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FreigabeRadler sollen in Weilerswist auf Einbahnstraßen in beide Richtungen fahren dürfen

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Das Bild zeigt ein Einbahnstraßen-Schild. Darunter: eine Abbildung eines Fahrrads. Pfeile zeigen in beide Richtungen.

Einbahnstraßen gelten auch für Radfahrer. Sofern es keine Schilder gibt, die das anders regeln.

Einbahnstraßen in Weilerswist sollen künftig für Radfahrer auch in die Gegenrichtung freigegeben werden.

Weilerswist ist keine fahrradfreundliche Gemeinde. So lautet jedenfalls das Ergebnis des Fahrradklima-Tests des Deutschen Fahrrad-Clubs (ADFC). In der Vergleichsgruppe liegt Weilerswist landesweit auf Platz 60 von 68. Bundesweit sieht es nicht bedeutend besser aus.

Radverkehr ist ein wichtiger Aspekt der Zukunftsmobilität

Daran müsse sich dringend etwas ändern, sagte Daniel Rudan (SPD) im Ausschuss für Klima, Infrastruktur und Mobilität. Denn der Radverkehr sei ein wichtiger Aspekt der Zukunftsmobilität. Die Attraktivität der Gemeinde für den Radverkehr zu erhöhen, das solle im Großen und Ganzen im Fokus eines Mobilitätskonzeptes stehen.

„Doch auch kleine Stellschrauben können hier schon gedreht werden“, so Rudan. Denn der Fahrradklimatest gibt Anhaltspunkte für Maßnahmen, die umgehend umgesetzt werden könnten, um Weilerswist auch kurzfristig für Radfahrer attraktiv zu machen.

Teilnehmer der Umfrage kritisierten die Einbahnstraßen-Regelung

Die Teilnehmer der Umfrage kritisierten in Weilerswist etwa die mangelnde Freigabe für Radfahrer, Einbahnstraßen auch in Gegenrichtung befahren zu dürfen. Die Radfahrer beanstandeten, dass dies bereits in vielen Orten gang und gäbe sei und die Gemeinde Weilerswist hinterherhinke.

Dementsprechend beantragte die SPD-Fraktion, die Einbahnstraßen im Gemeindegebiet für Fahrradfahrer auch in die Gegenrichtung freizugeben. „Welche Einbahnstraßen denn?“, fragte Hans-Peter Nußbaum (FDP) daraufhin in der Ausschusssitzung. „Alle Einbahnstraßen“, antwortete Daniel Rudan.

Nur bestimmte Straßen sollen freigegeben werden

Dann räumte der SPD-Fraktionschef aber ein, dass es zur Freigabe auch bestimmte Parameter gebe: etwa eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30 km/h sowie eine Fahrbahnbreite von mehr als drei Metern. Falls die drei Meter nicht gegeben seien, dürfe zumindest nicht einseitig geparkt werden.

Die UWV-Fraktion konnte sich – wie auch alle anderen Fraktionen – dem Antrag anschließen. Matthias Müller gab aber zu bedenken, dass viele Einbahnstraßen im Gemeindegebiet doch vermutlich enger als drei Meter seien. Die Verwaltung wird deswegen zunächst prüfen müssen, welche Straßen für die Freigabe infrage kommen.