Die Hühnerfarm ist ein Gewerbebetrieb. Wohnungen für Beschäftigte sind aber nur auf einer landwirtschaftlichen Anlage zulässig.
BauvoranfrageStadt Euskirchen lehnt Wohnunterkunft auf Gelände von Hühnerfarm ab

Der Betreiber wollte auf dem Gelände einer Hühnerfarm (hier ein Symbolbild) Wohnunterkünfte für Mitarbeiter errichten. Die Stadt Euskirchen lehnt das ab.
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Ein Unternehmen, das in der Nähe von Kuchenheim eine Hühnerfarm betreibt, erhält von der Stadt Euskirchen keine Genehmigung für den Bau von Wohnunterkünften auf dem Gelände. Die Firma hatte eine Bauvoranfrage eingereicht, die die Stadtverwaltung mit einer negativen planungsrechtlichen Stellungnahme beschied. Der Ausschuss für Umwelt und Planung bestärkte sie jetzt in ihrer Auffassung.
Wie Fachbereichsleiter Thorsten Sigglow erklärte, wollte das Unternehmen, das mehrere Standorte im Stadtgebiet hat, an einer Hofstelle südlich von Kuchenheim zwei Gebäude für insgesamt 28 Mitarbeiter errichten. Aus Sicht der Stadt ist ein derartiges Vorhaben im Außenbereich jedoch planungsrechtlich unzulässig. Eine Privilegierung im Sinne des Baugesetzbuches liege nicht vor, da es sich nicht um einen landwirtschaftlichen Betrieb handele, „sondern um einen großen Gewerbebetrieb“, erklärte Sigglow.
Mehr als die Hälfte des Futters müsste aus eigenem Anbau stammen
Nur im Falle eines Landwirtschaftsbetriebs seien Wohnungen im Außenbereich erlaubt. Diese Voraussetzung ist nach Darstellung des Fachbereichsleiters aber nicht erfüllt, denn: „Eine Hühnerfarm ist nur dann ein landwirtschaftlicher Betrieb, wenn mehr als die Hälfte des Futters aus dem eigenen Anbau stammt.“ Doch das Futter „wird nachweislich zugekauft und nicht selber angebaut“.
Rednerinnen und Redner mehrerer Fraktionen schlossen sich dieser Argumentation an. „Die Stellungnahme der Verwaltung ist in Ordnung“, sagte Armin Flucht (CDU). Und weiter: „Schon der gesamte Betrieb an dieser Stelle wäre seinerzeit planungsrechtlich nicht zulässig gewesen, weil es kein landwirtschaftlicher Betrieb war.“ Im Ausschuss herrschte nach dieser Aussage des CDU-Planungsexperten für einige Sekunden Stille.
Die Stadt muss ein Auge darauf haben, dass Unternehmer nicht animiert werden, ihre Mitarbeiter so unterzubringen.
SPD-Fraktionschef Michael Höllmann blickte auf die Größe der Wohnunterkünfte, wie sie in der Bauvoranfrage dargestellt worden waren. Er sprach von prekären Verhältnissen. Die Stadt müsse ein Auge darauf haben, „dass Unternehmer nicht animiert werden, ihre Mitarbeiter so unterzubringen“.
Dorothee Kroll (Grüne) und der FDP-Fraktionsvorsitzende Arne Spitz stimmten ihm zu. Unternehmer hätten auch soziale Pflichten, sagte Kroll, während Spitz erklärte, die Gebäudestruktur komme einem Studentenwohnheim nah: „Da hat man auch wie in der Legebatterie gewohnt.“
Der Technische Beigeordnete Wolfgang Honecker betonte, die Sitzungsvorlage gebe die planungsrechtliche Aussage der Verwaltung wider. Unabhängig davon habe sie „ein großes Interesse daran, dass die Betriebe im Stadtgebiet sich entfalten können“. Fachbereichsleiter Sigglow hatte erklärt, die Verwaltung sei im Austausch mit der Firma. Man suche gemeinsam nach alternativen Möglichkeiten.