August. Der Betrug fiel nicht auf, sodass die Bezirksregierung 23.500 Euro an die Euskirchenerin auszahlte.
Wie man ihr letztlich auf die Schliche gekommen war, wurde im Prozess nicht erklärt, da sich das Gericht dank des Geständnisses eine aufwendige Beweisaufnahme ersparen konnte.
Linda P. sagte, ihr Verhalten tue ihr leid und sie schäme sich dafür. Ihre Verteidigerin Susanne Haiminger erklärte, dass ihre Mandantin, die Bürgergeld und weitere staatliche Leistungen bezieht, 2021 nach der Trennung vom Vater ihrer Kinder in Geldnöten gesteckt habe. Von Freunden habe sie sich verleiten lassen, sich als Flutopfer auszugeben und ohne großen Aufwand Finanzhilfe zu beantragen: „Ein Klick – und es gab Geld.“ Dafür sei noch nicht einmal eine besondere kriminelle Energie nötig gewesen.
Dem widersprach Richterin Verheyden. Sie und die Vertreterin der Staatsanwaltschaft bezeichneten es besonders verwerflich, dass die Angeklagte eine gesellschaftliche Notlage ausgenutzt habe, um sich Geld zu beschaffen, das als schnelle und unbürokratische Hilfe für Menschen gedacht gewesen sei, die tatsächlich von der Flut betroffen waren. Dabei habe es sich zum Teil um Spenden aus der Bevölkerung gehandelt.
„Sozialstunden abzuleisten ist das Mindeste, was Sie tun können, um der Gesellschaft etwas zurückzugeben“, sagte die Richterin zu der Angeklagten. Das Gericht ordnete die Einziehung der 5080 Euro an, die die Stadt Euskirchen an P. ausgezahlt hatte. Verteidigerin Haiminger sagte, die Bezirksregierung habe zwar auf eine Einziehung verzichtet. Es könnten aber noch zivilrechtliche Ansprüche auf ihre Mandantin zukommen.