Der Systemwechsel ist weiterhin erklärungsbedürftig. Im Rathaus rechnet man mit vielen Anfragen.
Ab 22. JanuarBurscheid verschickt die neuen Grundsteuer-Bescheide
Für viele Hausbesitzer wird sich etwas ändern. Ab diesem Jahr gilt das neue Grundsteuer-System. Es kann teurer werden oder günstiger – oder gleich bleiben. Letzte Gewissheit geben die Grundsteuerbescheide. Die Stadt Burscheid gibt sie ab Mittwoch, 22. Januar, in die Post.
Zwar hat der Stadtrat im Dezember einstimmig auch eine Erhöhung des Grundsteuer-Hebesatzes passieren lassen. Aber die ist gering: von 501 auf 505 Punkte. Hintergrund ist eine Annahme des Landes: In Düsseldorf wird für kreisangehörige Städte ein fiktiver Hebesatz festgelegt. Er beträgt in diesem Jahr 505 Prozent. Dieser ist maßgeblich für die Schlüsselzuweisungen des Landes, also die Verteilung der Einnahmen auf die Kommunen. „Ohne die aktuelle Grundsteuererhöhung würden die Schlüsselzuweisungen an die Stadt Burscheid also unter Annahme höherer Einnahmen aus der Grundsteuer B berechnet als tatsächlich erzielt werden. Die Stadt war daher gehalten, die Grundsteuer B ein klein wenig anzuheben“, erläutert Burscheids Kämmerin Ulrike Detering.
Ein neuer Hebesatz bedeute ohnehin nicht, dass auch automatisch die festgesetzte Grundsteuer steigt. Maßgeblich für deren Höhe seien auch der Grundsteuerwert, die Steuermesszahl und der Hebesatz.Das neue Grundsteuermodell und die ihm zugrundeliegende Wertermittlung seien mit der bisherigen Systematik nur bedingt vergleichbar, betont die Stadtverwaltung. Ein Vergleich sowohl der Hebesätze als auch der Grundsteuerwerte vor und nach der Reform sei „nicht zielführend“. Auch habe die Stadt Burscheid finanziell nichts vom neuen Grundsteuersystem: Der Hebesatz, der nach Berechnung des Landes „aufkommensneutral“ für die Stadt ist, liege bei 499 Punkten.
Die alte Grundsteuer verstieß gegen die Verfassung
Hintergrund des neuen Systems, das für erhebliche Diskussionen sorgt, ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2018: Darin wurde die bisherige Bemessungsgrundlage für die Grundsteuer für verfassungswidrig erklärt. Mit dem neuen Berechnungsmodell hat jeder Immobilienbesitzer schon zu tun gehabt: Bis zum 31. Januar 2023 mussten sie eine Feststellungserklärung abgeben.
Aus diesen Angaben haben die Finanzämter sodann die neuen Grundsteuerwerte ermittelt, aus denen gemeinsam mit der gesetzlich festgelegten Steuermesszahl der neue ab 1. Januar 2025 gültige Grundsteuer-Messbetrag errechnet wurde. Für einzelne Grundstücke kann es dadurch zu einer deutlich höheren Veranlagung kommen. Nämlich dann, wenn Grundstücke im Vergleich zur bisherigen Bewertung einen deutlichen Wertzuwachs erfahren haben.
Die Stadt Burscheid sei natürlich an die Messbescheide des Finanzamtes gebunden. Zur Berechnung der jeweiligen Grundsteuer wird der neue Grundsteuer-Messbetrag mit dem Hebesatz multipliziert. Hinweise dazu stehen in den Messbetragsbescheiden, die das Finanzamt bereits seit dem 1. Juli 2022 versandt hatte. Allerdings gibt es immer noch Rückstände, hieß es am Freitag ergänzend: Nach wie vor seien nicht alle Eigentumswechsel erfasst.
Fragen und Einwände zum Grundlagenbescheid und zum festgesetzten Einheitswert müssen beim Finanzamt erhoben werden. Die Stadt Burscheid stehe lediglich für Auskünfte zur Zahlung oder zum Hebesatz zur Verfügung. Die Anfragen sollen bevorzugt per Mail an finanzen@burscheid.de gerichtet werden. Im Rathaus rechnet man mit vielen Anfragen - und einer längeren Bearbeitungszeit. Die Grundsteuer ist neben der Gewerbesteuer die wichtigste Einnahmequelle der Städte und Gemeinden.