HaushaltsentwurfWeiteres Geld für die Stadtentwicklung eingeplant
Burscheid – Sparen ist in Burscheid auch weiterhin angesagt. Das machten Bürgermeister Stefan Caplan und Kämmerin Helga Lagotzky in ihren Reden zum Entwurf des Haushaltsplans 2020 deutlich. Eine solide und zukunftsgewandte Haushaltspolitik bleibe das Ziel, versprach Caplan. Von investivem Stillstand könne in Burscheid keine Rede sein.
Im Advent ist alles neu
Die Baustellen in der Innenstadt verdeutlichen das. Zumal in der oberen Hauptstraße schien es zuletzt, dass kein Stein auf dem anderen bleibt. Doch Ziel sei es, so Caplan, einer drohenden Verödung entgegen zu wirken, Kunden anzulocken und an die Innenstadt anzubinden. Und wie Caplan in der Ratssitzung erklärte, „sieht es so aus, dass der Umbau der oberen Hauptstraße planmäßig abgeschlossen wird. Dann können die Burscheider Bürgerinnen und Bürger schon die diesjährige Adventszeit in einladendem Ambiente genießen.“
Insgesamt 4,1 Millionen Euro der investiven Ausgaben, die im Etatentwurf für 2020 vorgesehen sind, entfallen auf Maßnahmen aus dem integrierten Entwicklungs- und Handlungskonzept IEHK für Burscheid und das Handlungskonzept Burscheid/Wermelskirchen (IKEHK). „Als Gegenfinanzierung sind hierfür rund 3,8 Millionen Euro investive Einzahlungen aus Verkaufserlösen und Zuweisungen veranschlagt“, erklärte Kämmerin Helga Lagotzky. In den Folgejahren 2021 bis 2023 berücksichtige der Finanzplan weitere Auszahlungen aus der Investitionstätigkeit von insgesamt rund 15,4 Millionen Euro.
Nächste Entscheidungsstufe für Haus der Kulturen
„Im Wesentlichen sind die Mittel für Maßnahmen im Rahmen des IEHK beziehungsweise sonstigen Straßenbaumaßnahmen vorgesehen“, erklärte Lagotzky. Berücksichtigt ist im Haushaltsplanentwurf für 2020 auch das „Haus der Kulturen.“ Das Projekt, das den Umbau des Hauses der Kunst zur modernen Kultur- und Begegnungsstätte vorsieht, werde dem Stadtentwicklungsausschuss sowie dem Hauptausschuss in den kommenden Tagen zur nächsten Entscheidungsstufe vorgelegt.
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„Hier wird gerade ein Kosten-, Nutzen-, Finanzierungs- und Trägerkonzept erstellt, in dem unter anderem die Kosten für den Unterhalt und den Betrieb ermittelt und möglichst genau prognostiziert werden“, erklärte Caplan. Nicht nur die Herrichtung mit Hilfe von Förderungen dürfe man bei einem solchen öffentlichen Gebäude im Blick haben. Auch die laufenden Kosten müsse die Stadt tragen können.