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„Völlig verstört“Wurde eine 21-Jährige auf einer Party in Burscheid vergewaltigt?

Lesezeit 3 Minuten
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Symbolbild

Burscheid – Was ist passiert auf der Studentenparty in Paffenlöh? War das, was da irgendwann nach 2 Uhr geschah, eine Vergewaltigung, wie es in der Anklage steht? Oder war’s irgendwie einvernehmlich und sowieso kein richtiger Sex? Der heute 25 Jahre alte Beschuldigte stellt die Geschehnisse vom Februar 2019 am Freitag im Opladener Amtsgericht eher harmlos dar.

Die ihm bis dahin nicht bekannte, zwei Jahre jüngere Frau habe ihn auf dem Weg zur Terrasse plötzlich ins Badezimmer gebeten: „Ich war überrascht, wie sich das entwickelt“, sagt er. Das Mädchen habe die Tür von innen abgeschlossen – danach hätten die Dinge ihren Lauf genommen: Man habe sich geküsst, gegenseitig ausgezogen, schließlich sei er ein bisschen in sie eingedrungen. Mehr sei nicht passiert, „ich war nicht genug erregt“. Danach habe seine Party-Bekanntschaft ihn gebeten, schon mal vorzugehen.

War es wirklich so harmlos?

Als er wieder zu den anderen Partygästen stieß, habe es ein ziemliches Hallo gegeben: Die jungen Herren ahnten, was im lange besetzten Bad gelaufen war. Dass es nicht ganz so war, wie sich seine Bekannten das vorstellten, habe er nicht gesagt, berichtet der Sportmanagement-Student. „Das war sicher ein bisschen blöd.“

Das Problem: Die Aussage des Beschuldigten vor Gericht klingt in den wichtigen Details harmloser als eine frühere Einlassung. Und sie deckt sich nicht mit den Aussagen von Zeugen.

Fast nackt unterm Waschbecken

Auf das Opfer kann Richter Thomas Nagel allerdings kaum zählen. Die junge Frau kann sich an das Geschehen im Bad überhaupt nicht erinnern. Sie war sehr betrunken; zwei weibliche Partygäste finden schließlich eine fast nackte, völlig verstörte Frau vor, die gekrümmt halb unter dem Waschbecken liegt, weint und zittert.

Eine halbe Stunde habe es gedauert, die Frau überhaupt anzuziehen und die Treppe herunter zu den Rettungssanitätern zu bringen. Weil die beiden Helferinnen den Eindruck bekamen, dass da etwas gegen den Willen der jungen Frau passiert war, stellten sie den Beschuldigten zur Rede. Der habe behauptet, beide hätten es gewollt – aber grinsend ergänzt: „Ich hab’ sie jetzt nicht noch mal gefragt.“

Ein Krankenwagen kommt – und die Polizei

Weil die Aussage des Mannes und der üble Zustand der Frau nicht zusammenpassten, wurde nicht nur ein Krankenwagen gerufen, sondern auch die Polizei. Die fand einiges heraus. Etwa, dass die Lust auf Intimität im Bad kaum für beide Seite gelten kann. Die Frau habe dies gesagt: „Ich fand ihn nicht attraktiv, außerdem hatte ich zu der Zeit eine feste Beziehung. Mit einer Frau.“

Weitere Untersuchungen zeigten DNA-Spuren eines Mannes, die aber dem Beschuldigten nicht zugeordnet werden konnten, der Test auf Alkohol ließ eine große Spanne: Das Opfer hatte zwischen reichlich einem und nahezu zwei Promille Alkohol im Blut. Schließlich Spuren eines starken Betäubungsmittels. K.-o.-Tropfen? Oder hatten die Sanitäter der aufgelösten Frau etwas zur Beruhigung gegeben?

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Die Antwort darauf ist entscheidend, kann aber aus den Prozessakten nicht beantwortet werden. Dass die zur Tatzeit 21-Jährige willenlos war und sich somit nicht zur Wehr setzen konnte, lässt sich nach Ansicht des Gutachters nicht beweisen. Die Aussagen am Freitag lassen ihn – ganz anders als nach dem Studium der Akten – zweifeln. Für den Angeklagten ein Glück: Die Vergewaltigung kann ihm nicht nachgewiesen werden. Freispruch.