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Prozess am LandgerichtWie ein Bauunternehmer das Marien-Hospital Euskirchen täuschte

Lesezeit 4 Minuten
Das Bild zeigt die Fassade des Gerichtsgebäudes.

Am Landgericht Bonn müssen sich zwei ehemalige Mitarbeiter des Marien-Hospitals Euskirchen und ein Bauunternehmer verantworten.

Im Prozess um den Millionenschaden des Euskirchener Krankenhauses hat einer der Angeklagten ein Teilgeständnis abgelegt.

Im Prozess am Bonner Landgericht, in dem es um Millionenschäden zulasten des Marien-Hospitals Euskirchen geht, hat am Freitag ein weiterer Angeklagter (49) ein Teilgeständnis abgelegt. Am vierten von 19 geplanten Verhandlungstagen sagte er, dass er seine Fehler bereue, und fügte hinzu: „Mir ist bewusst, dass ich das Marien-Hospital durch mein Vorgehen geschädigt habe.“ Er erklärte jedoch auch, dass die Anklage im Ganzen weit über das Ziel hinausschieße.

Der 49-Jährige, ein Bauunternehmer, gehört zu einem Trio, dem die Staatsanwaltschaft 13 Straftaten in unterschiedlicher Beteiligung zur Last legt. Die Vorwürfe lauten Untreue oder aber Beihilfe zur Untreue, Bestechlichkeit, Bestechung im geschäftlichen Verkehr und Steuerhinterziehung, jeweils im besonders schweren Fall.

Marien-Hospital Euskirchen soll 6,6 Millionen Euro verloren haben

Bei den beiden anderen Angeklagten handelt es sich um den Ex-Geschäftsführer und den früheren technischen Leiter der Stiftung Marien-Hospital, die durch Straftaten der drei Männer einen Vermögensverlust in Höhe von rund 6,6 Millionen Euro erlitten haben soll.

Der ehemalige technische Leiter hatte bereits am zweiten Verhandlungstag Teile der Vorwürfe eingeräumt und gleichzeitig seine beiden Mitangeklagten belastet. Dies tat nun auch der Bauunternehmer. Dagegen hatte der frühere Geschäftsführer die Anklagepunkte zum Prozessauftakt über seinen Verteidiger bestritten.

Der Unternehmer schilderte, wie die Stiftung ihn im Mai 2018 mit Erdarbeiten in einem Euskirchener Baugebiet beauftragte. Irgendwann habe er erfahren, dass die betroffenen Grundstücke dem damaligen Geschäftsführer der Stiftung gehörten. Vor diesem Hintergrund habe er sich „etwas gewundert“, dass die Rechnungen für die Erdarbeiten auf dem Privatgrundstück nicht etwa vom Eigentümer, sondern von der Stiftung beglichen worden seien.

Technischer Leiter war überrascht, wie Arbeiten in Euskirchen abgerechnet wurden

Dabei spielte der damalige technische Leiter mit. Er hatte die Aufgabe, die Rechnungen zu überprüfen und die entsprechenden Zahlungen mit seinem Vorgesetzten freizugeben. Zwar sei er überrascht gewesen, „dass sämtliche Arbeiten über das Marien-Hospital abgerechnet wurden“, hatte er in seinem Teilgeständnis erklärt. Der Geschäftsführer habe aber auf entsprechende Nachfragen sehr aggressiv reagiert und gesagt, das Verfahren sei so mit dem Verwaltungsrat der Stiftung abgestimmt. Seinen Anteil werde er später begleichen. „Einige Zeit später stellte er es dann so dar, dass die Kosten für die Arbeiten an seinen Grundstücken mit Bonuszahlungen an ihn verrechnet werden sollen.“

Zurück zu dem Bauunternehmer: Einzelposten wie die Kosten für einen Zaun, die Herrichtung der Außenanlagen oder den Bau eines Fitnessraums, so erklärt er, habe er dem Auftraggeber in Rechnung gestellt – der aber habe nicht gezahlt. Das stieß ihm bitter auf. „Es störte mich sehr, dass er die ganze Zeit von meiner Tätigkeit profitierte, während ich immer noch offene Posten hatte“, sagte der 49-Jährige.

Es störte mich sehr, dass er die ganze Zeit von meiner Tätigkeit profitierte, während ich immer noch offene Posten hatte.
Der angeklagte Bauunternehmer

Für dieses Problem fand sich nach seiner Darstellung aber eine Lösung. Er habe die Kosten für die Außenanlage in Rechnungen für das Marien-Hospital untergebracht, die für Arbeiten am Seniorenzentrum am Tuchmacherweg fällig geworden waren. Diese Methode nannte er „Querfinanzierung“.

Ab einem gewissen Zeitpunkt hätten er, der Geschäftsführer und der technische Leiter erkannt, welche finanziellen Möglichkeiten ihnen diese Querfinanzierung bei Aufträgen der Stiftung eröffne, wenn man nur zusammenarbeite. Das Prinzip habe darin bestanden, dem Marien-Hospital überhöhte Rechnungen zu stellen und die dadurch generierten „Gewinne“ untereinander aufzuteilen.

Der Angeklagte schilderte, welche Gewinnaufteilung vereinbart wurde

Ob diese Idee ursprünglich von ihm oder aber vom damaligen Geschäftsführer gestammt habe, könne er nicht mehr sagen. Richtig sei auf jeden Fall, dass man eine Gewinnverteilung vereinbart habe: jeweils 25 Prozent für ihn selbst und den technischen Leiter, 50 Prozent für den Krankenhaus-Chef.

Vollends lukrativ sei die Methode geworden, als die Stiftung im Mechernich mit dem Bau einer Tagesklinik begann. Der dabei anfallende Erdaushub wurde auf dem Recyclinghof seiner Firma zwischengelagert, so der Unternehmer. Dies habe ihn auf eine Idee gebracht. „Das Projekt Tagesklinik war bestens geeignet zur Generierung von Geldern.“

Das Projekt Tagesklinik war bestens geeignet zur Generierung von Geldern.
Der Unternehmer

Seine beide Mitstreiter und er hätten vereinbart, einen Kampfmittelfund in dem Erdaushub aus Mechernich zu fingieren und dem Marien-Hospital die daraus resultierenden Separierungsarbeiten in Rechnung zu stellen. Dem Trio sei dabei entgegengekommen, dass in dem Erdreich tatsächlich eine abgeschossene Patronenhülse aufgetaucht sei.

Die Separierungsarbeiten, mit der er eine andere Firma beauftragt habe, seien sehr zeitaufwendig gewesen. Die Rechnung, die das Marien-Hospital am Ende beglich, belief sich auf rund 5 Millionen Euro. Sie sei damit „stark überhöht“ gewesen, räumte der 49-Jährige ein. Der Geschäftsführer und der technische Leiter hätten sie freigegeben. „Von der Überhöhung sollten wir alle entsprechend dem zuvor festgelegten Verteilungsschlüssel profitieren.“

Seine Firma habe von der Stiftung mehrere Abschlagszahlungen erhalten. Nach jeder Überweisung habe er dem damaligen Geschäftsführer und dem technischen Leiter Umschläge mit erheblichen Bargeldbeträgen ausgehändigt, bestätigte der Unternehmer die Darstellung aus dem Teilgeständnis des technischen Leiters. Dieser hatte erklärt, er habe 250.000 Euro erhalten, der Anteil seines Chefs sei deutlich größer gewesen.

Auch er habe von der Methode profitiert und die Schädigung des Marien-Hospitals bewusst in Kauf genommen, gestand der Unternehmer. So weit es ihm möglich sei, werde er versuchen, den „Schaden anteilig wiedergutzumachen“.