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Der Ex-Freundin nachgestelltStalker wurde in Euskirchen zu langer Haftstrafe verurteilt

Lesezeit 3 Minuten
Das Amtsgericht an der Kölner Straße in Euskirchen.

Am Amtsgericht Euskirchen wurde ein Stalker zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Gleich nach seiner Verurteilung wurde ein Rheinbacher (56) festgenommen. Das Gericht in Euskirchen sah Wiederholungs- und Fluchtgefahr.

Direkt nach der Urteilsverkündung klickten die Handschellen. Wegen Wiederholungs- und Fluchtgefahr ließ Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen den 56 Jahre alten Bernd K. (Name geändert) noch im Gerichtssaal vorläufig festnehmen. Das Euskirchener Schöffengericht hatte ihn wegen Nachstellung, Betrugs, Untreue und Urkundenfälschung zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Damit endete nach fünf Verhandlungstagen ein Verfahren, in dem der Angeklagte aus Rheinbach versucht hatte, sich als Unschuldslamm und Verleumdungsopfer darzustellen. Für das Gericht stand hingegen fest, dass die Vorwürfe aus der Anklageschrift der Bonner Staatsanwaltschaft zutrafen.

Die Nachstellungen des Rheinbachers wurden immer schlimmer

Am schwersten wogen die Nachstellungen, unter denen vor allem die frühere Freundin des Rheinbachers, Melanie S. (Name geändert), zu leiden hatte. Die heute 47 Jahre alte Frau hatte die 2017 begonnene Beziehung mit K. 2019 beendet, was er offenbar nicht verwinden konnte.

Was mit Geschenken, die er an ihr Auto hängte, harmlos begann, nahm nach Überzeugung des Gerichts in kurzer Zeit immer schlimmere Züge an. K. schrieb Briefe an Melanie S., in denen er ihr unterstellte, ihre Pflichten als Mutter zu vernachlässigen. Auch das Jugendamt, das Ordnungsamt und die Kita ihrer Tochter erhielten von ihm Schreiben mit derartigen Vorwürfen. Damit wollte er „Verfahren gegen sie anleiern“, so Schmitz-Jansen. Den Mann, den Melanie S. inzwischen geheiratet hatte, hatte der Angeklagte in die Nähe der Pädophilie gerückt, wie es der Staatsanwalt formulierte.

Das Kontaktverbot des Gerichts hatte der Angeklagte ignoriert

In Briefen an eine Reihe von Rheinbacher Einzelhandelsbetrieben, so der Vorsitzende Richter, beschrieb der Stalker seine ehemalige Partnerin als Kleptomanin und als kaufsüchtig. Den Ladeninhabern habe er geraten, ihr Hausverbot zu erteilen. Dass auf einem der Schmähschreiben ein Fingerabdruck des 56-Jährigen entdeckt wurde, wurde ihm vor Gericht zum Verhängnis.

Wegen seiner Versuche, S. aufzulauern, verbot ihm das Amtsgericht Rheinbach per Gewaltschutzanordnung, die Frau zu kontaktieren. Dennoch schrieb er ihr weiter. Die Nachstellungen nahmen Melanie S. derart mit, dass sie psychisch erkrankte und teilstationär behandelt wurde. Und obwohl K. sah, in welch bedauernswertem Zustand sie sich befand, als sie vor Gericht als Zeugin aussagte, verfasste er noch vor wenigen Wochen einen weiteren Brief an sie. Er warf ihn in den privaten Briefkasten der Rechtsanwältin, die Melanie S. in dem Prozess als Nebenklägerin vertrat.

Die Anwältin nannte das Schreiben geschmacklos und niederträchtig

Der Brief sei mit seinen sexuellen Verleumdungen und verbalen Entgleisungen „geschmacklos und niederträchtig“ gewesen, sagte die Anwältin. K. hatte sich damit ausgerechnet an ihrem Geburtstag bei seiner früheren Freundin in Erinnerung gerufen, obwohl er schon lange gewusst habe, „dass sie nichts mehr mit ihm zu tun haben wollte“.

Bernd K. arbeitete unter anderem als selbstständiger Vermittler von Energielieferungsverträgen. Zu seinen Kunden gehörten Mitglieder eines Rheinbacher Sparkästchenklubs. Als es in dem Klub Streit um Geldauszahlungen gab, kündigte er für drei seiner Kunden ohne deren Wissen die Stromlieferverträge – „eine reine Retourkutsche“, so der Vorsitzende Richter. Zudem bestellte er für Bekannte, die davon nichts ahnten, Zeitschriftenabos, Münzen und Wein.

Da er dank seiner Beratertätigkeit über die Bankdaten seiner Kunden verfügte, gelang es ihm auch, von einem der Konten mit einem gefälschten Überweisungsträger 1900 Euro auf das Konto seiner Mutter zu überweisen, das er anschließend plünderte. Nicht zuletzt unterschlug er in einer Wettannahmestelle, in der er arbeitete, 10.000 Euro.

Bernd K. bestritt alle Vorwürfe. Das Gericht glaubte ihm aber nicht. „Sie lügen, dass sich die Balken biegen“, sagte Schmitz-Jansen nach der Beweisaufnahme zu dem Angeklagten, dem ein psychiatrischer Gutachter unter anderem eine narzisstische Persönlichkeitsakzentuierung mit paranoiden Tendenzen attestiert hatte.