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RegelnThermen äußern sich nach Diskussionen um Claudius Therme zu Austausch von Zärtlichkeiten

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Zwei Herren plaudern bei zweistelligen Minustemperaturen im Außenbereich der Kasseler Kurhessen-Therme.

Thermen in der Region sind in ihren Hausordnungen im Punkt Nähe zwischen Gästen sehr deutlich. (Symbolbild)

Wer sich nicht an die Hausregeln hält, muss auch in den Thermen in der Region mit Hausverbot und Konventionsstrafen bis zu 500 Euro rechnen.

Wenn Pärchen eine Therme besuchen, die Stimmung entspannt ist, das Wasser warm und man sich körperlich nah kommt, dann scheint schon einmal die ein oder andere Zärtlichkeit ausgetauscht zu werden. Die Claudius Therme in Köln hat jetzt jedoch auf ähnliche Vorfälle reagiert und den Austausch von Zärtlichkeiten in der Hausordnung verboten und weist auch mit Schildern im Bad daraufhin.

Auch in den Thermen in der Region gehören diese Vermerke zum Standard. „Wir haben den Passus schon seit Jahren in unserer Etikette stehen“, sagt Ralf Gottlieb vom Mediterana in Bergisch Gladbach. Dort wird neben dem Austausch von Zärtlichkeiten auch auf das Verbot von Partnermassagen sowie anstößigen oder sexuellen Handlungen und Darstellungen hingewiesen.

Thermen in der Region: Im Mediterana ist Strafe bis zu 500 Euro möglich

Und damit sei nicht gemeint, dass ein Pärchen den Arm umeinander legt, so Gottlieb. „Aber wenn es über den normalen Kuss hinausgeht – wenn es sich um Anzüglichkeiten handelt, dann entspricht das nicht unseren Standards und unsere Mitarbeitende sprechen unsere Gäste darauf an.“

Die Konsequenzen können sich von einer Verwarnung bis zu Hausverbot reichen. Auch eine Konventionsstrafe von bis zu 500 Euro sei möglich. „Wir halten uns mit unserer Etikette das Recht vor, entsprechende Maßnahmen zu ergreifen“, sagt Gottlieb. Damit solle verhindert werden, dass sich andere Gäste belästigt fühlen.

Sauna Hof Hahn: „Single-Gäste nicht traurig machen“

Wer in den Becken oder in anderen Bereichen zu nah beieinander ist, der wird im Sauna Hof Hahn in Kerpen gebeten, „die Single-Gäste nicht traurig zu machen“, und etwas mehr Abstand einzuhalten, sagt Geschäftsführerin Vanessa Becker-Köhnlein.

Auch hier sieht die Hausordnung vor, dass der Austausch von Zärtlichkeiten, soweit sie über einen Kuss hinausgehen, untersagt ist und grundsätzlich ein sichtbarer Abstand – auch zum Partner beziehungsweise der Partnerin – zu wahren ist.

„Wer bei sexuellen Handlungen erwischt wird, der wird der Anlage verwiesen und bekommt ein Hausverbot. Bei einem Verdacht sprechen wir das drohende Hausverbot an“, sagt Becker-Köhnlein.

Therme Euskirchen: Schilder für Zärtlichkeits-Verbot nicht nötig

„Die Maßnahme mit den Schildern wurde bisher nicht bei uns umgesetzt und dafür sehen wir auch keinen Bedarf“, sagt Melinda Atzori von der Therme Euskirchen. „Wir setzen stattdessen auf die Kommunikation mit unseren Gästen.“

Auch in Euskirchen gebe es seit der Eröffnung der Therme einen Passus zu sexuellen Handlungen und dem Austausch von Zärtlichkeiten – „aus Respekt und Rücksichtnahme gegenüber allen Gästen“, wie Atzori sagt. Ein gewisser Rahmen der Vertrautheit und Nähe der Pärchen sei aber natürlich gestattet.

Monte Mare Bedburg: Keine vermehrten Beschwerden wegen Zärtlichkeiten anderer Gäste

Auch im Monte Mare in Bedburg gibt es einen Verweis auf den Austausch von Zärtlichkeiten in der Sauna-Fibel: „Damit Ihr Verhalten gegenüber den anderen Gästen und unseren Mitarbeitern keinen Anstoß findet, bitten wir Sie, alle Zärtlichkeiten, die über einen Kuss hinausgehen, für zu Hause aufzusparen.“

Die Fibel sei schon seit Eröffnung Teil des Konzepts vom Monte Mare, so Brigitte Eckmann. Vermehrte Beschwerden gebe es in Bedburg nicht. Auch die anderen Thermen stellen keine vermehrten Probleme fest.

Frank Rösgen vom Saunapark Siebengebirge ist sogar verwundert „über das Ausmaß, das die Diskussion angenommen hat.“ In der Haus- und Badeordnung werde schon immer darauf hingewiesen, dass sexuelle Handlungen verboten sind. Wer sich daran nicht hält, muss mit einem Hausverbot rechnen.