Nach FlutStaatsanwaltschaft ermittelt gegen Landrat von Ahrweiler
Ahrweiler – Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat Ermittlungen gegen den Landrat des Landkreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), wegen der Flutkatastrophe vor rund drei Wochen aufgenommen.
Gegen ihn bestehe der Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen, teilte die Behörde am Freitag mit. Zudem werde gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs ermittelt. Die polizeilichen Ermittlungen hat das Landeskriminalamt Rheinland-Pfalz übernommen.
Staatsanwaltschaft rekonstruiert Flut-Ereignisse
„Die Staatsanwaltschaft hat aus den ihr zugänglichen Quellen versucht, die Ereignisse am 14./15. Juli 2021 vorläufig nachzuvollziehen. Auch wenn dies naturgemäß nicht vollständig möglich war, haben sich hieraus zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass am 14. Juli 2021 spätestens ab etwa 20.30 Uhr Gefahrenwarnungen und möglicherweise auch die Evakuierung von Bewohnern des Ahrtals, die zu diesem Zeitpunkt noch nicht von der Flutwelle betroffen waren, geboten gewesen wären“, so die Staatsanwaltschaft.
Dies, so laute der Anfangsverdacht, könnte offenbar „nicht in der gebotenen Deutlichkeit oder nur verspätet erfolgt sein“. Ein solches mögliches Unterlassen könnte daher eine der Ursachen für einen Teil der Todesfälle und Verletzungen gewesen sein.
Ermittlungen richten sich auch gegen Mitglied des Krisenstabs
„Eine Auswertung der bei der Staatsanwaltschaft geführten Todesermittlungsverfahren hat insoweit ergeben, dass sich die Todesfälle überwiegend ahrabwärts von Ahrbrück aus mit einem großen Schwerpunkt in der Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler ereignet haben“, erklärt die Staatsanwaltschaft Koblenz weiter.
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Das Ermittlungsverfahren richte sich nun gegen den Landrat, „weil dieser nach den Regelungen des Landesbrand- und Katastrophenschutzgesetzes Rheinland-Pfalz möglicherweise die Einsatzleitung und alleinige Entscheidungsgewalt hatte“.
Zudem richtet sich das Verfahren gegen ein weiteres Mitglied des Krisenstabs, das nach den derzeitigen Erkenntnissen die Einsatzleitung zumindest zeitweise übernommen hatte.
Im Rahmen des Verfahrens seien heute bereits Unterlagen und Daten des Krisenstabes des Landkreises Ahrweiler sowie die persönlichen Kommunikationsmittel beider Beschuldigter sichergestellt worden, die nun ausgewertet werden. Am Montag hatte der Koblenzer Oberstaatsanwalt Harald Kruse auf Nachfrage erklärt, dass die Staatsanwaltschaft die Daten der Rettungsleitstelle habe sichern lassen, damit diese dauerhaft für eine Auswertung zur Verfügung stehen.
Die Staatsanwaltschaft weist daraufhin, dass derzeit lediglich ein Anfangsverdacht bestehe, „der naturgemäß auf einer mit Unsicherheiten und Lücken behafteten Erkenntnislage beruht“. Es gelte insbesondere auch in diesem dramatischen Fall die Unschuldsvermutung. Mit schnellen Ergebnissen sei nicht zu rechnen, die Ermittlungen würden Zeit in Anspruch nehmen.