Büffeln an Rosenmontag?So handhaben NRWs Schulen die Karnevalstage in diesem Jahr
Köln – Aufgrund der Corona-Pandemie wird in diesem Jahr im öffentlichen Raum kein Karneval gefeiert. Die traditionelle Weiberfastnacht fällt 2021 auf den 11. Februar, der Rosenmontag auf den 15. Februar.
In normalen Jahren herrscht an den Schulen zum Höhepunkt der fünften Jahreszeit eingeschränkter Unterricht, oder es gibt schulfrei. Wie wird dies in diesem Jahr gehandhabt?
Aus dem Schulministerium heißt es dazu: "Eine Streichung von beweglichen Ferientagen im Jahr 2021 in der Karnevalszeit, die an den einzelnen Schulen bereits festgelegt wurden, ist nicht vorgesehen. Es ist aber denkbar, dass die beweglichen Ferientage in dieser Zeit auf andere Tage verschoben werden. Eine solche Verlegung der beweglichen Ferientage wäre aber durch die Schulkonferenz im Einvernehmen mit dem Schulträger abzustimmen."
Vier bewegliche Ferientage
Gemäß der „Ordnung Ferien und Termine für die Aushändigung der Halbjahreszeugnisse“ stehen allen Schulen in Nordrhein-Westfalen im laufenden Schuljahr 2020/21 vier bewegliche Ferientage zur Verfügung. Die Schulkonferenz entscheidet über die Terminierung der beweglichen Ferientage im Einvernehmen mit dem Schulträger.
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Dabei wird in der Regel mindestens einer der beweglichen Ferientage unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten als Brauchtumstag festgelegt, zum Beispiel an Karneval. Die Brauchtumstage werden also immer individuell durch die Schulen aus dem Kontingent der beweglichen Ferientage entnommen und nicht landesweit durch das Ministerium für Schule und Bildung festgesetzt.