Maskenpflicht, Kontakte, ClubsDiese Lockerungen gelten aktuell in Köln
Köln – Die nächsten Lockerungen greifen. Weil die Inzidenz in Köln seit einigen Tagen stabil unter 35 ist, tritt an diesem Freitag, 11. Juni, die Inzidenzstufe 1 in Kraft. Damit werden weitere Lockerungen für etwa Gastronomie, Clubs und Freizeit sowie private Feiern und Sozialkontakte möglich.
Die Stadt Köln behält sich das Recht vor, Verschärfungen per Allgemeinverfügung zu beschließen, die über die NRW-Regeln hinausgehen. Aktuell ist das etwa das Alkoholkonsumverbot an Corona-Hotsports, das der Krisenstab der Stadt am Freitag verlängert hat.
Ein Überblick über die ab sofort geltenden Regeln der Inzidenzstufe 1.
Kontaktbeschränkungen
Treffen im öffentlichen Raum sind auf Stufe 1 für beliebig viele Personen erlaubt, es dürfen aber nur maximal fünf Haushalte beteiligt sein.
Alternativ dürfen sich bis zu 100 Personen aus beliebig vielen Haushalten treffen, dann müssen sie aber einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Inzidenzstufen kurz erklärt
So funktioniert der 3-Stufen-Plan in NRW
Das Land NRW hat ein dreistufiges Verfahren zu Öffnungsschritten festgelegt. Die drei Stufen richten sich nach den Inzidenzwerten der jeweiligen Stadt oder Kreises – unterteilt wird in die Gruppen je nach konstanter Inzidenz zwischen 100 bis 50,1, 50 bis 35,1 und unter 35.
Damit Lockerungen einer neuen Inzidenzstufe greifen können, muss die Inzidenz an fünf aufeinanderfolgenden Werktagen (inklusive Samstag) in der entsprechenden Kategorie liegen. Die neuen Regeln treten dann automatisch zwei Tage später in der jeweiligen Stadt oder Kreis in Kraft. Sollte nach Lockerungen die Inzidenz an drei aufeinanderfolgenden Werktagen wieder über dem Stufenwert sein, greift automatisch wieder die nächste Regelstufe mit den schärferen Corona-Regeln.
Städte und Kreise können mit sogenannten Regionalverordnungen die Regeln je nach Lage verschärfen und anpassen. (mab)
Zuvor waren Treffen mit nur drei Haushalten gestattet. Vollständig Geimpfte und Genesene zählen in die Begrenzung nicht hinein und können sich untereinander ohne Limitierung treffen.
Die Ausgangssperre gilt seit der Stufe 3 nicht mehr.
Maskenpflicht
Im öffentlichen Raum besteht überall dort, wo sich viele Menschen begegnen und der Abstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann, eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske. Auch in Fußgängerzonen und Einkaufsstraßen muss täglich von 10 bis 22 Uhr eine Maske getragen werden.
Im gesamten ÖPNV sowie an Bahnhöfen und Haltestellen gilt Maskenpflicht. Seit dem 12. Juni ist aber auch eine medizinische Maske wieder erlaubt. Es werden jedoch Mund-und-Nasenschutz des Standards FFP2-Maske oder KN95/N95 empfohlen.
Die Stadt Köln hat am 15. Juli die Regeln für Spielplätze geändert: Das Tragen einer Maske ist nicht mehr Pflicht. Das sehen auch die Landesregeln auf Stufe 1 vor.
Gastronomie
Nachdem auf Stufe 2 (Inzidenz zwischen 50 und 35,1) bereits die Öffnung der Außengastronomie ohne Test und die Öffnung der Innengastronomie mit Test möglich war, gibt es nun auf Stufe 1 weitere Lockerungen für Restaurants, Gaststätten, Imbisse und Cafés: Besuche sind ohne Test möglich.
Kantinen in Betrieben durften bereits auf Stufe 2 geöffnet werden.
Das Verzehrverbot in einem festgelegten Umkreis um Lokale ist schon auf Stufe 3 weggefallen.
Einzelhandel
Geschäfte und Läden dürfen Kundinnen und Kunden ohne Tests und Termin empfangen. Pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche darf sich ein Kunde oder eine Kundin aufhalten. Dies gilt seit der Inzidenzstufe 1 auch für Läden mit einer Fläche von mehr als 800 Quadratmetern – zuvor war hier nur ein Kunde pro 20 Quadratmetern erlaubt.
Sport und Freizeit
Viele Lockerungen im Sport: Im Freien und drinnen ist Kontaktsport bis zu 100 Personen erlaubt, wenn negative Corona-Tests vorgewiesen werden können.
Fitnessstudios durften unter Auflagen schon ab Stufe 2 öffnen.
Bald auch wieder Fans im Stadion? Ab einer konstanten Inzidenz unter 35 dürfen im Freien bis zu 1.000 Zuschauende im Freien (maximal 33 Prozent der Kapazität) auch ohne Test an Sportveranstaltungen teilnehmen. Auch drinnen sind auf Inzidenzstufe 1 sind bis zu 1000 Zuschauer möglich, wenn negative Tests und ein Sitzplan gegeben sind.
Alle Freibäder dürfen auf Stufe 1 öffnen, einen Test müssen Badegäste nicht mehr vorlegen.
Auch Spielbanken dürfen öffnen, ohne Test, aber unter Einhaltung des Mindestabstands.
Bordelle dürfen öffnen, Gäste müssen einen negativen Corona-Test vorweisen.
Ausflugsfahrten mit Schiffen, Kutschen, historischen Eisenbahnen und ähnlichem sind mit einem negativen Test bereits auf Stufe 2 möglich.
Clubs und Diskotheken
Lockerungen sind für Clubs wieder möglich: Clubs und Diskotheken mit Außenbereichen dürfen für bis zu 100 Personen öffnen, wenn die Gäste einen negativen Corona-Test vorweisen können und die Rückverfolgung im Infektionsfall sichergestellt ist.
Wenn zum 1. September auch landesweit die Inzidenzstufe 1 gilt, dürfen Clubs und Diskotheken auch in geschlossenen Räumen mehr als 100 Personen begrüßen. Voraussetzung sind allerdings negative Corona-Tests, einfache Rückverfolgbarkeit und genehmigte Hygiene-Konzepte, die etwa Abstand, Maskenpflicht oder Lüftungsvorschriften regeln sollen.
Kultur, Veranstaltungen und Feste
Viele Lockerungen gibt es auch in der Kultur: Konzerte in Räumen, Theater-, Oper- und Kinobesuche sowie Veranstaltungen im Freien sind auf Stufe 1 mit bis zu 1000 Personen erlaubt, wenn es einen Sitzplatzplan gibt und negative Tests vorgewiesen werden können. Zuvor war dies für bis zu 500 Personen erlaubt.
Sollte Köln auch zum 1. September noch auf Inzidenzstufe 1 sein, werden Volks-, Schützen- und Stadtfeste für bis zu 1000 Besucherinnen und Besucher möglich. Voraussetzung ist ein genehmigtes Schutzkonzept. Liegt die Landesinzidenz gleichzeitig unter 35, sind diese Veranstaltungen sogar ohne Besucherlimit möglich. Die Regelung ab September gilt auch für Musikfestivals für bis zu 1000 Zuschauer und mit genehmigtem Konzept und Test.
Lockerungen greifen auch für Hobbykünstler: Auf Stufe 1 dürfen sich für Proben bis zu 30 Personen, auch mit Blasinstrumenten und zum Singen treffen, wenn sie einen negativen Corona-Test vorweisen können.
Private Feiern und Partys
Mit Einsetzen der Stufe 1 gibt es weitere Lockerungen: Private Veranstaltungen wie Hochzeiten sind dann im Freien wieder mit bis zu 250 Gästen und ohne Corona-Test möglich. In Räumen dürfen sich bis zu 100 Gäste treffen, sie benötigen allerdings negative Corona-Tests.
Während auf den Inzidenzstufen 3 und 2 Partys strikt verboten sind, werden Feiern auf Inzidenzstufe 1 wieder möglich. Partys wie Geburtstage sind im Freien bis zu 100 Gästen erlaubt, drinnen dürfen bis zu 50 Gäste auch ohne Abstandsregelung feiern. Voraussetzung für die Szenarien sind negative Corona-Tests der Beteiligten.
Welche Feiern als private Veranstaltungen gelten und welche als Party, regelt die Coronaschutzverordnung NRW.
Hinweis: Weil es in Köln zu Verstößen des Party-Verbots kam, behält sich die Stadt Köln und der Krisenstab Regelverschärfungen vor.
Messen, Märkte und Kongresse
Mit einer konstanten Inzidenz unter 35 werden auch Jahr- und Spezialmärkte mit Personenbegrenzung wieder möglich.
Tagungen und Kongresse sind schon seit Stufe 2 erlaubt, unterliegen auf Stufe 1 aber lockereren Regeln: Bis zu 1000 Personen dürfen sich sowohl drinnen als auch draußen treffen, wenn negative Corona-Tests vorgelegt werden können.
Tourismus
Ferienwohnungen und Campingplätze dürfen Gäste mit negativem Corona-Test beherbergen. Hotels können für negativ getestete Gäste ohne Kapazitätsbegrenzung öffnen. Die gastronomische Versorgung von Gästen ist uneingeschränkt möglich, besagen die NRW-Regeln.
Zusätzlich sind nun auch Busreisen ohne Personenlimit möglich. Voraussetzung für die Touren ist aber, dass alle Teilnehmenden aus Regionen mit einer Inzidenz unter 35 kommen.
Wie geht es weiter?
Die Stadt Köln beobachtet die Entwicklung der Corona-Pandemie und kann Regelverschärfungen umsetzen. Insbesondere die Entwicklung von Feiern und Partys wird beobachtet, da es in Köln trotz geltender Verbote zu Regelverstößen kam. Sie behält sich Regelverschärfungen vor.
Am Freitag hat der Krisenstab der Stadt Köln getagt: Die Stadt behält mit Blick auf wärmere Temperaturen und die anstehende Fußball-EM die Regelverschärfungen bei. Dazu gehören etwa Alkohol- und Verweilverbot an Kölner Hotspots sowie die Maskenpflicht.