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Nach verlorener KlageWeilerswister Bürgermeisterin Horst ohne Unterstützung

Lesezeit 3 Minuten

Las ihre Erklärung ab: Anna-Katharina Horst saß allein auf weiter Flur.

Weilerswist – Wer geglaubt hatte, der Streit zwischen der Mehrheit im Rat und der Weilerswister Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst werde nach dem vernichtenden Urteil der Zivilkammer des Bonner Landgerichts nun beigelegt, hatte sich gründlich getäuscht.

Zwar hatten CDU, FDP und SPD schon im Vorfeld der Sondersitzung am Donnerstag angekündigt, sie würden dem Gang vor die nächsthöhere Instanz, also vor das Oberlandesgericht, nicht zustimmen, doch Bürgermeisterin Anna-Katharina Horst gab nicht einfach klein bei.

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Horst hatte den Sachkundigen Bürger der FDP, Jürgen Schneider, der auch Flüchtlingshelfer ist, verklagt. Der hatte nämlich gepostet, dass die Zustände im Flüchtlingsheim in Weilerswist-Süd menschenverachtend seien und es dort Schimmel gebe, der die Gesundheit der Bewohner gefährde.

Schneider hatte die Kommune zuvor aufgefordert, diese Zustände zu beseitigen. Als ihn die Reaktion der damaligen Integrationsbeauftragten nicht zufriedengestellt hatte, stellte er Fotos ins Netz, die ihm ein Flüchtling zugespielt hatte. Das Landgericht Bonn wies die Klage der Gemeinde jedoch ab: Schneiders Aussagen seien durch das Recht auf freie Meinungsäußerung gedeckt.

Horst sah keine schlechten Zustände

In der Sondersitzung am Donnerstagabend forderte die Bürgermeisterin nun von den Fraktionen: „Erklären Sie mir, warum Sie meinen, dass Meinungsäußerungen in dieser diskreditierenden Art gerechtfertigt sind.“ Sie habe sich schließlich selbst ein Bild von der Situation in der Flüchtlingsunterkunft in Weilerswist-Süd gemacht. Da habe sie keinen gesundheitsgefährdenden Schimmel feststellen können. Die Zustände seien aus ihrer Sicht auch nicht menschenverachtend gewesen.

Wenn der Hauptausschuss Schneiders Äußerungen für richtig halte, dann solle er entscheiden, dass er das Gerichtsurteil akzeptiere. „Aber wollen Sie dieses Niveau der Auseinandersetzung?“, fragte die Bürgermeisterin, die zuvor darauf hingewiesen hatte, dass sie das gewählte Gemeindeoberhaupt sei.

Horst setzte noch einen drauf: „Halten Sie diese Art der politischen Auseinandersetzung für angemessen, eine Meinungsbildung, die teils auf falschen Behauptungen, Halbwahrheiten und dem Aufputschen von Banalitäten zu Pseudokatastrophen mit schmähenden Beiträgen in den Social Medias basiert?“

CDU-Fraktionschef attackiert Bürgermeisterin

Horst sieht in dem Verfahren die Chance, derartige Fragen zu reflektieren. Sie appellierte: „Lassen Sie uns zu einem kultivierten politischen Meinungskampf zurückkehren.“

„Ich finde das unbeschreiblich“, antwortete CDU-Fraktionschef Hans Peter Nußbaum und attackierte die Bürgermeisterin direkt: „Sie stellen hier dem Rat Fragen. Sie versuchen nur, sich reinzuwaschen. Sie tun so, als wären Sie nie an etwas schuld.“ Im Urteil der Zivilkammer des Landgerichts sei alles gesagt, so Nußbaum. Er warf der Bürgermeisterin vor, zwar von Respektlosigkeit der Politiker gegenüber ihrer Person zu sprechen, selbst aber respektlos gegenüber dem Rat zu sein. Den Streit mit dem Sachkundigen Bürger der FDP, so Nußbaum, hätte ein klärendes Gespräch beenden können.

FDP-Fraktionschef Hans Josef Schäfer konterte ebenfalls die Aussagen der Verwaltungschefin: „Herr Schneider hat versucht, mit der Verwaltung zu reden. Die Antwort, die er bekam, war, gelinde gesagt, eine Frechheit.“ Schäfer erinnerte daran, dass er Monate zuvor mit SPD-Fraktionsvize Andreas Schulte Bilder von den Zuständen im Flüchtlingsheim Derkum im Ausschuss gezeigt habe. Die Reaktion der Verwaltung sei ein Betretungsverbot für ihn gewesen.

Selbst Grüne kehren Horst den Rücken

Diesmal versagten auch die Bündnis-Grünen, die sonst die Position der Bürgermeisterin stets gestützt hatten, die Gefolgschaft. Dr. Elisabeth Danninger, erfahrene Grünen-Ratsfrau, erklärte die Haltung ihrer Fraktion: „Das Urteil ist so eindeutig, dass es keinerlei Sinn machen würde, hier Berufung einzulegen.“ Dass seine Fraktion einer Fortführung des Zivilverfahrens gegen Jürgen Schneider nicht zustimme werde, stellte SPD-Fraktionschef Friedrich Schulte klar.

Gegen die Stimme der Bürgermeisterin lehnte der Hauptausschuss es ab, den Streit zwischen der Kommune und dem Sachkundigen Bürger weiter zu verfolgen.

Auf Nachfrage erklärte der Erste Beigeordneter René Strotkötter, nach dem Urteil habe es ein weiteres Gespräch mit dem Anwalt der Gemeinde gegeben. Das sei natürlich nach den üblichen Gebührensätzen für Anwälte honorarpflichtig. Ob sie die Kosten für den verlorenen Prozess aus eigener Tasche zahlen wolle, fragte Nußbaum die Bürgermeisterin. Doch die winkte ab.