Die Richter am Bonner Landgericht sehen es als erwiesen an, dass ein 35-Jähriger in Zülpich-Füssenich seine Ehefrau aus Heimtücke ermordet hat.
Lebenslange Haft35-Jähriger wurde wegen Mordes an Ehefrau in Zülpich-Füssenich verurteilt

Am 3. Oktober ermittelte die Polizei in Zülpich-Füssenich, nachdem dort eine 30 Jahre alte Frau getötet worden war.
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Vor dem Portal des Landgerichts steht im strömenden Regen ein Porträt der getöteten jungen Frau im Silberrahmen. Es ist wohl ein Urlaubsfoto der 30-Jährigen, mit strahlenden Augen und feinem Lächeln. Junge Frauen erinnern vor dem Justizgebäude auf gelben Flyern an die jüngsten Femizide und fordern, dass damit endlich Schluss sein müsse.
Die 30-Jährige wurde am 3. Oktober 2024 getötet. Ihr 35 Jahre alter Ehemann musste sich seit knapp fünf Wochen vor dem Schwurgericht verantworten, am Donnerstag wurde das Urteil gesprochen. Der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff: „Er ist ein Mörder, weil er aus Heimtücke gehandelt hat. Und darauf gibt es nur eine Antwort: Eine lebenslange Freiheitsstrafe.“
Nach der Tat versuchte der 35-Jährige, sich selbst zu töten
An dem Morgen, kurz vor ihrem Tod, hatte die 30-Jährige ihrer Mutter eine Nachricht geschrieben, dass sie gleich zum Frühstück komme. Dann nahm ihr Mann, zwei Meter groß und 115 Kilo schwer, seine zierliche Ehefrau, die auf der Bettkante saß, in den Würgegriff, bis sie bewusstlos war. Anschließend durchtrennte er, so der Richter, „ihren Hals komplett mit einem einzigen Messerschnitt“. Sie war sofort tot.
Nachdem der 35-Jährige sich das Blut abgeduscht hatte, schrieb er eine Nachricht an seinen Bruder, dass er sich auch töten werde – und bat ihn, sich um die drei Katzen zu kümmern. Er schnitt sich ebenfalls den Hals auf, stach sich in den Bauch. Doch er überlebte. Der Bruder hatte sofort die Polizei alarmiert.
Bonner Richter glauben die Version des Angeklagten nicht
Die Bonner Kammer geht davon aus, dass der Angeklagte seine Frau gezielt getötet hat, nachdem er durch einen Blick in ihr Handy erfahren hatte, dass da ein neuer Mann in ihrem Leben war. Die 30-Jährige hatte im letzten Urlaub mit ihrem Mann auf Fuerteventura Fotos gepostet, ein alter Bekannter meldete sich. Nach ihrer Rückkehr Ende September kam es zu zwei Treffen mit der Jugendliebe, sie schrieben sich, telefonierten. Ihrer Mutter habe die Frau erzählt, dass sie kein Gefühl mehr für ihren Mann habe.
Der Gedanke, dass sie lebt, während ich zugrunde gehe, raubt mir den Schlaf. Sie muss auch sterben.
Der Angeklagte schrieb einen Tag vor der Tat an seine Schwägerin: „Ich kann nicht ohne sie leben. Aber weil der Schmerz so groß ist, kann ich sie auch nicht leben lassen.“ Und: „Der Gedanke, dass sie lebt, während ich zugrunde gehe, raubt mir den Schlaf. Sie muss auch sterben.“
In seiner Einlassung hatte er erklärt, das Messer für seine geplante Selbsttötung mit ins Schlafzimmer genommen und es im Affekt eingesetzt zu haben: Es sei zu einem Streit über die Trennung gekommen, sie habe ihm eine Ohrfeige verpasst, er sei ausgerastet. Die Version hält die Kammer auch anhand der vielen Nachrichten auf seinem Handy für gänzlich widerlegt. Reinhoff: „Wir glauben nicht jeden Blödsinn.“
Da der Angeklagte in der fünfjährigen Ehe nie gewalttätig gewesen sei und ihre Ankündigung, sich trennen zu wollen, klaglos hingenommen habe, kam die Tat wie aus dem Nichts. Seine Ehefrau, so heißt es im Urteil, konnte nicht ahnen, dass sie in akuter Lebensgefahr war, sie sei gänzlich arg- und wehrlos gewesen.
Die Kammer verurteilte den Mann zudem zur Zahlung von 15.000 Euro Hinterbliebenengeld an die Mutter, rund 5000 Euro Beerdigungskosten und 1500 Euro Schmerzensgeld an den Bruder, der ebenfalls als Nebenkläger aufgetreten war. Ob der 35-Jährige das Urteil anfechten wird, konnte sein Verteidiger Albert Stumm noch nicht sagen.