Rezepte aus Praxis gestohlenLeverkusenerin wegen schwerem Diebstahl vor Gericht
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Leverkusen – „Ich habe damals alles konsumiert – bis auf Alkohol“, erklärte Andrea M. (Name von Redaktion geändert) vor dem Opladener Amtsgericht. Der Vorwurf der Anklage: Besonders schwerer Diebstahl in zwei Fällen.
Mit einem Schraubendreher bewaffnet hatte sich die 33-Jährige nach eigenen Angaben vergangenes Jahr am Pfingstwochenende zunächst Eintritt in eine Arztpraxis verschafft. Dort entwendete sie einen Fernseher, ungültige Checks, Rezeptblöcke, Arztstempel und Bargeld. In die Suchtberatungsstelle, die sich im Erdgeschoss des selben Gebäudes befindet, brach sie im Anschluss ein und stahl Bargeld in Höhe von 200 Euro, sowie Briefmarken im Wert von 40 Euro.
Erinnerungslücken wegen Drogenrausch
Obwohl die Angeklagte aufgrund des enormen Drogenkonsums Erinnerungslücken hat, gab sie nahezu alles zu. Unstimmigkeiten gab es jedoch hinsichtlich der gestohlenen Güter der Arztpraxis. Der Besitzer gab an, es seien noch drei Endoskope, ein silberner Koffer in dem sich ein Laserhandstück befand, sowie 4000 Euro Bargeld aus einer Schatulle gestohlen wurden. „Ich weiß nicht mal, wie ein Endoskop aussieht“, erläuterte die Frau, die Mutter einer elfjährigen Tochter ist.
Ebenso beteuerte sie, dass sie nur etwa 200 bis 300 Euro in einem Umschlag mitgenommen hat. „Hätte ich so viel Geld gehabt, wäre ich nicht direkt am Tag nach dem Diebstahl mit den Rezepten in eine Apotheke gegangen“, so die Drogenabhängige. Das Gericht entschied in dem Punkt zu Gunsten der Angeklagten.
„Die Geldkassette wurde aufgebrochen, obwohl der Schlüssel noch steckte. Da war mir klar, dass es sich um eine Beschaffungstat handelt“, erläuterte der Geschäftsführer der Suchtberatungsstelle, der als Zeuge geladen war. Der Verdacht, das die Angeklagte, die zuvor monatlich Geld von der Beratungsstelle erhielt, den Diebstahl begangen hatte, erhärtete sich schnell, da sie nach der Tat nicht mehr erschien.
Angeklagt ist auch ein Mann, der nicht zur Verhandlung auftauchte. Jedoch räumte die Opladenerin gleich zu Beginn ein, dass er unschuldig sei. Es sei eine Art Schutzmechanismus gewesen , ihn zu beschuldigen als die Beamten im Vorfeld fragten, wo sich die gestohlene Ware befinde. Die Verteidigerin erklärte darüber hinaus, dass die Leverkusenerin vor sechs Jahren durch den Mann in die Betäubungsmittelszene abgerutscht sein soll. Sein Verfahren wird nun gesondert verhandelt.
"Wir geben Ihnen eine Chance“
Das Gericht verurteilte die Frau unter Einbeziehung weiterer Straftaten, die im vergangen Jahr verhandelt wurden, zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und zehn Monaten, sowie zu einer Geldzahlung von 495 Euro. Der Richter resümierte: „Wir geben Ihnen eine Chance“, auch weil die die Angeklagte am Tag nach der Verhandlung eine Entgiftung mit anschließender Langzeittherapie beginnen soll.